Wichtiger Erfolg für CORRECTIV vor dem Landgericht Hamburg: CORRECTIV gewinnt weitgehend den Rechtsstreit gegen Ulrich Vosgerau.

by Lurchi1

3 comments
  1. Da der correctiv-Artikel im Wesentlichen aus Meinung besteht (= geschützt), gibt’s eben nicht viel zu korrigieren. Die bloßen Fakten (paar Redner stellen Ideen “Ausländer raus” vor) sind ja nix Neues/Erwähnenswertes.

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