Warum Fast Lanes am Flughafen strafbare Korruption sind

by kraven420

6 comments
  1. tl;dr, aber richtig interessant:

    >**Strafbare Amtsträgerbestechung gemäß §§ 332, 334 Strafgesetzbuch (StGB)**. Denn die Abwicklung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen inkl. der davor entstehenden Warteschlangen ist dem Staat zurechenbar – im Gegensatz zum Boarding-Prozess, den allein die Airlines verantworten. Deshalb sind die mit der Organisation der Warteschlangen betrauten Personen, die “Warteschlangenmanager”, dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem daraus folgenden Prinzip “first come, first served” verpflichtet.

    >Der BGH hat längst klargestellt, dass die erkaufte zeitliche Bevorzugung bei einer Verwaltungstätigkeit als pflichtwidrige Ermessenshandlung und damit als Bestechung einzustufen ist (Urt. v. 08.11.1951, Az. 3 StR 822/51). Später hat er dies ausdrücklich auf Grenzkontrollen bezogen und Zahlungen an Zöllner als Gegenleistung für eine vorrangige Abfertigung für korruptiv erklärt (Urt. v. 31.05.1983, Az. 1 StR 772/82). Premium-Passagiere per Fast Lane zeitlich vorzuziehen, ist eine solche strafbare Beschleunigungskorruption. Denn hier wird einem Amtsträger ein Vorteil als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Handlung gewährt.

  2. Ich wusste bisher nicht, dass es Fast Lanes bei den Sicherheitskontrollen gibt, aber dann finde ich das sehr einleuchtend.

    Wäre ich Staatsanwalt mit Bock auf Publicity wüsste ich was ich am Dienstag mache.

  3. Spannend jetzt wäre noch zu klären ob der seperate 1. Class /Business Security Check auch darunter fällt. Wird wahrscheinlich davon abhängen wie groß die räumliche Trennung ist.

    Den vor dem Security Check sind alle gleich!

  4. Siegmar Gabriel stand Mal hinter mir in der Fastlane in HAJ. An dem Tag hat irgendwer gestreikt und es staute sich selbst in Hannover.

    Er stand etwas versetzt zur Schlange. Auf einmal steht vorne ein Bundespolizist und winkt ihn durch.
    Alle anderen mussten weiter warten und bangen, dass sie ihren Flieger bekommen.

    Seit diesem Tag hasse ich Siegmar Gabriel!

  5. > Aber auch die Passagiere, die den “Premiumservice” in Anspruch nehmen, könnten mit ihrem systemerhaltenden Beitrag strafbare Beihilfe leisten. Zumindest jeder, der diesen Beitrag gelesen hat, kann sich in Zukunft nicht mehr auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) berufen.

    Heh! Das hat man davon, wenn man auf Reddit nicht nur die Überschriften, sondern auch die Artikel liest. Mein schönes unvermeidbares Verbotsirrtum 🙁

  6. Ich hab das bei Sicherheitskontrollen noch nie in Europa gesehen, bin ich blöd?

    Dafür bin ich in Thailand durch die aircrew security. Anschließend, bei der Passkontrolle, ging’s meiner Begleitung nicht schnell genug, woraufhin ein militärisch höherranginger Soldat herbeigewunken wurde, damit wir schneller kontrolliert werden. Das ganze Erlebnis am Flughafen bis zum Start der Maschine war in allen Details ziemlich surreal.

    Ich war da Patient, und wurde medizinisch begleitet nach Hause transportiert, also wirklich alles wurde außerhalb der Norm abgewickelt.

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