Laut [BMEIA](https://www.bmeia.gv.at/oeb-den-haag/aufenthalt-in-oesterreich/coronavirus-covid-19-und-reisen/) gilt:

“Ausnahmen zur Quarantäne- und Registrierungspflicht:

Die Quarantäne- und Registrierungspflicht entfällt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben und einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können.”

Das heisst jetzt, jemand der vor kurzem (zB vor einem Monat) die 2. Impfung hatte und negativen PCR hat, muss in Quarantäne, während jemand der schon vor 3 Monaten einen Booster bekommen hat mit dem PCR sofort rein kommt.

Meine nachfrage bezieht sich jetzt vor allem auf Jugendliche, die zB noch gar keine Boosterimpfung bekommen dürfen, weil die Zweitimpfung noch nicht lange genug her liegt. Auch in Österreich können Jugendliche erst 4 Monate nach der Zweitimpfung einen Booster bekommen.

Der Booster dient ja meines Wissens nach dazu, dass man die Wirkung der Antikörper verstärkt nachdem sie nach einiger Zeit nicht mehr so Wirksam sind, wie direkt nach der Zweitimpfung. Aber wirksamer als direkt nach der Zweitimpfung geht mWn ja kaum. Da macht es ja keinen Unterschied, ob es jetzt die zweite oder die dritte Impfung ist, die vor einem Monat geschehen ist.

Warum wird bei dieser Einreiseregel also nicht eher der Datum der letzten Impfung verwendet, so wie auch bei inländischen 2G-Regeln?

4 comments
  1. > ist das logisch?

    Nein. Die ganze Sache mit den Virusvarianten hat sich eigentlich erledigt – bringt ja offensichtlich nichts. Einfach mal schauen, wo sich die Niederländer im Ausland momentan zum größten Teil anstecken – richtig. In Österreich. Und das obwohl NL ein Virusvariantengebiet ist eigentlich

  2. Ja, weil geboosterte Personen durchschnittlich um das 35-fache mehr Antikörper haben als Leute mit nur zwei Impfungen. Daher ist das Risiko für diese Leute bzw. das von ihnen ausgehende Risiko deutlich geringer

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