Die Gesellschaft würde alles anders bestrafen als die Justiz, je nachdem wie der Mob grad drauf ist, deshalb haben wir ja eine unabhängige Justiz und einen genormten Strafenkatalog.
SPIEGEL: Frau Hoven, Sie haben für eine Studie 86 Gerichtsurteile zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus den Jahren 2016 bis 2020 ausgewertet. Mit welchem Ergebnis?
Hoven: Die erste Erkenntnis ist, dass die Urteile eher milde ausfallen. Alle Urteile lagen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Und wenn eine Strafe nicht höher als zwei Jahre liegt, dann wird sie in der Regel zur Bewährung ausgesetzt – bei Vergewaltigungen geschieht das in bis zu 99 Prozent der Fälle.
SPIEGEL: Wie kommt es zu den milden Strafen?
Hoven: In einem der Urteile, die wir untersucht haben, ging es um einen Mann, der immer wieder gewalttätig gegenüber seinen Partnerinnen wurde. Die Vorfälle werden im Urteil ausführlich beschrieben: Er soll mehrere seiner Freundinnen geschlagen und in seiner Wohnung eingesperrt haben. Eine Partnerin würgte er fast bis zur Bewusstlosigkeit. Auch sexuelle Handlungen soll er erzwungen haben, bis hin zur Vergewaltigung. Trotzdem wurde er lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. Dabei wäre eine Strafe bis zu 15 Jahren möglich gewesen.
SPIEGEL: Wie hat das Gericht das begründet?
Hoven: Wichtig ist, sich anzusehen, welche Faktoren sich strafverschärfend auswirken und welche strafmildernd. Das Leid der Betroffenen wurde in diesem Fall im Urteil festgehalten. Dort wird beschrieben, dass eine der ehemaligen Partnerinnen psychisch schwer beeinträchtigt und ihre Beziehungsfähigkeit dauerhaft gestört worden sei. Doch in einer statistischen Analyse konnten wir zumindest bei den von uns untersuchten Urteilen nicht feststellen, dass sich die Folgen für die Opfer tatsächlich auf das Strafmaß ausgewirkt haben. Schweres Leid durch sexuelle Gewalt führt nicht zwingend zu härteren Strafen.
SPIEGEL: Was wirkt sich denn auf die Strafe aus?
Hoven: Es werden oft eher täterbezogene Faktoren berücksichtigt. Es wirkt strafmildernd, wenn der Täter nicht vorbestraft ist oder wenn er bei der Tat alkoholbedingt enthemmt war. Andere Strafmilderungsgründe sind kaum nachvollziehbar. In dem Urteil, über das wir gerade sprachen, zeigt sich ein Unverständnis darüber, wie missbräuchliche Partnerschaften funktionieren.
SPIEGEL: Inwiefern?
Hoven: In der Urteilsbegründung stand, dass die Opfer dem Angeklagten nicht frühzeitig Grenzen aufgezeigt und ihn so in seinem Fehlverhalten gegenüber Frauen bestärkt hätten. Dabei wissen wir längst, dass Frauen in gewalttätigen Beziehungen oft Jahre brauchen, bis sie sich trennen – sei es aus Angst oder aus Abhängigkeit. Dass das die Strafe für den Täter mildern soll, ist fatal.
SPIEGEL: In der Öffentlichkeit gibt es inzwischen eine größere Sensibilität für sexuelle Übergriffe und ihre Folgen. Warum bildet sich das bisher nicht in den Urteilen ab?
Hoven: Dazu muss man verstehen, wie Strafzumessung funktioniert. Bei einem sexuellen Übergriff mit Gewaltanwendung kann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren verhängt werden. Wenn Richterinnen und Richter eine Strafe festlegen, ist also entscheidend, wo sie ansetzen. Beginnen sie bei acht Jahren und ziehen für strafmildernde Umstände etwas davon ab? Oder fangen sie bei einem Jahr an und rechnen strafverschärfende Faktoren obendrauf?
SPIEGEL: Ihre Ausführungen legen nahe, dass Richterinnen und Richter eher unten beginnen.
Hoven: Genau. Wir haben Richterinnen und Staatsanwälten im Rahmen unseres Forschungsprojekts fiktive Fälle vorgelegt und sie gebeten, eine Strafe festzulegen. Dabei haben sich alle am unteren Ende des möglichen Strafrahmens orientiert und von dort aus gerechnet.
SPIEGEL: Woran liegt das?
Hoven: Strafzumessung ist im Jurastudium fast nirgendwo Thema. Juristinnen und Juristen befassen sich also erst damit, wenn sie während des Referendariats an Gerichten oder Staatsanwaltschaften arbeiten. Dann orientiert man sich vor allem an dem, was vor Ort als Standard gilt. So hat sich eine Tradition etabliert, Strafen im untersten Drittel des Strafrahmens zu verhängen.
