>Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Tja, bekommse nix… trifft sich gut. Staat muss ja eh sparen. Ü
Jetzt auch noch der AfD die Parteienfinanzierung bitte streichen
Tja, muss die AfD sich demnächst wohl wieder aus Russland finanzieren lassen, ist ja auch staatliche Finanzierung…
Gut so, wir müssen nicht diejenigen finanzieren, die uns und unsere Demokratie vernichten wollen.
Als nächstes dann die Afd.
Kann mir jemand erklären wo der Unterschied zwischen Heimat und AfD ist?
edit: wer mir erklären will dass die AfD nicht so nah am NS ist, der erläutert vielleicht erstmal diese beiden tollen AfD Zitate:
* “Ich wünsche mir so sehr einen Bürgerkrieg und Millionen Tote. Frauen, Kinder. Mir egal. Es wäre so schön. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. Sieg Heil!”
* “Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.”
Wird Müllermilch jetzt teurer?
AfD Abschaum next, let’s go!
Jetzt wird’s spannen für die AfD
Können wir mal darüber reden, wie diese Partei überhaupt Förderung erhalten konnte.
Ich kann doch nicht aus einer gestrichen Partei hervorgehen, um dann das gleiche in der nächsten Farbe zu bauen und dann dafür Geld erhalten
Das muss doch irgendwie geprüft werden sonst mach ich bald ne Partei auf.¦S
Genug Idioten findet man immer
kann wirklich nicht nachvollziehen wo hier die Sinnhaftigkeit liegt, in meinen Augen ist eine Partei entweder erlaubt und wird gleichbehandelt oder eben nicht erlaubt. Warum darf es überhaupt ein NPD-Nachfolger geben?
Richtig und wichtig.
Wieso eig nur sechs Jahre?
Wichtiger wäre endlich mal was gegen die AfD zu unternehmen…
> **II. Verfahren zum Ausschluss von der staatlichen Finanzierung**
> Seit der Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG im Jahr 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Das eigenständige Verfahren ist in § 46a BVerfGG geregelt; auch insofern ist das Aktenzeichen „BvB“ vorgesehen.
> Antragsberechtigt sind ebenfalls Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. *Ein Vorverfahren ist gleichfalls durchzuführen.*
> Anders als das Parteiverbot setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung *nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potentiell auch erreichen kann.*
> *Erweist sich der Antrag als begründet*, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen ist. Die Feststellung ist auch auf Ersatzparteien zu erstrecken.
Die Antragsberechtigten können eine Verlängerung des Ausschlusses um weitere sechs Jahre beantragen. Erneute Verlängerungsanträge sind ebenfalls möglich.
Damit die AfD von der Parteifinanzierung ausgeschlossen werden kann, muss dies zunächst vor dem BVerfG begründet werden, also fast das gleiche Verfahren wie beim tatsächlichen Parteiverbot. Der einzige Unterschied, wie oben auch markiert, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit zur Umsetzung der staatsfeindlichen Ziele beim Verbot gegeben sein muss, beim Ausschluss von der Parteifinanzierung dagegen nicht.
> **I. Verbotsverfahren**
> Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
> Parteien, die *nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig* (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts *genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt*, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein *Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint*.
> Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
> Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
> Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
Um also die AfD von der Parteifinanzierung auszuschließen, müsste der Antragsteller (Bundestag, -rat, -regierung) fast die gleichen Beweise erbringen wie zum tatsächlichen Verbot. Insofern macht es keinen Sinn, nur das kleinere Ziel anzustreben und nicht gleich das große. Wie wir bei der NPD gesehen haben, ist es, auch möglich, erst das große Ziel zu setzen und danach auf das kleinere Umzusteigen.
Nachdem Organe der Bundesregierung Teile der AfD bereits geheimdienstlich beobachten, gibt es vermutlich ein Verständnis, laut dem die Bundesregierung den Antrag auf Verbot stellen wird. Irgendwo tief unter dem Innenministerium arbeitet vermutlich ein Team aus Anwälten und ehemaligen Richtern regelmäßig das gesammelte Beweismaterial durch, um zu beurteilen, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist.
Ganz generell macht es noch Sinn, weiter zu warten und zu sammeln. Die AfD kann im EU-Parlament, auch mit mehr Stimmen, vermutlich nicht besonders viel bewegen. In den Ländern mag sie stärkste Kraft werden, aber dürfte wohl kaum alleine regieren können. Entsprechend macht es Sinn, noch länger auf dem gesammelten Beweismaterial zu sitzen und es zu erweitern, damit die Erfolgschancen steigen.
Hätte die Bundesregierung beispielsweise schon vor einigen Monaten reagiert, hätte sie das kürzlich bekannt gewordene Geheimtreffen nicht mitanalysieren können. Entsprechend wird wohl noch länger gewartet, um die Argumentation für den Antrag weiter zu stärken.
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>Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Man sieht, das ist absolut möglich und längst überfällig. [Volksverpetzer](https://www.volksverpetzer.de/analyse/chronologie-afd-und-identitaeren/) zum Thema AFD und Identitäre Nazi-Netzwerke
Tja, bekommse nix… trifft sich gut. Staat muss ja eh sparen. Ü
Jetzt auch noch der AfD die Parteienfinanzierung bitte streichen
Tja, muss die AfD sich demnächst wohl wieder aus Russland finanzieren lassen, ist ja auch staatliche Finanzierung…
Gut so, wir müssen nicht diejenigen finanzieren, die uns und unsere Demokratie vernichten wollen.
