Oberhausen: Zweiter Nachwuchsbasketballer nach Gewalttat verstorben

by _APR_

14 comments
  1. Das liest sich in Teilen wie ein Angriff aus rassistischen Motiven (Fragen ob man Flüchtling ist etc..) ausgeübt von einer Gruppe Jugendlicher Migranten.

    Sowas löst bei mir ohnmachts Gefühle aus. Das sind Minderjährige, da ist die rechtliche Handhabe auch relativ klein.

  2. Zum Kotzen. Ich kann die Widerlichkeit der Täter gar nicht in Worte fassen.

  3. Nachdem das hier schon häufiger durchgekaut wurde: Mir ist bewusst, dass bei Jugendstraftätern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

    Aber welche Möglichkeiten und Fähigkeiten hat ein Richter überhaupt, die empirisch bewiesen zielführendste Maßnahme zu finden und als Richtspruch zu entscheiden? Soweit ich weiß, lernt man während der juristischen Ausbildung keinerlei sozialwissenschaftliche Recherchemethoden oder Statistik. Entsprechend sind die einzige empirische Grundlage für juristisch ausgebildete Personen die tatsächlichen psychologischen Erkenntnisse, die vor sechzig Jahren diesem Strafrecht zugrunde gelegt wurden.

    Solche Urteile können doch im 21. Jahrhundert eigentlich nicht immer noch auf mehr oder weniger dem Bauchgefühl von Richtern basieren, oder?

    Selbst wenn ein Richter sich informieren wollte und dafür gezwungenermaßen Wissenschaftler aus anderen Sektoren hinzuzieht, scheint es mir auch für die beinahe unmöglich, eine fundierte Empfehlung über das korrekte Strafmaß abzugeben.

    Das Bundesministerium für Justiz [scheint keine entsprechende Forschung durchzuführen](https://www.bmj.de/DE/ministerium/forschung_foerderung/forschung_foerderung_node.html), das Bundesamt für Justiz erhebt zwar [Statistiken, aber nur in sehr geringem Ausmaß und ungenau](https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#). Wenn man dann noch eine (zugegeben oberflächliche, kurze) Recherche nach gängigen sozialwissenschaften Praktiken anschließt, scheint auch aus der freien Wissenschaft nicht besonders viel zu kommen.

    Eine interessante Studie scheint aber diese zu sein: [Maelicke, Bernd. “Der Flickenteppich der Resozialisierung”. *NK Neue Kriminalpolitik 32 (3)*, 242-245, 2020](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0934-9200-2020-3/nk-neue-kriminalpolitik-jahrgang-32-2020-heft-3?page=1)

    > Für die ambulante Resozialisierung existiert dieses „Verwirrsystem “bereits seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Rechtliche Grundlagen, Organisationsfragen, Fallzahlen und Fallsteuerung der Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht sind trotz bundesweit gleichermaßen geltenden gesetzlichen Grundlagen in der StPO und im StGB in den jeweiligen Bundesländern höchst unterschiedlich geregelt–z. Zt. betrifft dies insgesamt ca. 250.000 Probanden (genaue Zahlen im Ländervergleich werden nicht erhoben). Das Klientel der Bewährungshilfe entspricht in vielen Merkmalen durchaus den Gefangenen im Strafvollzug, die Rückfallquoten sind allerdings nur halb so hoch–allein diese seit Jahrzehnten bekannten Daten verlangen grundlegende Reformen im Gesamtsystem der ambulanten und stationären Resozialisierung.