SPIEGEL: Milde Strafen gibt es also in allen Kriminalitätsbereichen. Sie kritisieren das allerdings nur bei Sexualdelikten. Warum?
Hoven: Weil es bei vielen Delikten richtig ist, dass die Strafen im unteren Drittel des Strafrahmens liegen. Die meisten Diebstähle dürften etwa Bagatellen sein, da sind niedrige Strafen angemessen. Bei Sexualdelikten ist das anders. Hier wiegt das Unrecht der Tat nicht nur in Ausnahmefällen, sondern typischerweise schwer, da sie das besonders sensible Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzen. Für die Opfer hat das oft langfristige Folgen. Hier wäre es daher richtiger, den Anker deutlich über der Mindeststrafe zu setzen. Im Übrigen können die Strafen bei Sexualdelikten regional dennoch unterschiedlich ausfallen.
SPIEGEL: Welche Unterschiede gibt es da?
Hoven: In unserer Studie wurden Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung in Sachsen im Schnitt mit 45 Monaten Freiheitsstrafe geahndet, in Nordrhein-Westfalen mit etwas über 22 Monaten. Das ist etwas, das viele Leute zurecht unverständlich finden: Warum wird eine ähnliche Tat in Dresden viel härter bestraft als in Köln?
Also Bewährungsstrafen bei schweren Sexualverbrechen empfinde ich schon für ein hart untertriebenes Strafmaß
Tatsächlich ist mE. das Verhältnis zwischen Sexual- und Körperverletzungsdelikten einerseits und Vermögensdelikten andererseits in Deutschland kaum nachvollziehbar. Ich bin selbst Jurist und kenne viele andere, denen das ähnlich geht.
Anderes Urteil vor wenigen Monaten: Die brutale Vergewaltigung eines 17 jährigen (!) Mädchens, welches wegen Krebs (!) im Krankenhaus gerade operiert worden war (noch im Krankenhaus direkt nach der Operation durch einen Angestellten) durch einen 42 Jahre alten Mann gab 5 Jahre und 3 Monate Haft.
Die 17 jährige Krebspatientin wurde während der Vergewaltigung geschlagen und gewürgt, es kam zum Eindringen und Or**se*, was durch Spermaspuren im Hals nachgewiesen werden konnte.
Die Vergewaltigung dauerte über eine Stunde. Das Mädchen konnte sich aufgrund der gerade stattgefunden OP nicht wehren.
Tatmildernd (!) hat der Richter berücksichtigt, dass die Tat „nicht geplant“ gewesen sei, sondern es ein spontaner Entschluss gewesen sei.
Frau Prof. Hoven hat völlig Recht. Es braucht in Deutschland eine Korrektur im Strafrecht bei schwerer/gefährlichen Körperverletzungen, Sexualdelikten und bei Totschlag.
> Frau Hoven, Sie haben für eine Studie 86 Gerichtsurteile zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus den Jahren 2016 bis 2020 ausgewertet. Mit welchem Ergebnis?
Weiß jemand, was die Kriterien für die Auswahl waren? 86 werden ja lange nicht alle Sexualdelikte von 4 Jahren sein.
Finde es gut dass extra klargestellt wurde dass nicht eine Veränderung der Mindeststrafen, sondern lediglich das Ausreizen des möglichen Strafrahmens bei Sexualdelikten vorgeschlagen wird.
Wenn man die psychische Gesundheit und Beziehungsfähigkeit einer Person für den Rest ihres Lebens einschränkt, dann sind 1 Jahr und 9 Monate Strafe von möglichen 15 Jahren die das Justizsystem ermöglichen würde lächerlich. Ich will nicht abstreiten dass es in bestimmten Fällen nicht auch ausreichend sein kann, aber wenn klar ist dass entstandene schwere psychische Schäden beim Opfer lebenslänglich bleiben, kann ich so eine Strafe nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn die Täter Migrationshintergrund haben wird erstrecht laut geschrien.
Ich persönlich dachte, das Strafmaß wird vor allem deshalb niedriger angesetzt, da man implizit dem Täter Anreize geben möchte sein Opfer am Leben zu lassen. Wenn Vergewaltigung 10 Jahre+ und Vergewaltigung mit anschließendem Mord 15 Jahre+ bedeutet, könnten Täter geneigter sein den einzigen Zeugen der Tat umzubringen. Zudem wirken sich Geständnisse besonders strafmildernd aus, damit die Täter einen Anreiz haben ihren Opfern das Martyrium einer Aussage vor Gericht zu ersparen. Aber das hab ich irgendwo aufgeschnappt.
Grundsätzlich scheint aber eine Reform bitter nötig. Es kann auf keinen Fall in irgendeiner Form strafmildernd sein, wenn Opfer “sich zuwenig wehren”. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit und spuckt Opfern ins Gesicht.
