400 Euro für Besitzstörung auf Parkplatz? Höchstgericht dreht Abmahnindustrie den Hahn zu

by Pumuckl4Life

6 comments
  1. Also wird sich eine Anwaltskanzlei auf dieses Geschäft spezialisieren. Ohne prozentuelle Provision, sondern einem festgelegten Satz. Oder die Firma heuert einfach einen an der für sie tätig wird.

  2. Allein für den Kommentar von dem sehr seriös anmutenden Unternehmen Zupf di : “Man beschütze damit nur den Besitz von Herr und Frau Österreicher” ghört in die Krautwaschl scho ane mit an Nossn Fetzn gezupft..

    Solche schwindlign Rechtsfutzis sollten Ihr Hirnschmalz mal für sinnvollere Dinge einsetzen als nur anderen Leuten das Geld ausm Börserl zu “zupfen”…

  3. geht in dem Artikel ja nur darum, dass das eben keine nicht Juristen durchsetzen dürfen. Wird also nicht viel helfen ^^

  4. Was als Besitzstörung gilt scheint je Bundesland unterschiedlich interpretiert. Wien ist da besonders lasch/streng, also da stehst schon beim kurzzeitigem überfahren fast im Hefn.

    Die Situation wird damit leider nicht entschärft. Also Privatpersonen können natürlich weiter mit Kamera und einem Anwalt solche Massenabmahnungen machen.

    Schöner wäre es für die Besitzstörung ein gewisses Mindestmaß zu fordern, sodass ein kurzzeitiges überfahren einer nicht abgesperrten und schlecht beschilderten Bereichs oder unabsichtliche einfahren in eine Privatstraße nicht dzu zählt.

  5. Ist ja nicht so, als wäre diese zwielichtige Praxis nicht erst von drittklassigen Juristen etabliert worden. Die ganzen Parkraum-Überwachungen und Hobby Detekteien sind auf dieses Geschäftsmodell erst deutlich später aufgesprungen.

  6. Also der Titel ist irreführend. Es geht nur darum, dass nicht irgendwelche dahergelaufenen Leute Parteien vertreten dürfen, sondern halt nur Anwälte. Das Grundthema bleibt unangetastet, jetzt bekommst den Abmahnbrief halt vom Anwalt.

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