Als nächstes dann die Afd.
Kann mir jemand erklären wo der Unterschied zwischen Heimat und AfD ist?
edit: wer mir erklären will dass die AfD nicht so nah am NS ist, der erläutert vielleicht erstmal diese beiden tollen AfD Zitate:
* “Ich wünsche mir so sehr einen Bürgerkrieg und Millionen Tote. Frauen, Kinder. Mir egal. Es wäre so schön. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. Sieg Heil!”
* “Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.”
Wird Müllermilch jetzt teurer?
AfD Abschaum next, let’s go!
Jetzt wird’s spannen für die AfD
Können wir mal darüber reden, wie diese Partei überhaupt Förderung erhalten konnte.
Ich kann doch nicht aus einer gestrichen Partei hervorgehen, um dann das gleiche in der nächsten Farbe zu bauen und dann dafür Geld erhalten
Das muss doch irgendwie geprüft werden sonst mach ich bald ne Partei auf.¦S
Genug Idioten findet man immer
kann wirklich nicht nachvollziehen wo hier die Sinnhaftigkeit liegt, in meinen Augen ist eine Partei entweder erlaubt und wird gleichbehandelt oder eben nicht erlaubt. Warum darf es überhaupt ein NPD-Nachfolger geben?
Richtig und wichtig.
Wieso eig nur sechs Jahre?
Wichtiger wäre endlich mal was gegen die AfD zu unternehmen…
> **II. Verfahren zum Ausschluss von der staatlichen Finanzierung**
> Seit der Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG im Jahr 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Das eigenständige Verfahren ist in § 46a BVerfGG geregelt; auch insofern ist das Aktenzeichen „BvB“ vorgesehen.
> Antragsberechtigt sind ebenfalls Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. *Ein Vorverfahren ist gleichfalls durchzuführen.*
> Anders als das Parteiverbot setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung *nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potentiell auch erreichen kann.*
> *Erweist sich der Antrag als begründet*, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen ist. Die Feststellung ist auch auf Ersatzparteien zu erstrecken.
Die Antragsberechtigten können eine Verlängerung des Ausschlusses um weitere sechs Jahre beantragen. Erneute Verlängerungsanträge sind ebenfalls möglich.
Damit die AfD von der Parteifinanzierung ausgeschlossen werden kann, muss dies zunächst vor dem BVerfG begründet werden, also fast das gleiche Verfahren wie beim tatsächlichen Parteiverbot. Der einzige Unterschied, wie oben auch markiert, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit zur Umsetzung der staatsfeindlichen Ziele beim Verbot gegeben sein muss, beim Ausschluss von der Parteifinanzierung dagegen nicht.
> **I. Verbotsverfahren**
> Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
> Parteien, die *nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig* (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts *genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt*, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein *Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint*.
> Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
> Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
> Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
Um also die AfD von der Parteifinanzierung auszuschließen, müsste der Antragsteller (Bundestag, -rat, -regierung) fast die gleichen Beweise erbringen wie zum tatsächlichen Verbot. Insofern macht es keinen Sinn, nur das kleinere Ziel anzustreben und nicht gleich das große. Wie wir bei der NPD gesehen haben, ist es, auch möglich, erst das große Ziel zu setzen und danach auf das kleinere Umzusteigen.
Nachdem Organe der Bundesregierung Teile der AfD bereits geheimdienstlich beobachten, gibt es vermutlich ein Verständnis, laut dem die Bundesregierung den Antrag auf Verbot stellen wird. Irgendwo tief unter dem Innenministerium arbeitet vermutlich ein Team aus Anwälten und ehemaligen Richtern regelmäßig das gesammelte Beweismaterial durch, um zu beurteilen, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist.
Ganz generell macht es noch Sinn, weiter zu warten und zu sammeln. Die AfD kann im EU-Parlament, auch mit mehr Stimmen, vermutlich nicht besonders viel bewegen. In den Ländern mag sie stärkste Kraft werden, aber dürfte wohl kaum alleine regieren können. Entsprechend macht es Sinn, noch länger auf dem gesammelten Beweismaterial zu sitzen und es zu erweitern, damit die Erfolgschancen steigen.
Hätte die Bundesregierung beispielsweise schon vor einigen Monaten reagiert, hätte sie das kürzlich bekannt gewordene Geheimtreffen nicht mitanalysieren können. Entsprechend wird wohl noch länger gewartet, um die Argumentation für den Antrag weiter zu stärken.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Der NPD wird wegen Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht die Parteienfinanzierung gestrichen.
Reaktion der NPD: Die Justiz ist doch fake!!!
Jop, die Reaktion bekräftigt das Urteil.
Für einen Bruchteil einer Sekunde dachte ich dass ntv die AfD als NPD-Nachfolger meint, die Überschrift hätte ich irgendwie witzig gefunden.
Gut, aber dann halt AfD als nächstes.
Der Vollständigkeit wegen: Es ist nicht der Nachfolger es ist dieselbe Partei.
Next Stop: AfD