https://www.derstandard.at/story/3000000206983/raser-aus-salzburg-wollte-radarger228t-anleitung-mit-klage-abgeblitzt

by Human-Assistant-9132

12 comments
  1. Neben den 850€ Strafe noch 170€ Verfahrenskosten + Anwaltskosten. Das hat sich ja richtig ausgezahlt.

  2. Ich find die Kommentare immer wieder lustig, wieviele das Fehlverhalten noch rechtfertigen in irgendeiner Form..

  3. diktatur! die behörden haben da sicher was zu verbergen.

    friede, freiheit, keine diktatur!!1!!!!1!!!!!!!

    /S

  4. hätte ihm eine Anleitung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung geschickt

  5. Und wo wäre das Problem wenn diese Anleitung öffentlich zugänglich wäre?

    Wenn das Gerät einwandfrei arbeitet, dann wird das keinen Unterschied machen, wenn nicht, dann sollte es auch nicht zum Messen eingesetzt werden.

    >Es sei kein Mangel, dass die Polizei dem Raser die Gebrauchsanweisung für das Radargerät nicht zukommen ließ. Damit lasse sich kein Messfehler feststellen und den geschulten Polizisten sei die ordnungsgemäße Messung zuzutrauen

    Schön, dass wie üblich der Polizei einfach pauschal geglaubt wird. Warum sollte man da auch nachhaken dürfen und irgendwie schauen ob das denn auch wirklich ordnungsgemäß gemessen wurde.

  6. Ich dachte bei den Geschwindigkeit wird inzwischen schon das Auto angenommen

  7. Die Geräte sind kalibriert. Die Gebrauchsanweisung wird nur Themen wie das Einschalten beinhalten. Die Einbauanweisung beinhält den tolerierbaren Winkel, das ist das einzig ausschlaggebende.

    Gegen Störungen durch Funk etc sind die Geräte seit langem geschützt.

    Aber bei der Überschreitung gibt es keine Ausrede.

  8. 140 statt 80 sollte nicht 850€ kosten, sondern 15.000 aufwärts, inklusive 1 Jahr Fahrverbot…

    So wie in der Schweiz, wo du für 3km/h drüber eine Hypothek aufs Haus nehmen musst, brauch ich auch nicht, aber für echtes Rasen ordentliche Strafen wären schon nice…

Leave a Reply