der Unterschied zu den Achtzigern ist nicht das Verhalten der Kinder, sondern die Kameras und Medien.
Ich hätte den Artikel nicht lesen sollen.
Seit ich Kinder habe fällt es mir nochmal um einiges schwerer solche Taten sachlich zu bewerten, selbst sachlich zu bleiben und möchte nicht aussprechen was ich denke, was ich tun würde, würde einem meiner Kinder etwas ähnliches zustoßen.
Kinder werden nicht böse geboren, die werden böse gemacht und ich bin der Meinung, dass, falls die Erziehung der Eltern ein Mitgrund für diese Tat hat, diese für diese Tat haften sollten. Es kann nicht sein, dass Kinder unter 14 Narrenfreiheit haben und niemand haftet, und jetzt soll mir bitte niemand mit dem Jugendamt kommen das am Ende eh nichts tut oder tuen darf.
Kann mir jemand erklären, warum mir nur 32 von 44 Kommentaren angezeigt werden?
„Das Jugendamt verhängt den Angaben zufolge grundsätzlich keine Maßnahmen im Sinne von Sanktionen oder Strafverfolgung“
Exakt. Diese Nebelkerze, die beim Thema Strafmündigkeit manchmal gezündet wird, muss definitiv mal erwähnt werden.
Es ist eben nicht so, dass das Jugendamt (wenn schon kein Strafverfahren eingeleitet wird) da dann als Ersatz ordentlich Maßnahmen verhängen könnte. Stattdessen kann das Jugendamt allein das tun, was auch bei sonstigen Kindern/Jugendlichen in Frage kommt. Die (schwere) Straftat kann gerade nicht Anknüpfungspunkt von Maßnahmen sein.
Konkret: Wenn der Täter nicht selbst innerhalb seiner Familie gefährdet ist (woran das Jugendamt Maßnahmen wie den Entzug des Sorgerechts knüpfen könnte) und die Eltern sich auch nicht kooperativ zeigen, dann kann das Jugendamt meist schlicht überhaupt nichts tun.
Ich hatte einen ähnlichen Fall im entfernteren Familienkreis: Dabei ging es um erstaunlich schwere Gewalt durch einen 13-Jährigen, den man von Statur und Verhalten aber auch als 16 einschätzen könnte. Passiert ist in dem Fall rein gar nichts, Verfahren wird mangels Strafmündigkeit eingestellt und dem Jugendamt waren die Hände gebunden.
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der Unterschied zu den Achtzigern ist nicht das Verhalten der Kinder, sondern die Kameras und Medien.
Ich hätte den Artikel nicht lesen sollen.
Seit ich Kinder habe fällt es mir nochmal um einiges schwerer solche Taten sachlich zu bewerten, selbst sachlich zu bleiben und möchte nicht aussprechen was ich denke, was ich tun würde, würde einem meiner Kinder etwas ähnliches zustoßen.
Kinder werden nicht böse geboren, die werden böse gemacht und ich bin der Meinung, dass, falls die Erziehung der Eltern ein Mitgrund für diese Tat hat, diese für diese Tat haften sollten. Es kann nicht sein, dass Kinder unter 14 Narrenfreiheit haben und niemand haftet, und jetzt soll mir bitte niemand mit dem Jugendamt kommen das am Ende eh nichts tut oder tuen darf.
Kann mir jemand erklären, warum mir nur 32 von 44 Kommentaren angezeigt werden?
„Das Jugendamt verhängt den Angaben zufolge grundsätzlich keine Maßnahmen im Sinne von Sanktionen oder Strafverfolgung“
Exakt. Diese Nebelkerze, die beim Thema Strafmündigkeit manchmal gezündet wird, muss definitiv mal erwähnt werden.
Es ist eben nicht so, dass das Jugendamt (wenn schon kein Strafverfahren eingeleitet wird) da dann als Ersatz ordentlich Maßnahmen verhängen könnte. Stattdessen kann das Jugendamt allein das tun, was auch bei sonstigen Kindern/Jugendlichen in Frage kommt. Die (schwere) Straftat kann gerade nicht Anknüpfungspunkt von Maßnahmen sein.
Konkret: Wenn der Täter nicht selbst innerhalb seiner Familie gefährdet ist (woran das Jugendamt Maßnahmen wie den Entzug des Sorgerechts knüpfen könnte) und die Eltern sich auch nicht kooperativ zeigen, dann kann das Jugendamt meist schlicht überhaupt nichts tun.
Ich hatte einen ähnlichen Fall im entfernteren Familienkreis: Dabei ging es um erstaunlich schwere Gewalt durch einen 13-Jährigen, den man von Statur und Verhalten aber auch als 16 einschätzen könnte. Passiert ist in dem Fall rein gar nichts, Verfahren wird mangels Strafmündigkeit eingestellt und dem Jugendamt waren die Hände gebunden.