[removed]
Wenn wir die Entwicklung der Justiz zur allgemeinen Gesellschaft betrachten, dann verurteilen wir schwerste Straftaten wirklich auch entsprechend schwerer als die meisten justiziellen Urteile.
Ich meine, so mancher Straftäter, der nicht ohne ist *man füge Beispiele ein*, bekam meist eine Bewährungsstrafe. Es passiert häufig so, dass Ersttäter eine Bewährungsstrafe bekommen, da es hierbei sich um eine Impulsreaktion handeln könnte, die so nicht nochmal vorkommen muss, aber wird auch entsprechend mittelhart bestraft. Anders bei Wiederholungstätern fällt die Strafe entsprechend hart aus, da man sie anscheinend nicht resozialisiert bekommen hat oder andere Aspekte zu gewichtig sind und das zur Wiederholungstat führten.
Ausnahme sind Extremfälle, bei denen Menschen aktiv schwerst geschadet wurden. Mord, Totschlag, all solche Sachen werden ohne Bewährungsstrafe verurteilt und das auch nicht zwangsläufig zu knapp.
Leider ist, und das kritisiere ich selber nicht selten, der Präventivschutz echt miserabel. Es ist nicht selten der Fall, dass sich Personen an die Polizei wenden und einen Verdacht äußern, weil sich da eine oder mehrere Personen unfassbar seltsam gegenüber einer Sache verhalten. Beispiel hierfür sind insbesondere Beziehungsstreitigkeiten, die auf Trennungen basieren. Erst neulich wurde doch eine junge erwachsene Frau getötet. Das wäre ihr nicht passiert, wenn die Polizei nicht nur reagiert hätte, sondern wenn sie keine Frau gewesen wäre. Es war ein Femizid.
Was ich mich frage, was muss denn bitte passieren, um 15 Jahre zu bekommen? Und damit meine ich, keine Straftat begehen die direkt auf sowas hochspringt (Totschlag etc.), sondern lediglich Vergewaltigung. Wenn es von 1-15 Jahren im Strafmass geht muss es ja wohl auf dem Papier einen Fall geben wo diese 15 Jahre wegen Vergewaltigung genutzt werden, oder nicht? Juristen hier die mir das mal beantworten können??
>In einem der Urteile, die wir untersucht haben, ging es um einen Mann, der immer wieder gewalttätig gegenüber seinen Partnerinnen wurde. Die Vorfälle werden im Urteil ausführlich beschrieben: Er soll mehrere seiner Freundinnen geschlagen und in seiner Wohnung eingesperrt haben. Eine Partnerin würgte er fast bis zur Bewusstlosigkeit. Auch sexuelle Handlungen soll er erzwungen haben, bis hin zur Vergewaltigung.<
Nen bisschen Ot aber das Fallbild ähnelt den Täterbild von Wilfried aus dem Fall Höxter.
Der hatte das gleiche betrieben bevor er auf Angelika und Höxter traf
Das mit dem Alkohol ist so irre. Die Leute versetzen sich völlig bewusst in einen Zustand in den man nachweislich mehr Gewaltverbrechen begeht. Begehen dann Gewaltverbrechen. Und das wirkt sich auch noch strafmindernd aus. Nicht nachvollzuziehen.
Da wird so getan, wie wenn ein Richter frei Schnauze das Strafmass von 1-10 Jahren festlegen könnte. Das Strafmass ist aber in §177 StGB ein bisschen spezifischer festgelegt.
Eine Vergewaltigung wird mit maximal 2 bzw. 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft, für höheres Strafmass muss der Täter die Handlung mit Waffengewalt erzwingen und/oder wissentlich Tod oder schwere Gesundheitsschäden in Kauf nehmen.
Wem das nicht reicht, der muss sich m.E. beim Gesetzgeber beschweren, nicht bei den Richtern.
> Man sollte auch nicht jedem öffentlichen Ruf nach härteren Strafen folgen. Es gab in Deutschland immer wieder Mehrheiten, die sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe aussprachen, das ist natürlich gefährlicher Unsinn. Aber man sollte ernst nehmen, wenn die Strafpraxis der Justiz und die Wahrnehmung der Gesellschaft dauerhaft so weit auseinanderliegen wie bei sexueller Gewalt. Denn das kann dazu führen, dass die Leute irgendwann das Gefühl haben, die Justiz schütze sie nicht richtig. Im schlimmsten Fall wird daraus ein Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat.
Der wichtigste Absatz.
Schön aufgewärmt von der ersten Januarwoche diesen Jahres.
Fischer dazu:
Sollten Richter bei Sexualstraftaten härter urteilen?
