Kurze Hintergrundsgechichte: Paket von einem Versandhaus wurde aus dem gelben „Empfangsbox“ bei uns in der Stiege gestohlen (Box würde aufgebrochen). Post, Hausverwaltung und Absender sind informiert. Ich will für den zugesandten Waren nicht bezahlen, da ich sie ja auch nicht erhalten habe.

Versandhaus sagt, ich muss Anzeige bei der Polizei erstatten und ihnen das Beleg schicken.

Grundsätzlich kann man Online Anzeige erstatten, siehe [hier](https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/verloren_gefunden/Seite.629000.html#Verfahrensablauf).
Hier steht aber auch „Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anzeigeerstattung wegen Diebstahls auch online möglich. Dazu muss sich […] die Anzeigerin/der Anzeiger selbst geschädigt sein“.

Nach meinem Rechtsverständnis bin ich aber nicht geschädigt, da ich weder Eigentümer des Paketinhalts („Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung Eigentum der Firma…“ im AGB), noch war ich je im Besitz des Paketinhalts (Paket wurde nie empfangen). D.h., eigentlich müsste das Versandhaus Anzeige erstatten.

Weis wer, bevor ich wieder mit dem „diskutiere“, ob diese Vorassetzung auch für die Anzeige vor Ort bei der Polizeidienststelle notwendig ist?

Vor allem geht es mir darum, dass wenn ich ein Nachweis benötige, dass ich Anzeige erstattet habe, so circa €15 zahlen muss + die Zeutaufwand dort hinzugehen obwohl ich ja nicht „beschädigt“ bin, sondern rechtlich gesehen das Versandhaus.

Edit: Ich will auch nicht zur Polizei pilgern und meine Zeit vergeuden, wenn man mich dort auch sagt, es darf ja nur der Beschädigter Anzeige erstatten. Mitunter deswegen meine Frage.

6 comments
  1. Also ich hab für Anzeige wegen Fahrraddiebstahls und Bestätigung nix gezahlt, auch für die Versicherung

  2. Hattest du der Post eine Abstellgenehmigung gegeben? Wenn ja, dann gilt das Paket als zugestellt und damit ist der Diebstahl dein Problem. Hat die Post es ohne Abstellgenehmigung abgelegt, dann ist es das Problem der Post.

    Wenn ersteres, solltest du zur Polizei.

    So hätte ich es verstanden.

  3. Hier im Haus gilt ein Paket erst als zugestellt wenn du es aus der Box entnommen hast. Genauergesagt, wenn der Postler den gelben Zettel aus der Empfangsbox entnimmt.

  4. >Versandhaus sagt, ich muss Anzeige bei der Polizei erstatten und ihnen das Beleg schicken.

    Was ist dir daran unklar?

    Wennst glaubst, du kannst das ned machen, weil “du in Konflikt mit deinem Rechtsverständnis gerätst” 🙄dann erstatte halt keine Anzeige und krieg keine Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises vom Versandhaus, sondern nimm dir eine rechtsfreundliche Vertretung und streit dich drum.

    Ich weiß ned, Leut gibts, ich muss schon sagen. 🤨

  5. > Paket von einem Versandhaus wurde aus dem gelben „Empfangsbox“ bei uns in der Stiege gestohlen (Box würde aufgebrochen).

    >da ich sie ja auch nicht erhalten habe.

    doch

    >Nach meinem Rechtsverständnis bin ich aber nicht geschädigt, da ich weder Eigentümer des Paketinhalts („Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung Eigentum der Firma…“ im AGB), noch war ich je im Besitz des Paketinhalts (Paket wurde nie empfangen).

    doch du hast das Paket empfangen als es in die empfangsbox eingelegt wurde.

    die Post interessiert das alles nicht mehr, sie hat korrekt zugestellt.

    Hausverwaltung interessiert der diebstahl nicht aber evtl Sachbeschädigung am Inventar.

Leave a Reply