Empfehlung des Verkehrsgerichtstag: Alkohol am Steuer – Behörden sollen Autos beschlagnahmen dürfen

by karoelchi

7 comments
  1. >wie bisher mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und noch dichteren Kontrollen.

    Und welche zusätzlichen Kräfte sollen das machen? Ich fahre am Wochenende relativ viel, vor allem Nachmittags/Abends entweder selbst oder irgendwelche Kinder/Jugendlichen aus meinem Verein zu Spielen hier im Rhein-Main-Gebiet, meine letzte Fahrzeugkontrolle ist mindestens 5 Jahre her…

  2. *Der ADAC bekräftigte, dass Alkohol am Steuer effektiv bekämpft werden müsse, wie bisher mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und* ***noch dichteren Kontrollen.***

    Ha!

  3. > »Zumal das Fahrzeug häufig gar nicht in Besitz des Verkehrssünders ist, sondern etwa geleast.«

    Leasing ist ja noch das geringste Problem. Dann schuldest du der Bank halt die restlichen Leasingraten, auch wenn du kein Auto mehr hast. Im schlimmsten Fall gibts dann halt Privatkonkurs, und die Banken haben einen Grund mehr, sich genau anzuschauen, mit wem sie einen Leasingvertrag abschließen.

    Heikler find ich die Idee, wenn das Auto im privaten Bereich verliehen wird, wo das Auto für den Eigentümer eventuell nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen emotionalen Wert hat, und der finanzielle Verlust schnell mal ruinös werden kann, wenn keine Versicherung zahlt; im Grunde würde das dann darauf hinauslaufen, dass du dein Auto niemandem ausleihen solltest, wenn du nicht 100% sicher bist, dass er keinen Mist baut – und zwar nicht nur wie bisher, dass er das Auto nicht zu Schrott fährt, sondern neu auch, dass er nicht betrunken oder zu schnell fährt.

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