> Am 7. August 2022 bucht eine Kundin (32) in dem Studio in Berlin-Mitte bei Michael J. eine Massage für 200 Euro, berichtet Bild. Eine Gerichtssprecherin bestätigt dies auf RTL-Anfrage. Die Unternehmensberaterin war einst eine erfolgreiche Sportlerin und gewann Goldmedaillen bei internationalen Wettbewerben. Bei einer Tantra-Massage kommt es zu Berührungen am ganzen Körper, aber Sex will die 32-Jährige nicht.
> Das ist Michael J. dem Bericht zufolge allerdings egal, als die Kundin nackt vor ihm liegt. „Unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes” sei er in sie eingedrungen, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Gerichtssprecherin zu RTL über die Tantra-Massage: „Im Vorfeld gab es genaue Absprachen, wie diese auszuführen sein sollte.“ Daran habe sich der Angeklagte nicht gehalten, und es sei zum Missbrauch gekommen.
> Vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärt der 58-Jährige laut dem Bild-Bericht am Montag theatralisch: „Ich gestehe alles.” Er habe „die Grenzen absichtlich missachtet. Ich schäme mich, will mich entschuldigen, hier sind 3.000 Euro in bar!” Der Schauspieler wirft drei prall gefüllte Geldumschläge auf den Tisch. Die 32-Jährige wirkt überrumpelt, schreibt die Bild. Durch sein Geständnis muss sie nicht mehr aussagen. Später erklärt sie „wie versteinert” gewesen zu sein, als sie seinerzeit nackt auf der Liege lag.
> Das Gericht verurteilt Michael J. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, außerdem muss er 2.400 Euro an eine gemeinnützige Organisation (Weißer Ring) zahlen. Er könne froh sein, „nicht im Gefängnis” zu landen, gibt Richterin Angelika Peck dem Schauspieler laut Bild mit auf den Weg. „Dass ein Mann im 21. Jahrhundert noch meint, so etwas tun zu dürfen.”
2 Jahre auf Bewährung während das Opfer für immer so eine Erinnerung mit sich tragen wird. Kann man vielen Menschen einfach nicht mehr als gerecht verkaufen.
>Hoven: Weil es bei vielen Delikten richtig ist, dass die Strafen im unteren Drittel des Strafrahmens liegen. Die meisten Diebstähle dürften etwa Bagatellen sein, da sind niedrige Strafen angemessen. **Bei Sexualdelikten ist das anders. Hier wiegt das Unrecht der Tat nicht nur in Ausnahmefällen, sondern typischerweise schwer, da sie das besonders sensible Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzen.** Für die Opfer hat das oft langfristige Folgen. Hier wäre es daher richtiger, den Anker deutlich über der Mindeststrafe zu setzen. Im Übrigen können die Strafen bei Sexualdelikten regional dennoch unterschiedlich ausfallen.
Unabhängig davon, ob man die Strafen für zu gering hält oder nicht, finde ich die **Argumentation an dieser Stelle nicht überzeugend.**
Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, das typische Unrecht der Tat im Strafrahmen abzubilden. Und innerhalb dieses Strafrahmens hat sich der Richter zu orientieren. Bei einer Vergewaltigung, die von mittlerer Schwere *aller denkbaren Fälle* ist (ungleich durchschnittlicher tatsächlicher Fall) ist, ist auch die Strafe in der Mitte des Strafrahmen anzusiedeln. Dass eine Vergewaltigung immer die sexuelle Selbstbsetimmung verletzt, ist im Strafrahmen schon berücksichtigt.
Nichts hält den Gesetzgeber davon ab, den Strafrahmen auszuweiten oder weitere Regelbeispiele mit besonderen Strafen zu normieren. Das ist aber nicht Aufgabe der Richter.
Leider läuft jede Diskussion von Laien darauf hinaus das irgendwelche Leerdenker Todesstrafen, Folter und Selbstjustiz fordern.
Die Justiz ist für den Arsch. Und die Täter wissen das.
Also ist vergewaltigen mehr ok wenn man betrunken ist? So eine abgefuckte scheiße
Kapier nicht wie Gewaltverbrechen generell unter 5 Jahre und überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden können
So schwer ist das nicht niemanden zu schlagen und niemanden zu vergewaltigen
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Die Gesellschaft würde alles anders bestrafen als die Justiz, je nachdem wie der Mob grad drauf ist, deshalb haben wir ja eine unabhängige Justiz und einen genormten Strafenkatalog.
SPIEGEL: Frau Hoven, Sie haben für eine Studie 86 Gerichtsurteile zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus den Jahren 2016 bis 2020 ausgewertet. Mit welchem Ergebnis?
Hoven: Die erste Erkenntnis ist, dass die Urteile eher milde ausfallen. Alle Urteile lagen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Und wenn eine Strafe nicht höher als zwei Jahre liegt, dann wird sie in der Regel zur Bewährung ausgesetzt – bei Vergewaltigungen geschieht das in bis zu 99 Prozent der Fälle.
