Beschlagnahmung von Raser-Autos ab 1. März möglich

by stalagtits

8 comments
  1. > Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb des Orts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

  2. Hallo Herr Wissing, schauen Sie sich das mal….. ach, wieso versuch ich das überhaupt erst?

  3. Auch wenn es hier um Österreich geht, stellte sich mir bei dem “Rasergesetz” in Deutschland schon immer die Frage bezüglich der Jedermannsrechte. Darf man als Bürger einschätzen was ein illegales Rennen ist und denjenigen anhalten, weil der Halter ja hinterher immer sagen kann “Das war ich nicht”. Braucht man ggf eine Dashcamaufahme als Beweis oder lässt sich das hinterher im Steuergerät auslesen?

  4. Also heute nomma mit 200 Sachen durch die Ortschaft brettern.

  5. Seit 2021 in Dänemark schon längst gang und gebe und richtig so! Da zieht auch nicht die Ausrede “Ich bin doch gar nicht gefahren” oder “Das ist ein Mietwagen”.

    [https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daenemark-polizei-beschlagnahmt-auto-von-deutschem-paar-wegen-raserei-a-d892cd98-1ba4-4c1a-ab1b-02902decd97f](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daenemark-polizei-beschlagnahmt-auto-von-deutschem-paar-wegen-raserei-a-d892cd98-1ba4-4c1a-ab1b-02902decd97f)

Leave a Reply