Meinungsstreit: Härtere Strafen für Sexualtäter?

by BlueDarkSky

16 comments
  1. Hmm, was sich zumindest für mich als Laie immer sehr komisch anfühlt ist wenn Strafen nach einer Vergewaltigung zur Bewährung ausgesetzt werden.

  2. Wenn man sich halt nicht immer nur am unteren Rand des Strafmaß orientieren würde müssten wir diese Debatte nicht immer wieder wiederholen.

  3. Dumme Frage, Antwort ist Ja.

    Wenn es nach mir gingen würde, könnten es auch bei krassen Fällen wo es keinerlei Zweifel oder Ungereimtheiten mehr gibt, die Todesstrafe geben.

  4. Klar kann man die Strafen immer härter machen aber was bringt das? Dem Opfer nichts und dem Täter auch nicht.

    Ich würde lieber darüber reden wie man das Opfer besser begleiten kann nach diesem traumatischen Erlebnis wieder klar zu kommen.

    Zum anderen muss man gucken wie man präventiv dazu beitragen kann das sowas nicht passiert. Es zeugt ja von einem Gesellschaftlichem Problem was im Ursprung behandelt werden muss.

    Bei so einer Triebgesteuerten Tat wage ich es zu bezweifeln das härtere Strafen irgendwas bringen.

  5. Das ist immer leicht gefordert und schnell zugestimmt, natürlich. Wenn man sich die Kommentarspalten mancher Medien so durchliest, fallen den Bürgern ja auch zusätzlich noch ganz viele Gewaltfantasien ein, was man alles mit solchen Tätern machen sollte. Nüchtern betrachtet hilft das aber nichts im Hinblick auf die Prävention. Konkret: Eine höhere Strafe schreckt Täter nicht davon ab, das zu tun was sie tun. Niemand von denen begeht eine Straftat mit dem Gedanken “Ich mache das, weil ich dafür nur 5 Jahre Knast kriege, bei 10 Jahren würde ich es aber lassen.” So funktioniert die Realität leider nicht. Das Strafsystem in Deutschland ist nicht so ausgelegt, dem Täter das Leben maximal zur Hölle zu machen, um den Rachefantasien Dritter maximal entgegen zu kommen, sondern setzt darauf, solche Leute zu bessern und wieder Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Es bringt übrigens auch dem Opfer nichts, ob der Täter nun 3 oder 6 Jahre kriegt. Das einzige was wirklich etwas bringen würde, ist stärkere Prävention, damit es weit seltener solchen Verbrechen kommt. Das ist aber aufwändig und auch kostenintensiv und langwierig, weshalb es für jeden Politiker sehr viel einfacher ist, einfach “höhere Strafen” zu fordern, um den aufgebrachten Mob hinter sich zu versammeln.

  6. Schwieriges Thema mit vielen Facetten. Zwei große Knackpunkte für mich:

    Erstens: Was von medienwirksamen Prozessen in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist immer nur ein Bruchteil dessen was im Prozess tatsächlich alles aufgerollt wird. “Das Volk” hat einfach keinen Einblick in den tatsächlichen genauen Tatverlauf und allem, was damit noch zusammenhängt.

    Zweitens: Sexualdelikte sind ein unfassbar weitläufiges Feld. Das beginnt bei unangemessenen Kommentaren oder einem Klapps auf den Hintern und endet bei brutalen Gruppenvergewaltigungen von Minderjährigen mit Todesfolge. Das kann halt schwerlich gleichgesetzt werden. In der Diskussion wird aber viel zu selten deutlich gemacht über welches Niveau jetzt wirklich gerade gesprochen wird.

  7. In meiner Wahrnehmung orientieren sich die Strafen eher in Richtung “1 oder 2 Jahre, oft auf Bewährung”.

    Sie sollten sich eher in Richtung “15 bis 20 Jahre, mit anschließender Sicherheitsverwahrung” orientieren.

    Jugendstrafrecht sollte es hierfür auch nicht geben.

  8. Scheinbar versagt das Bildungssystem, wenn so viele Menschen der Ansicht sind, dass zentraler Aspekt des Strafzweckes die Vergeltung sei.

  9. Es ist eigentlich relativ einfach…

    Wenn es keine objektive Reduktion der Sexualstraftaten oder Rückfallgefahr durch höhere Gefängnisstrafen gibt – bei egal welchen Delikten – dann ist das nichts weiter als Schaumschlägerei und Hetze. Wenn objektiv keine Verminderung an zufünkfitgen Straftaten geschieht, wieso ist es dann wichtig ob jemand gar nicht, 10 Jahre, 2 Jahre oder 20 Jahre eingesperrt ist?

    Für den Staat muss das Straftecht auf gesellschaftlicher Ebene stimmen. Einzelfälle sind da relativ nichtsaussagend uind werden vor allem, dank Mangel an wahren Problemen, in den Medien breitgetreten.

    Wenn heute jemand umgebracht oder vergewaltigt wird, dann ist das direkt eine nationale, bei schlimmen Fällen sogar internationale, News. Man müsste eher den Leuten beibringen wie Nachrichten einzuordnen sind. 1 Tötungsdelikt pro Tag in einem fast 90 M Land ist so lächerlich wenig, dass der Staat seine Ressourcen lieber an anderer Stelle einsetzen soll, weil damit effektiv mehr Leid verhindert werden kann.