SPIEGEL: Wie kommt es zu den milden Strafen?
Hoven: In einem der Urteile, die wir untersucht haben, ging es um einen Mann, der immer wieder gewalttätig gegenüber seinen Partnerinnen wurde. Die Vorfälle werden im Urteil ausführlich beschrieben: Er soll mehrere seiner Freundinnen geschlagen und in seiner Wohnung eingesperrt haben. Eine Partnerin würgte er fast bis zur Bewusstlosigkeit. Auch sexuelle Handlungen soll er erzwungen haben, bis hin zur Vergewaltigung. Trotzdem wurde er lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. Dabei wäre eine Strafe bis zu 15 Jahren möglich gewesen.
SPIEGEL: Wie hat das Gericht das begründet?
Hoven: Wichtig ist, sich anzusehen, welche Faktoren sich strafverschärfend auswirken und welche strafmildernd. Das Leid der Betroffenen wurde in diesem Fall im Urteil festgehalten. Dort wird beschrieben, dass eine der ehemaligen Partnerinnen psychisch schwer beeinträchtigt und ihre Beziehungsfähigkeit dauerhaft gestört worden sei. Doch in einer statistischen Analyse konnten wir zumindest bei den von uns untersuchten Urteilen nicht feststellen, dass sich die Folgen für die Opfer tatsächlich auf das Strafmaß ausgewirkt haben. Schweres Leid durch sexuelle Gewalt führt nicht zwingend zu härteren Strafen.
SPIEGEL: Was wirkt sich denn auf die Strafe aus?
Hoven: Es werden oft eher täterbezogene Faktoren berücksichtigt. Es wirkt strafmildernd, wenn der Täter nicht vorbestraft ist oder wenn er bei der Tat alkoholbedingt enthemmt war. Andere Strafmilderungsgründe sind kaum nachvollziehbar. In dem Urteil, über das wir gerade sprachen, zeigt sich ein Unverständnis darüber, wie missbräuchliche Partnerschaften funktionieren.
SPIEGEL: Inwiefern?
Hoven: In der Urteilsbegründung stand, dass die Opfer dem Angeklagten nicht frühzeitig Grenzen aufgezeigt und ihn so in seinem Fehlverhalten gegenüber Frauen bestärkt hätten. Dabei wissen wir längst, dass Frauen in gewalttätigen Beziehungen oft Jahre brauchen, bis sie sich trennen – sei es aus Angst oder aus Abhängigkeit. Dass das die Strafe für den Täter mildern soll, ist fatal.
SPIEGEL: In der Öffentlichkeit gibt es inzwischen eine größere Sensibilität für sexuelle Übergriffe und ihre Folgen. Warum bildet sich das bisher nicht in den Urteilen ab?
Hoven: Dazu muss man verstehen, wie Strafzumessung funktioniert. Bei einem sexuellen Übergriff mit Gewaltanwendung kann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren verhängt werden. Wenn Richterinnen und Richter eine Strafe festlegen, ist also entscheidend, wo sie ansetzen. Beginnen sie bei acht Jahren und ziehen für strafmildernde Umstände etwas davon ab? Oder fangen sie bei einem Jahr an und rechnen strafverschärfende Faktoren obendrauf?
SPIEGEL: Ihre Ausführungen legen nahe, dass Richterinnen und Richter eher unten beginnen.
Hoven: Genau. Wir haben Richterinnen und Staatsanwälten im Rahmen unseres Forschungsprojekts fiktive Fälle vorgelegt und sie gebeten, eine Strafe festzulegen. Dabei haben sich alle am unteren Ende des möglichen Strafrahmens orientiert und von dort aus gerechnet.
SPIEGEL: Woran liegt das?
Hoven: Strafzumessung ist im Jurastudium fast nirgendwo Thema. Juristinnen und Juristen befassen sich also erst damit, wenn sie während des Referendariats an Gerichten oder Staatsanwaltschaften arbeiten. Dann orientiert man sich vor allem an dem, was vor Ort als Standard gilt. So hat sich eine Tradition etabliert, Strafen im untersten Drittel des Strafrahmens zu verhängen.
SPIEGEL: Milde Strafen gibt es also in allen Kriminalitätsbereichen. Sie kritisieren das allerdings nur bei Sexualdelikten. Warum?
Hoven: Weil es bei vielen Delikten richtig ist, dass die Strafen im unteren Drittel des Strafrahmens liegen. Die meisten Diebstähle dürften etwa Bagatellen sein, da sind niedrige Strafen angemessen. Bei Sexualdelikten ist das anders. Hier wiegt das Unrecht der Tat nicht nur in Ausnahmefällen, sondern typischerweise schwer, da sie das besonders sensible Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzen. Für die Opfer hat das oft langfristige Folgen. Hier wäre es daher richtiger, den Anker deutlich über der Mindeststrafe zu setzen. Im Übrigen können die Strafen bei Sexualdelikten regional dennoch unterschiedlich ausfallen.
