Das nächste Mal wird dein Rösti halt 50 Rappen teurer?
Wieso nicht? Glaubst du, die müssen dafür zahlen?
Ja, dürfen sie. Genau wie ein Onlineshop dir 2.5% dafür verrechnen darf (wird halt fast nicht mehr gemacht).
Es muss hingegen irgendwo deklariert sein… bei der Kasse, in der Speisekarte, am Eingang… whatever.
Nein. Wenn ein Händler in der Schweiz einen Zuschlag in direktem Zusammenhang mit der Wahl der Zahlungsart auf Kredit- und Debitkarten erhebt, dann verstösst er gegen die Richtlinien der internationalen Kartenorganisationen Mastercard und Visa. Diese untersagen den Händlern die Verrechnung solcher Zuschläge.
Du kannst also dieses Restaurant gerne bei deinem Kreditkartenherausgeber anschwärzen. Die dürfen sich dann mit den Konsequenzen herumschlagen, und das wird die definitiv mehr als 50 Rappen kosten.
Gesetzlich ist es nicht klar geregelt, aber es verstösst gegen die Bedingungen von Mastercard und Visa, also verstösst das Restaurant gegen die Verwendungsbedingungen des Kreditkartenlesegerätes.
Wenn es auf der speisekarte deklariert war ist es vom gesetz her okey. Aber für die kartenherausgeber ist es immer noch ein nogo melde das restaurant also dort;)
Also regen sie sich über 50 Rp. auf? Keine anderen Probleme?
Mutig vom Restaurant Klartext zu schreiben. Die meisten schlagen das einfach auf die Preise und dann zahlen es alle.
Natürlich wollen die Kreditkartenfirmen nicht dass die Kunden das merken und deshalb verbieten sie es. Ob das vor Gericht stand halten würde bezweifle ich stark.
Ich habe in meinem Leben schon sehr viel Geld gespart indem ich das Umgekehrte mache: zuerst die Kreditkarte zücken und dann nach einem Rabatt für Barzahlung fragen. Aber für so kleine Beträge lohnt sich das nicht.
Sofern es vertraglich vereinbart wurde. Der Händler verstösst damit aber gegen den Vertrag mit dem Kreditkartenunternehmen.
In den meisten Verträgen zwischen den Kreditkartendienstleistungsanbieter (sogen. Acquirer) und den Hämdler/Restaurants sind solche Gebühren zwar “Verboten”, aber das betrifft nur das Vertragsverhältnis zwischen denen und nicht zwischen dir als Restaurantbesucher und dem Restaurant. Diese sogen. Klausen sind seit 2017 vom Weko wieder erlaubt.
Theoretisch, ja. Kein Gesetz wird gebrochen. Allerdings verstösst es gegen die privatrechtlichen Verträge mit allen gängigen Zahlungsdienstleistern. Das Unternehmen kann also mit vertraglichen Strafen und Sanktionen rechnen, wenn es verpetzt wird.
17 comments
Das nächste Mal wird dein Rösti halt 50 Rappen teurer?
Wieso nicht? Glaubst du, die müssen dafür zahlen?
Ja, dürfen sie. Genau wie ein Onlineshop dir 2.5% dafür verrechnen darf (wird halt fast nicht mehr gemacht).
Es muss hingegen irgendwo deklariert sein… bei der Kasse, in der Speisekarte, am Eingang… whatever.
Nein, dürfen sie nicht.
[https://www.viseca.ch/de/kundendienst/support/abrechnung-zahlung/zuschlag-fur-kartenzahlungen#accordion_item_1](https://www.viseca.ch/de/kundendienst/support/abrechnung-zahlung/zuschlag-fur-kartenzahlungen#accordion_item_1)
Nein. Wenn ein Händler in der Schweiz einen Zuschlag in direktem Zusammenhang mit der Wahl der Zahlungsart auf Kredit- und Debitkarten erhebt, dann verstösst er gegen die Richtlinien der internationalen Kartenorganisationen Mastercard und Visa. Diese untersagen den Händlern die Verrechnung solcher Zuschläge.