    > Ein weiteres Beispiel für den Flickenteppich: Die Quoten der Gefangenen in den Bundesländern entwickeln sich immer weiter auseinander. Schleswig-Holstein ist es in den letzten 30 Jahren strategisch gelungen, die Belegungszahlen auf 39 Inhaftierte pro 100.000 der Bevölkerung dauerhaft zu reduzieren (das ist etwa die Hälfte des Bundesdurchschnitts). Die gewollte Folge ist, dass weniger Gefangene mit den bekannt hohen Rückfallrisiken entlassen werden–weniger Gefangene bedeuten weniger Entlassene und weniger Entlassene bedeuten weniger Rückfälle. Zusätzlich werden so die hohen Kosten der stationären Freiheitsentziehung (in den 16 Bundesländern in 180 Gefängnissen für ca. 60.000 Gefangene pro Tag mindestens 130 EUR) in großem Umfang reduziert (in Schleswig-Holstein beträgt im Landeshaushalt der Anteil der Ausgaben für das Kapitel Justizvollzug nur rund 0, 4%–bundesweit mit Abstand einmalig)–zumindest die Finanzminister sollten hellhörig werden. Mit dieser Strategie wurden und werden große finanzielle Spielräume zum Ausbau der Bewährungshilfe und zur Förderung der Freien Straffälligenhilfe eröffnet–sie haben besondere Möglichkeiten, die rückfallfreie Integration wirksam zu fördern. Viele erfolgreiche Projekte weisen nach, dass durch beratende und zugleich kontrollierende Begleitung bei der Bewältigung des Lebens in Freiheit die öffentliche Sicherheit erhöht wird. Weitere Löcher im Teppich sind die divergierenden Quoten im Offenen Vollzug, Freigang, Urlaub und Ausgang, sie unterscheiden sich zum Teil bis zum Zehnfachen. Gleiches gilt für die zurückgehenden bedingten Entlassungen auf Bewährung, die wiederum die Chancen einer rückfallfreien Eingliederung nach der Entlassung grundlegend verbessern. Auch das sog. Übergangsmanagement bedarf dringend der gesetzlichen, organisatorischen und finanziellen Absicherung. Leuchtturmprojekte reichen nicht aus, wenn jeder Entlassene vor und nach der Entlassung systematisch vorbereitet und begleitet werden soll. Nur im Saarland und in Hamburg gibt es Landes-Resozialisierungsgesetze, in den anderen Ländern muss ein Verwirrsystem unterschiedlichster Regelungen festgestellt werden.

    Der Überblick, den ich mir verschaffen konnte, zeigt, dass in Deutschland nicht systematisch geprüft wird, ob die definierten Ziele beispielsweise des Jugendstrafrechts so effizient wie möglich erreicht werden.

    Weder wird im Detail geprüft, welches Strafmaß oder welche Kombination von Maßnahmen den größten Erfolg erzielt, noch wird dieses neu gewonnene Wissen über das Gesetz und Weiterbildungen systematisch an öffentliche Angestellte im Rechtswesen weitergegeben.

    Ein Richter, der aktuell das Jugendstrafrecht anwendet, tut dies anscheinend, ohne selbst die modernsten Erkenntnisse umfassend zu verstehen, was nicht seine Schuld ist, weil sie gar nicht umfassend erhoben und aufbereitet werden.

    In diesem konkreten Fall ist also das Ziel des deutschen Staates, den jungen Täter zu erziehen und zu resozialisieren, aber niemand im Land weiß, welche Maßnahmen in diesem Fall zum größten Erfolg führen. Sollte das wirklich so sein, halte ich das für untragbar.

  4. Wahrscheinlich werden sich alle außer dem 15 jährigen Haupttäter wegen Mittäterexzess rauswieseln können. Alle aus der Gruppe konsequent als Mittäter zu verurteilen hätte denke ich eine dringend notwendig Signalwirkung.

  5. Der Täter hätte schon viel früher aus dem Verkehr gezogen werden können und müssen. Früherer Berichte sprechen von einem Intensivtäter.

  6. Wenn sich jemand mal für die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beworben hat, dann wohl der Täter hier. 

    Traurigerweise haben hier nicht nur die Eltern völlig versagt, sondern auch der Staat. Der Hauptäter ist mit Sicherheit schon strafrechtlich aufgefallen, aber man war zu passiv und hoffte, dass sich das Problem irgendwie schon lösen wird. Diese Fehleinschätzung haben 2 junge Menschen nun mit ihrem Leben bezahlt. 

    Historisch betrachtet gab es seit jeher Kinder, die zu Mördern wurden. Das ist also nicht zwingend eine Folge von Medienverfügbarkeit und der Verbreitung von gewaltvideos an minderjährige. Aber ich könnte mir vorstellen, dass dies derartige Verhalten und gewaltfantasien befeuert.

    Ich weigere mich, derartige Taten einfach als “passiert halt” zu akzeptieren. Wenn Kinder so früh auffällig werden, müssen die viel früher aus dem sozialen Umfeld raus. Ich bin kein Sozialpädagoge, aber es kann dich nicht sein, dass man erst bei Mord agiert.

  7. An einem Samstagabend in Oberhausen. Wenn die am HBF aus einem Bus gestiegen sind, war mutmaßlich das dauerhaft am Eingang stationierte Polizeiauto keine 50m entfernt.

    Es macht einen fassungslos.

  8. Interessant, dass der Spiegel hier von “Gewalttat” spricht, normalerweise schwingen sie viel früher die Terrorkeule.

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