SPIEGEL: Welche Unterschiede gibt es da?
Hoven: In unserer Studie wurden Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung in Sachsen im Schnitt mit 45 Monaten Freiheitsstrafe geahndet, in Nordrhein-Westfalen mit etwas über 22 Monaten. Das ist etwas, das viele Leute zurecht unverständlich finden: Warum wird eine ähnliche Tat in Dresden viel härter bestraft als in Köln?
Thomas Fischer zu einem Text mit selbem Thema von Elisa Hoven (und Frauke Rostalski) der Anfang Januar in der FAZ erschienen ist: https://www.lto.de/recht/meinung/m/fischer-sexualstrafrecht-verschaerfen/
Also Bewährungsstrafen bei schweren Sexualverbrechen empfinde ich schon für ein hart untertriebenes Strafmaß
Tatsächlich ist mE. das Verhältnis zwischen Sexual- und Körperverletzungsdelikten einerseits und Vermögensdelikten andererseits in Deutschland kaum nachvollziehbar. Ich bin selbst Jurist und kenne viele andere, denen das ähnlich geht.
Wer anderen mit Pfefferspray ins Gesicht sprüht und die Handtasche klaut kriegt mindestens (!) 5 Jahre bis 15 Jahre Haft wegen schweren Raubs (250 II StGB). Gab gerade letztens einen solchen Fall mit 7,5 Jahren Haft.
(https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/urteil-antaenzer-gericht-bremen-raub-100.html#:~:text=Das%20Gericht%20sah%20es%20als,zu%20siebeneinhalb%20Jahren%20Haft%20verurteilt.)
Anderes Urteil vor wenigen Monaten: Die brutale Vergewaltigung eines 17 jährigen (!) Mädchens, welches wegen Krebs (!) im Krankenhaus gerade operiert worden war (noch im Krankenhaus direkt nach der Operation durch einen Angestellten) durch einen 42 Jahre alten Mann gab 5 Jahre und 3 Monate Haft.
Die 17 jährige Krebspatientin wurde während der Vergewaltigung geschlagen und gewürgt, es kam zum Eindringen und Or**se*, was durch Spermaspuren im Hals nachgewiesen werden konnte.
Die Vergewaltigung dauerte über eine Stunde. Das Mädchen konnte sich aufgrund der gerade stattgefunden OP nicht wehren.
Tatmildernd (!) hat der Richter berücksichtigt, dass die Tat „nicht geplant“ gewesen sei, sondern es ein spontaner Entschluss gewesen sei.
(https://www.hessenschau.de/panorama/patientin-in-offenbach-vergewaltigt-ex-klinik-mitarbeiter-muss-in-haft-v1,urteil-krankenhaus-patientin-100.html)
Frau Prof. Hoven hat völlig Recht. Es braucht in Deutschland eine Korrektur im Strafrecht bei schwerer/gefährlichen Körperverletzungen, Sexualdelikten und bei Totschlag.
> Frau Hoven, Sie haben für eine Studie 86 Gerichtsurteile zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus den Jahren 2016 bis 2020 ausgewertet. Mit welchem Ergebnis?
Weiß jemand, was die Kriterien für die Auswahl waren? 86 werden ja lange nicht alle Sexualdelikte von 4 Jahren sein.
Finde es gut dass extra klargestellt wurde dass nicht eine Veränderung der Mindeststrafen, sondern lediglich das Ausreizen des möglichen Strafrahmens bei Sexualdelikten vorgeschlagen wird.
Wenn man die psychische Gesundheit und Beziehungsfähigkeit einer Person für den Rest ihres Lebens einschränkt, dann sind 1 Jahr und 9 Monate Strafe von möglichen 15 Jahren die das Justizsystem ermöglichen würde lächerlich. Ich will nicht abstreiten dass es in bestimmten Fällen nicht auch ausreichend sein kann, aber wenn klar ist dass entstandene schwere psychische Schäden beim Opfer lebenslänglich bleiben, kann ich so eine Strafe nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn die Täter Migrationshintergrund haben wird erstrecht laut geschrien.
Ich persönlich dachte, das Strafmaß wird vor allem deshalb niedriger angesetzt, da man implizit dem Täter Anreize geben möchte sein Opfer am Leben zu lassen. Wenn Vergewaltigung 10 Jahre+ und Vergewaltigung mit anschließendem Mord 15 Jahre+ bedeutet, könnten Täter geneigter sein den einzigen Zeugen der Tat umzubringen. Zudem wirken sich Geständnisse besonders strafmildernd aus, damit die Täter einen Anreiz haben ihren Opfern das Martyrium einer Aussage vor Gericht zu ersparen. Aber das hab ich irgendwo aufgeschnappt.
