KVB in Köln: Schwarzfahren wird nicht mehr zur Anzeige gebracht. Wer wiederholt ohne gültigen Fahrausweis in Kölner Bussen und Bahnen angetroffen wird, muss nicht mehr ein Strafverfahren fürchten.

by bedbooster

12 comments
  1. Mal schauen ob in der Kölner Lokalpresse auch so dagegen gehetzt wird, wie zuletzt in Münster.

    > „Damit wird eine Einstellung gefördert, wonach staatliche Regeln und Grenzen nicht eingehalten werden müssen und die Gesellschaft regelwidriges Verhalten offen toleriert“, so die Einschätzung [der Münsteraner Polizeipräsidentin] und ihrer Behörde. Nach polizeilicher Bewertung gehe von dem Ratsbeschluss „ein falsches Signal“ aus, heißt es in dem vierseitigen Schreiben klar und deutlich.
    >
    > Denn anders als der von der Partei Die Linke eingereichte Ratsantrag, den unter anderem Grüne und SPD bereitwillig unterstützt haben, darlegt, sind Schwarzfahrer nach Erkenntnissen der Polizei in der Mehrheit nicht Menschen, die nur einmal straffällig werden oder solche, die aus rein wirtschaftlicher Not handeln. „In einer Vielzahl der Fälle“ seien es Personen, die auch in anderen Deliktbereichen delinquentes Verhalten an den Tag legten, heißt es.

    Leider paywalled: https://www.wn.de/muenster/polizei-kritisiert-verzicht-auf-strafanzeigen-in-muenster-2925968

  2. Das wird dem Anzeigenhauptmeister aber gar nicht gefallen.

  3. Was macht man denn stattdessen mit Schwarzfahrern? Einfach vor die Tür setzen und die steigen in den nächsten Zug oder sagt man ist uns egal ob ihr euch Leistungen erschleicht?

  4. Der Text gibt leider wenig Informationen her.
    Vermutung eines juristischen Laien, Schwarzfahren wird weiterhin mit Bußgeld behaftet bleiben, aber es soll bei Wiederholung nicht weiter das harte Mittel eines Strafverfahrens eingesetzt werden.
    Längst überfällig, zumal es sich in der Regel nur um wenige Euros handelt.

  5. Kann ja nicht sein, dass man am Ende fürs Schwarzfahren länger im Knast sitzt als ein Autofahrer, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel ignoriert und dabei ein Kind tötet.

  6. Ist ein Offizialdelikt, da hat der KVB eigentlich wenig Mitspracherecht. Ob es zur Anzeige gebracht wird oder nicht liegt bei der Staatsanwaltschaft.

  7. Toll. Kommt für mich aber leider 13-14 Jahre zu spät -_-

  8. Auf gut deutsch. Wer zahlt ist selber schuld. Klingt total fair.

  9. Richtiger Schritt. Freiheitsstrafe für’s Schwarzfahren ist total behämmert

  10. Schön, dass endlich mal was gegen dieses NSDAP Gesetz getan wird.

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