> Auslöser für die Entscheidung der Behörde war nun aber, dass ein Internetanschluss am fraglichen Wohnort nur »zu einem zu hohen Verbraucherpreis« möglich gewesen wäre. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört aber, »dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden« sollen. Nach Ansicht der Behörde sind das circa 30 Euro pro Monat.
Krass ist, dass da die erste Anordnung dieser Art war.
> Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht. Im Download müssen mindestens **zehn Megabit pro Sekunde** erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden eingehalten werden.
> (…) Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört aber, »dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden« sollen. Nach Ansicht der Behörde sind das circa **30 Euro pro Monat.**
Was muss das für ein bescheuert unverschämtes Angebot gewesen sein, dass man sich verfickte 10 MBit/s für monatliche 30€ einklagen muss?
2 comments
Aus dem Artikel:
> Die [Bundesnetzagentur](https://www.spiegel.de/thema/bundesnetzagentur/) hat erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, [teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit ](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html?nn=659670)[](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html?nn=659670)[](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html?nn=659670). Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen; wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetzanbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.
Und:
> Auslöser für die Entscheidung der Behörde war nun aber, dass ein Internetanschluss am fraglichen Wohnort nur »zu einem zu hohen Verbraucherpreis« möglich gewesen wäre. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört aber, »dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden« sollen. Nach Ansicht der Behörde sind das circa 30 Euro pro Monat.
Krass ist, dass da die erste Anordnung dieser Art war.
> Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht. Im Download müssen mindestens **zehn Megabit pro Sekunde** erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden eingehalten werden.
> (…) Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört aber, »dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden« sollen. Nach Ansicht der Behörde sind das circa **30 Euro pro Monat.**
Was muss das für ein bescheuert unverschämtes Angebot gewesen sein, dass man sich verfickte 10 MBit/s für monatliche 30€ einklagen muss?