Grundsätzlich scheint aber eine Reform bitter nötig. Es kann auf keinen Fall in irgendeiner Form strafmildernd sein, wenn Opfer “sich zuwenig wehren”. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit und spuckt Opfern ins Gesicht.
[removed]
Wenn wir die Entwicklung der Justiz zur allgemeinen Gesellschaft betrachten, dann verurteilen wir schwerste Straftaten wirklich auch entsprechend schwerer als die meisten justiziellen Urteile.
Ich meine, so mancher Straftäter, der nicht ohne ist *man füge Beispiele ein*, bekam meist eine Bewährungsstrafe. Es passiert häufig so, dass Ersttäter eine Bewährungsstrafe bekommen, da es hierbei sich um eine Impulsreaktion handeln könnte, die so nicht nochmal vorkommen muss, aber wird auch entsprechend mittelhart bestraft. Anders bei Wiederholungstätern fällt die Strafe entsprechend hart aus, da man sie anscheinend nicht resozialisiert bekommen hat oder andere Aspekte zu gewichtig sind und das zur Wiederholungstat führten.
Ausnahme sind Extremfälle, bei denen Menschen aktiv schwerst geschadet wurden. Mord, Totschlag, all solche Sachen werden ohne Bewährungsstrafe verurteilt und das auch nicht zwangsläufig zu knapp.
Leider ist, und das kritisiere ich selber nicht selten, der Präventivschutz echt miserabel. Es ist nicht selten der Fall, dass sich Personen an die Polizei wenden und einen Verdacht äußern, weil sich da eine oder mehrere Personen unfassbar seltsam gegenüber einer Sache verhalten. Beispiel hierfür sind insbesondere Beziehungsstreitigkeiten, die auf Trennungen basieren. Erst neulich wurde doch eine junge erwachsene Frau getötet. Das wäre ihr nicht passiert, wenn die Polizei nicht nur reagiert hätte, sondern wenn sie keine Frau gewesen wäre. Es war ein Femizid.
Was ich mich frage, was muss denn bitte passieren, um 15 Jahre zu bekommen? Und damit meine ich, keine Straftat begehen die direkt auf sowas hochspringt (Totschlag etc.), sondern lediglich Vergewaltigung. Wenn es von 1-15 Jahren im Strafmass geht muss es ja wohl auf dem Papier einen Fall geben wo diese 15 Jahre wegen Vergewaltigung genutzt werden, oder nicht? Juristen hier die mir das mal beantworten können??
>In einem der Urteile, die wir untersucht haben, ging es um einen Mann, der immer wieder gewalttätig gegenüber seinen Partnerinnen wurde. Die Vorfälle werden im Urteil ausführlich beschrieben: Er soll mehrere seiner Freundinnen geschlagen und in seiner Wohnung eingesperrt haben. Eine Partnerin würgte er fast bis zur Bewusstlosigkeit. Auch sexuelle Handlungen soll er erzwungen haben, bis hin zur Vergewaltigung.<
Nen bisschen Ot aber das Fallbild ähnelt den Täterbild von Wilfried aus dem Fall Höxter.
Der hatte das gleiche betrieben bevor er auf Angelika und Höxter traf
Das mit dem Alkohol ist so irre. Die Leute versetzen sich völlig bewusst in einen Zustand in den man nachweislich mehr Gewaltverbrechen begeht. Begehen dann Gewaltverbrechen. Und das wirkt sich auch noch strafmindernd aus. Nicht nachvollzuziehen.
Da wird so getan, wie wenn ein Richter frei Schnauze das Strafmass von 1-10 Jahren festlegen könnte. Das Strafmass ist aber in §177 StGB ein bisschen spezifischer festgelegt.
Eine Vergewaltigung wird mit maximal 2 bzw. 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft, für höheres Strafmass muss der Täter die Handlung mit Waffengewalt erzwingen und/oder wissentlich Tod oder schwere Gesundheitsschäden in Kauf nehmen.
Wem das nicht reicht, der muss sich m.E. beim Gesetzgeber beschweren, nicht bei den Richtern.
> Man sollte auch nicht jedem öffentlichen Ruf nach härteren Strafen folgen. Es gab in Deutschland immer wieder Mehrheiten, die sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe aussprachen, das ist natürlich gefährlicher Unsinn. Aber man sollte ernst nehmen, wenn die Strafpraxis der Justiz und die Wahrnehmung der Gesellschaft dauerhaft so weit auseinanderliegen wie bei sexueller Gewalt. Denn das kann dazu führen, dass die Leute irgendwann das Gefühl haben, die Justiz schütze sie nicht richtig. Im schlimmsten Fall wird daraus ein Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat.
Der wichtigste Absatz.
Schön aufgewärmt von der ersten Januarwoche diesen Jahres.