Du kannst also dieses Restaurant gerne bei deinem Kreditkartenherausgeber anschwärzen. Die dürfen sich dann mit den Konsequenzen herumschlagen, und das wird die definitiv mehr als 50 Rappen kosten.
[https://www.moneyland.ch/de/kreditkarten-zuschlag-schweiz-vergleich](https://www.moneyland.ch/de/kreditkarten-zuschlag-schweiz-vergleich)
Die Antwort lautet Nein.
Ich würde es dem Kartenanbieter stecken mit dem Hinweis, dass solche Gebühren künftig mit der Jahresgebühr verrechnet werde 😉
Where is the place? I dont want go there
Nein (aber es wäre das einzig Richtige).
Falls dir fad ist, kannst du die Gebühr bei deinem Kreditkartenanbieter zurückverlangen: https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/kreditkartengebuehren-wie-hoch/
Gesetzlich ist es nicht klar geregelt, aber es verstösst gegen die Bedingungen von Mastercard und Visa, also verstösst das Restaurant gegen die Verwendungsbedingungen des Kreditkartenlesegerätes.
Wenn es auf der speisekarte deklariert war ist es vom gesetz her okey. Aber für die kartenherausgeber ist es immer noch ein nogo melde das restaurant also dort;)
Also regen sie sich über 50 Rp. auf? Keine anderen Probleme?
Mutig vom Restaurant Klartext zu schreiben. Die meisten schlagen das einfach auf die Preise und dann zahlen es alle.
Natürlich wollen die Kreditkartenfirmen nicht dass die Kunden das merken und deshalb verbieten sie es. Ob das vor Gericht stand halten würde bezweifle ich stark.
Ich habe in meinem Leben schon sehr viel Geld gespart indem ich das Umgekehrte mache: zuerst die Kreditkarte zücken und dann nach einem Rabatt für Barzahlung fragen. Aber für so kleine Beträge lohnt sich das nicht.
Sofern es vertraglich vereinbart wurde. Der Händler verstösst damit aber gegen den Vertrag mit dem Kreditkartenunternehmen.
Wege 50 Rappe 🥱 r/buenzli
Ja und Nein.
Rechtlich gesehen gibt es in der Schweiz kein staatliches Verbot die Gebühren an den Kunden weiter zu reichen (In der EU gibt es eins, aber wird sind ja nicht in der EU). Es ist also erlaubt. Die Gebühr muss jedoch bekannte gegeben werden und nicht einfach plötzlich auf der Rechnung erscheinen ([Siehe Broschüre SECO](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Werbe_und_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/hotellerie-und-restauration.html)).
In den meisten Verträgen zwischen den Kreditkartendienstleistungsanbieter (sogen. Acquirer) und den Hämdler/Restaurants sind solche Gebühren zwar “Verboten”, aber das betrifft nur das Vertragsverhältnis zwischen denen und nicht zwischen dir als Restaurantbesucher und dem Restaurant. Diese sogen. Klausen sind seit 2017 vom Weko wieder erlaubt.
Was tun? Wen die Gebühren nicht bekannt gegeben waren, ist es ein Verstoss gegen die Preisbekantgabeverordnung. [Zuständig ist die kantonale Gewerbepolizei](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/Vollzugs_auskunftstellen.html).
Dazu kannst Du das Restaurant bei deinem Kartenherausgeber verpfeifen bzw. deunzieren.Bsp:
* Swisscard : [https://www.swisscard.ch/en/private-customers/services/complaint](https://www.swisscard.ch/en/private-customers/services/complaint)
* Viseca : [https://www.viseca.ch/de/kundendienst/kontakt/beanstandung-transaktion](https://www.viseca.ch/de/kundendienst/kontakt/beanstandung-transaktion)
Theoretisch, ja. Kein Gesetz wird gebrochen. Allerdings verstösst es gegen die privatrechtlichen Verträge mit allen gängigen Zahlungsdienstleistern. Das Unternehmen kann also mit vertraglichen Strafen und Sanktionen rechnen, wenn es verpetzt wird.
Nur bares ist wahres