Bundesrat kippt Onlinezugangsgesetz

by PoroBraum

7 comments
  1. > Die Bürger erhalten damit vorerst auch **keinen Rechtsanspruch auf digitale Leistungen** des Bundes, der von 2029 an mit der Ausnahme von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen greifen sollte. **Genauso wenig kommt ein einheitliches digitales Bürgerkonto**, mit dem sich Nutzer – voraussichtlich auf Basis der Bund-ID – identifizieren und Anträge stellen können sollten.

    > Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete es als “**sehr bedauerlich, dass die unionsgeführten Länder im Bundesrat dem OZG 2.0 heute nicht zugestimmt haben**”. Sie hielten damit “die weitere Digitalisierung und Modernisierung unseres Staates auf” und handelten “klar gegen die Interessen ihrer eigenen Kommunen” und die der Bürger und Unternehmen.

  2. Irgendwomit musste sich die Union ja heute doch noch profilieren…

  3. Prinzipiell eine sehr wichtige Gesetzesinitative, allerdings schlecht gemacht.

    Stellungsnahme von netzpolitik.org vom 23.02.2024 die erhebliche Sicherheitsdefizite anmahnen
    https://netzpolitik.org/2024/onlinezugangsgesetz-2-0-bundestag-beschliesst-update-fuer-die-verwaltungsdigitalisierung/

    Das Gesetz wurde nun im Bundesrat abgelehnt da die Kosten fast ausschließlich die Länder tragen sollen, zusätzlich stellen sich CDU/CSU gegen jeden Vermittlungsversuch.

  4. Wir sind froh verkünden zu dürfen das wir ab 2030 endlich einen eigenen Server pro Kommune zur Verfügung stellen können

  5. Ich hatte keine Erwartungen und bin dennoch enttäuscht. 

  6. Aus Sicht Elster wäre das in der Form tatsächlich blöd gewesen. Es gibt 20 Millionen Konten, diese für weitere Leistungen neben der Steuer dauerhaft nutzen zu können, wäre tatsächlich dumm.

    Sowohl zur Bund id als auch zu zahlreichen anderen Leistungen gibt es eine gut funktionierende Schnittstelle. Wenn man die jetzt infrage stellt, dürfen die Kommunen, die schon viel im ozg umgesetzt haben, alles neu implementieren.

Leave a Reply