Eine Frage tut sich mir da auf: Wie kann das FA Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Benko persönlich beim Landesgericht stellen? Is Benko neben seinen Gesellschaften auch no zusätzlich Einzelunternehmer? Bei Privatpersonen wär ja das Bezirksgericht zuständig.
>Das Insolvenzgericht muss den Antrag nun prüfen. Kommt es zu dem Schluss, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird der Betroffene zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag. Kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.
De Tagsatzungen werden in Innsbruck normalerweise alle von den Rechtspraktikanten ohne Richter (Seiser oder Told) geführt. Der oder die tut mir jetzt schon leid. Wobei es eh ziemlich sicher auf einen Entkräftungsauftrag herauslaufen wird. Benko kriegt also eine Frist gesetzt, wo er beweisen muss, dass alle Schulden bezahlt oder reguliert werden. Dazu befragt man ihn in der Tagsatzung und holt sich einen Auszug aus dem Exekutionsregister.
>Was die Garantie Benkos zur Zahlung von drei Millionen Euro an die Masse betrifft, erschließt sich aus dem Bericht von Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf von Anfang dieser Woche, dass er die erste Rate selbst bezahlt hat. Die zweite Tranche von 8. Jänner in der Höhe von 845.000 Euro ist aber nicht von Benko selbst gekommen, sondern sie wurde “von dritter Seite” für ihn bezahlt. Die letzte Rate ist laut Bericht “für diese Woche” avisiert worden, ebenfalls “von dritter Seite”.
Sollte es nicht relativ wurscht sein wer das zahlt? Auch wenn er es sich nicht leisten könnte, bezahlt ist doch bezahlt?
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Eine Frage tut sich mir da auf: Wie kann das FA Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Benko persönlich beim Landesgericht stellen? Is Benko neben seinen Gesellschaften auch no zusätzlich Einzelunternehmer? Bei Privatpersonen wär ja das Bezirksgericht zuständig.
>Das Insolvenzgericht muss den Antrag nun prüfen. Kommt es zu dem Schluss, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird der Betroffene zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag. Kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.
De Tagsatzungen werden in Innsbruck normalerweise alle von den Rechtspraktikanten ohne Richter (Seiser oder Told) geführt. Der oder die tut mir jetzt schon leid. Wobei es eh ziemlich sicher auf einen Entkräftungsauftrag herauslaufen wird. Benko kriegt also eine Frist gesetzt, wo er beweisen muss, dass alle Schulden bezahlt oder reguliert werden. Dazu befragt man ihn in der Tagsatzung und holt sich einen Auszug aus dem Exekutionsregister.
>Was die Garantie Benkos zur Zahlung von drei Millionen Euro an die Masse betrifft, erschließt sich aus dem Bericht von Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf von Anfang dieser Woche, dass er die erste Rate selbst bezahlt hat. Die zweite Tranche von 8. Jänner in der Höhe von 845.000 Euro ist aber nicht von Benko selbst gekommen, sondern sie wurde “von dritter Seite” für ihn bezahlt. Die letzte Rate ist laut Bericht “für diese Woche” avisiert worden, ebenfalls “von dritter Seite”.
Sollte es nicht relativ wurscht sein wer das zahlt? Auch wenn er es sich nicht leisten könnte, bezahlt ist doch bezahlt?