Fischer dazu:
Sollten Richter bei Sexualstraftaten härter urteilen?
https://www.lto.de/recht/meinung/m/fischer-sexualstrafrecht-verschaerfen/
Sehr interessanter artikel und absolute schande wie milde viele strafen ausfallen
[Siehe dazu auch den gestrigen Fall mit dem Schauspieler und der Massage:](https://www.rtl.de/cms/berlin-schauspieler-michael-j-vergewaltigt-frau-bei-tantra-massage-und-bleibt-auf-freiem-fuss-5075325.html)
> Am 7. August 2022 bucht eine Kundin (32) in dem Studio in Berlin-Mitte bei Michael J. eine Massage für 200 Euro, berichtet Bild. Eine Gerichtssprecherin bestätigt dies auf RTL-Anfrage. Die Unternehmensberaterin war einst eine erfolgreiche Sportlerin und gewann Goldmedaillen bei internationalen Wettbewerben. Bei einer Tantra-Massage kommt es zu Berührungen am ganzen Körper, aber Sex will die 32-Jährige nicht.
> Das ist Michael J. dem Bericht zufolge allerdings egal, als die Kundin nackt vor ihm liegt. „Unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes” sei er in sie eingedrungen, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Gerichtssprecherin zu RTL über die Tantra-Massage: „Im Vorfeld gab es genaue Absprachen, wie diese auszuführen sein sollte.“ Daran habe sich der Angeklagte nicht gehalten, und es sei zum Missbrauch gekommen.
> Vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärt der 58-Jährige laut dem Bild-Bericht am Montag theatralisch: „Ich gestehe alles.” Er habe „die Grenzen absichtlich missachtet. Ich schäme mich, will mich entschuldigen, hier sind 3.000 Euro in bar!” Der Schauspieler wirft drei prall gefüllte Geldumschläge auf den Tisch. Die 32-Jährige wirkt überrumpelt, schreibt die Bild. Durch sein Geständnis muss sie nicht mehr aussagen. Später erklärt sie „wie versteinert” gewesen zu sein, als sie seinerzeit nackt auf der Liege lag.
> Das Gericht verurteilt Michael J. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, außerdem muss er 2.400 Euro an eine gemeinnützige Organisation (Weißer Ring) zahlen. Er könne froh sein, „nicht im Gefängnis” zu landen, gibt Richterin Angelika Peck dem Schauspieler laut Bild mit auf den Weg. „Dass ein Mann im 21. Jahrhundert noch meint, so etwas tun zu dürfen.”
2 Jahre auf Bewährung während das Opfer für immer so eine Erinnerung mit sich tragen wird. Kann man vielen Menschen einfach nicht mehr als gerecht verkaufen.
>Hoven: Weil es bei vielen Delikten richtig ist, dass die Strafen im unteren Drittel des Strafrahmens liegen. Die meisten Diebstähle dürften etwa Bagatellen sein, da sind niedrige Strafen angemessen. **Bei Sexualdelikten ist das anders. Hier wiegt das Unrecht der Tat nicht nur in Ausnahmefällen, sondern typischerweise schwer, da sie das besonders sensible Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzen.** Für die Opfer hat das oft langfristige Folgen. Hier wäre es daher richtiger, den Anker deutlich über der Mindeststrafe zu setzen. Im Übrigen können die Strafen bei Sexualdelikten regional dennoch unterschiedlich ausfallen.
Unabhängig davon, ob man die Strafen für zu gering hält oder nicht, finde ich die **Argumentation an dieser Stelle nicht überzeugend.**
Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, das typische Unrecht der Tat im Strafrahmen abzubilden. Und innerhalb dieses Strafrahmens hat sich der Richter zu orientieren. Bei einer Vergewaltigung, die von mittlerer Schwere *aller denkbaren Fälle* ist (ungleich durchschnittlicher tatsächlicher Fall) ist, ist auch die Strafe in der Mitte des Strafrahmen anzusiedeln. Dass eine Vergewaltigung immer die sexuelle Selbstbsetimmung verletzt, ist im Strafrahmen schon berücksichtigt.
Nichts hält den Gesetzgeber davon ab, den Strafrahmen auszuweiten oder weitere Regelbeispiele mit besonderen Strafen zu normieren. Das ist aber nicht Aufgabe der Richter.
Leider läuft jede Diskussion von Laien darauf hinaus das irgendwelche Leerdenker Todesstrafen, Folter und Selbstjustiz fordern.
Die Justiz ist für den Arsch. Und die Täter wissen das.
Also ist vergewaltigen mehr ok wenn man betrunken ist? So eine abgefuckte scheiße
Kapier nicht wie Gewaltverbrechen generell unter 5 Jahre und überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden können
So schwer ist das nicht niemanden zu schlagen und niemanden zu vergewaltigen