Das ist der Fall der Estin die Staatenlos wurde durch unser tolles Gesetz nachdem man in Wien nach dem Ruecklegen der Staatsbuergerschaft drauf gekommen ist, dass sie zwei Verkehrsstrafen hatte.
> Die Entscheidung der Wiener Landesregierung über den Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft sei jedoch nicht verhältnismäßig, wenn das mit Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr begründet werde, *die in Österreich rein finanziell geahndet werden, so die EuGH-Richter*.
Genau zu dem Punkt hatten wir hier erst vor einigen Monaten eine Diskussion. Ich glaub der Richter waere hier eher zur Sau gemacht worden.
Lieber ORF,
Danke für diese erfreuliche Nachricht.
Es wäre erfreulicher gewesen, hätte man der Landesregierung widersprochen und nicht wiedersprochen.
MA35 strikes again
Es ist dazu zu erwähnen, dass die Frau auch insofern Glück hatte, zuvor eine estnische Staatsbürgerschaft besessen zu haben. Da sie durch die Staatenlosigkeit nämlich auch ihre EU-Bürgerschaft verloren hat, hat der Verwaltungsgerichtshof damals entschieden, den Fall beim EuGH vorzulegen, um zu überprüfen, ob Unionsrecht anzuwenden ist (was dann auch der Fall war). Wer weiß, was passiert wäre, wenn sie eine Drittstaatsangehörige wäre.
Köstlich ist aber auch, dass eben wegen der Gefahr der Staatenlosigkeit gewisse Länder nur die Zusicherung einer Staatsbürgerschaft nicht als ausreichend für eine Ausbürgerung betrachten, **darunter Österreich**. Umgekehrt hat unser lieber Staat aber kein Problem damit, zur Einbürgerung die Staatenlosigkeit von Antragstellenden in Kauf zu nehmen. Unser Einbürgerungssystem ist ein einziges Fiasko, das aufgrund der bei uns mehr als salonfähigen Fremdenfeindlichkeit seit Jahrzehnten von der Politik (ÖVP und FPÖ konkret) ignoriert bzw. demontiert wird.
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Das ist der Fall der Estin die Staatenlos wurde durch unser tolles Gesetz nachdem man in Wien nach dem Ruecklegen der Staatsbuergerschaft drauf gekommen ist, dass sie zwei Verkehrsstrafen hatte.
> Die Entscheidung der Wiener Landesregierung über den Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft sei jedoch nicht verhältnismäßig, wenn das mit Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr begründet werde, *die in Österreich rein finanziell geahndet werden, so die EuGH-Richter*.
Genau zu dem Punkt hatten wir hier erst vor einigen Monaten eine Diskussion. Ich glaub der Richter waere hier eher zur Sau gemacht worden.
Lieber ORF,
Danke für diese erfreuliche Nachricht.
Es wäre erfreulicher gewesen, hätte man der Landesregierung widersprochen und nicht wiedersprochen.
MA35 strikes again
Es ist dazu zu erwähnen, dass die Frau auch insofern Glück hatte, zuvor eine estnische Staatsbürgerschaft besessen zu haben. Da sie durch die Staatenlosigkeit nämlich auch ihre EU-Bürgerschaft verloren hat, hat der Verwaltungsgerichtshof damals entschieden, den Fall beim EuGH vorzulegen, um zu überprüfen, ob Unionsrecht anzuwenden ist (was dann auch der Fall war). Wer weiß, was passiert wäre, wenn sie eine Drittstaatsangehörige wäre.
Köstlich ist aber auch, dass eben wegen der Gefahr der Staatenlosigkeit gewisse Länder nur die Zusicherung einer Staatsbürgerschaft nicht als ausreichend für eine Ausbürgerung betrachten, **darunter Österreich**. Umgekehrt hat unser lieber Staat aber kein Problem damit, zur Einbürgerung die Staatenlosigkeit von Antragstellenden in Kauf zu nehmen. Unser Einbürgerungssystem ist ein einziges Fiasko, das aufgrund der bei uns mehr als salonfähigen Fremdenfeindlichkeit seit Jahrzehnten von der Politik (ÖVP und FPÖ konkret) ignoriert bzw. demontiert wird.