  10. Ist halt viel zu Täterbezogen bei Sexualstraftaten.

    Der Arme hat ja nur aus absolut niedrigsten Beweggründen ein Leben ruiniert, da darf man ihm ja nicht die Zukunft verbauen!

  11. Also gerade was das Jugendstrafrecht angeht, finde ich schon das da einige Richter sehr liberal mit umgehen. Wenn 18-20 jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil ein oder zwei Faktoren „dafür“ sprechen, der Rest aber nicht finde ich das durchaus fragwürdig. Vor allem bei Sexualstraftaten.

    Wenn der Täter arbeitet, Auto und Führerschein besitzt, Steuern zahlt aber bei den Eltern wohnt, oder mal gekifft hat ist das kein Jugendlicher mehr. Wird dann aber nach Jugendstrafrecht bestraft. Der Täter wird für den „jugendlichen Leichtsinn“ bestraft, ist aber ansonsten Erwachsen. Täterschutz spielt scheinbar eine größere Rolle als Opferschutz für viele liberale Richter.

  12. Hot Take:

    Als jemand der Zeuge einer Vergewaltigung wurde und dessen Partnerin Opfer einer Vergewaltigung wurde sehe ich diese Strafen und selbst den möglichen Strafrahmen als absolut lächerlich an.

    Bei einem Mord ist das Opfer tot und nur die Hinterbliebenen leiden. Bei einer Vergewaltigung leiden die Angehörigen, das Opfer und teilweise auch noch spätere Partner und Bekannte unter der Tat, weshalb die Taten auch so geahndet werden sollten.

    Natürlich ist dies mit das schwierigste juristische Feld, was z.b. Beziehungstaten angeht oder falsche Verdächtigungen oder, oder, oder. Aber es wird trotzdem viel zu viel Nachsicht den Tätern gegenüber aufgebracht. Jeder, der eine Person verletzt, mental und physisch, nur um einen wegzustecken, der ist mMn kein schützenswerter Teil unserer Gesellschaft.

  13. > Dass die öffentliche Strafmentalität für die Begründung des Strafrechts überhaupt relevant ist und sich in die Maßgaben des § 46 StGB integrieren lässt, hat die Wissenschaftsdebatte mitnichten geklärt. Offen bleibt auch, ob “das” Strafbedürfnis der Menschen überhaupt festgestellt und berücksichtigt werden könnte. Denn der kriminologischen Forschung zufolge hängt hier vieles an der Operationalisierung und den Erhebungsverfahren, so dass der jeweilige Befund nicht nur mit Zeitpunkt, Fallkonstellation und Personenkreis variiert, sondern auch mit der eingesetzten Methodik.

    > Der “Volkswille” taugt einfach nicht dazu, das Konstrukt eines unterschiedslos angehobenen Tatgewichtes sexueller Delinquenz zu substantiieren. Sollte auf Basis eines solchen Treibsands wirklich eine “neue” Härte in die Strafpraxis einziehen? Hoffentlich nicht.

    Meinungen wie diese und ähnliche Gedanken, die hier im Forum immer wieder angebracht werden (die Wissenschaft ist klar, der Laie hat keine Ahnung, etc), finde ich erstaunlich und naiv.

    In diesem Land geht alle Macht vom Volke aus, auch die Macht über Mindeststrafen, Bewährungsumstände und grundlegende Ziele des Rechtssystems. Alle diese Konzepte stehen am Ende in Gesetzesbüchern, die dem Bundestag (und Bundesrat) unterliegen.

    Wenn genügend Menschen in diesem Land die aktuelle Strafpraxis für ungenügend halten, werden sie ein politisches Mandat zur Änderung der Gesetzesbücher ausstellen. Juristen, wie etwa der Autor dieses Artikels, werden sicher protestieren und auf Rechtsphilosophie, -geschichte und Kriminologie verweisen, aber da können sie sich bei ihren vielen Kollegen einreihen: Klimawissenschaftler, Soziologen, etc.

    Aktuell ist die Rechtsprechung in der komfortablen Position, Gesetze nutzen zu können, die nach ihrem wissenschaftlichen Verständnis geschaffen wurde. Dieses Privileg kann der Bürger wieder abschaffen, wenn diese wissenschaftlichen Grundlagen nicht an ihn herangetragen und erklärt werden.

  14. Für jeden Straftäter und jede Straftat einfach immer lebenslänglich. Alles darunter wird immer Diskussionen geben.

  15. Anderes Thema: Wie stehen die Leute hier so zu der Erhöhung der Strafen für Delikte im Straßenverkehr? Wird es da auch rigorös aus humanistischen Gründen dagegen argumentiert? 

  16. Als Schöffe erlebt: Falschgeld in den Unlauf bringen, wird so unverhältnismäßig hart bestraft im Gegensatz zu Gewalt- oder Sexualverbrechen.

    Ich kenne die genauen Strafmaße nicht mehr aber ich fand es absurd wie gering die Strafen waren, auch für Einbruchdiebstahl zum Beispiel, wo Leute nicht mehr weiter in ihrer Wohnung wohnen können und an Angstzuständen leiden.

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