“Deutlich überzogen”: Kritik an Bayerns Cannabis-Bußgeldern

by 2Guard

11 comments
  1. Bußgeld für das Parken „Im Bereich einer Feuer­wehr­anfahrts­zone/einer Feuer­wehr­zufahrt/eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen)“ – 55 Euro.

    Welcome to Germany 🚗

  2. > Deutliche Worte kommen auch vom Grünen-Innenexperten Florian Siekmann: “Markus Söder verliert jedes Maß aus den Augen”, kritisiert er.

    Nene, die Maß hat Söder deutlich im Blick.

  3. Was ist mit normalen Rauchern, die vor Kindern rauchen? Oder solche die mit ihren Zigarettenstumneln die Umwelt verschmutzen?

  4. Ernsthafte Frage als nicht Jurist: Kann man gegen solche Bußgelder klagen und argumentieren dass sie unverhältnismäßig sind z.B. im Vergleich mit Raser*innen? Oder hat das Land da vollkommen freie Hand bei?

  5. Als Berliner bin ich ja der Ansicht dass die Bußgelder im Katalog gar nicht hoch genug ausfallen können, schließlich fließt die Kohle ja am Ende eh über den Länderfinanzausgleich in unser Kifferparadies ab.

  6. Bin mal gespannt, ob die Beamten jeden Konsumenten innerhalb einer Verbotszone mit zur Blutprobe nehmen oder wie das mit der Beweislast läuft. Bei so hohen Bußgeldern wird bloße Vermutung, dass es sich um THC haltiges Cannabis gehandelt hat, nicht reichen.

  7. Top-Kommentare:

    >Diese Bußgelder sind rein der ausgrenzenden Ideologie der Staatsregierung zu verdanken.
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    >Söder, der Verteidiger des Abendlandes. Er und seine Mitstreiter agieren wie in der Corona-Pandemie. Absolut überzogen. Vom liberalen Bayern ist schon jetzt nichts mehr übrig. Jetzt fehlt nur noch ein Ministerium für Bayernsicherheit und ein Zelt drüber, dann ist der Zirkus komplett
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    >Aber ich darf ohne Bußgeld meinen Rausch auf dem Kotzhügel beim Oktoberfest ausschlafen…
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    >Söder hat völlig vergessen worum es eigentlich geht . Die Entkriminalisierung unbescholtener Bürger und die Entlastung völlig überlasteter Gerichte .
    Was er da macht ist völlig abstrus und contraproduktiv .
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    >Und das Kiffen auf Volksfesten verbieten …. Warum eigentlich ? Verkaufen sie dann nicht mehr genug Bier ? Mir völlig unverständlich und noch unverständlicher dass diesevöllig willkürliche und höchst fragwürdige Politik aoch noch auf Zustimmung stößt
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    >Gell liebe CSU ihr habt Angst das die Staatsbrauereien Umsatzrückgang hat wenn man den Cannabiskonsum zuläßt.

  8. Hauptsache, man darf sich vor Kindern, sogar direkt neben einer Schule, weiterhin ungestraft mit Alkohol die Lichter ausknipsen und sich die Seele aus dem Leib kotzen, denn das ist, wie wir alle wissen, bayrische Tradition und Lebensfreude…

  9. Lulz und das aus einem Bundesland was praktisch eine Kneipe ist.

  10. Zu gut, um es nicht zu kopieren:

    Lange Version:

    Das BayVersG (bayrisches Versammlungsgesetz, in anderen Bundesländern halt die Entsprechungen) geht dem KCanG als sog. lex specialis vor. D.h. dass das Versammlungsgesetz einen bestimmt abgegrenzten Lebensbereich (hier: alles rund um Versammlungen) regelt, und diese Regelungen gehen allgemeineren Gesetzen (d.h. Gesetzen, die allgemein immer gelten, z.B. das KCanG, die StVO, sowas) vor. Auf Versammlungen gilt zunächst mal nur das BayVersG. Es ist ein bisschen kompliziert, was wann fortgilt. Als grobe Richtlinie kann man sich merken: Wenn irgendwas eine Straftat darstellt, kann man das idR nicht übers Versammlungsgesetz o.ä. umgehen, aber bei Ordnungswidrigkeiten schon. Als Fußgänger auf einer Demo auf der Straße laufen geht klar, als Autofahrer betrunken als Demo Auto fahren nicht. Genauso beim KCanG. Als Demo gegen die Abstandsregeln innerhalb des Abstands (“in Sichtweite”, was eine bescheuerte Formulierung für 100m) zu demonstrieren und als Ausdruck des Protestes einen zu rauchen geht klar, auf einer Demo einem Zehnjährigen Gras verticken geht nicht. Heißt: Werd zu einer Versammlung, dann kannste da kiffen.

    Wie wird man zu einer Versammlung? Nach der Rechtsprechung des BVerfG gilt:

    (1) be mindestens zwei Leute

    (2) Gebt eure Meinung zu irgendwas (je nach Meinung halbwegs politischem/gesellschaftlichen) kund

    (3) Tut das gemeinsam

    Zwei Leute sein heißt halt, dass der Trick alleine nicht funktioniert.

    Meinung kundgeben kann vieles heißen. Klassisch sind das Banner und Parolen, aber du kannst genauso einen Schweigemarsch machen, dich von einer Brücke abseilen und Pyro zünden, einen Tanz aufführen oder, naja, auf ner Kifferdemo halt kiffen (vgl. stellv. BVerfGE 69, 315). Wie Ihr eure Meinung kundgeben wollt, da seid Ihr vollkommen frei. Das ist eure Entscheidung, wie Ihr eure Meinung kundtun wollt, und es steht der (zuständigen) Behörde nicht zu, zu behaupten dass das keine Meinungskundgabe sei.*

    Das gemeinsam tun ist quasi automatisch erfüllt, braucht man nix zu sagen.

    Es fällt vielleicht auf, dass in dieser Definition nix von einer Anmeldung bei der Versammlungsbehörde, den Bullen oder sonstwem steht. Wenn Ihr das macht, müsst Ihr noch nichtmal bescheid sagen. Eigentlich sehen die Versammlungsgesetze vor, dass der Versammlungsanmelder die Versammlung der zuständigen Behörde mindestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn anzeigen muss. Es gibt aber auch Spontanversammlungen. Für die entfällt die Anzeigepflicht. Es braucht auch keine Versammlungsleitung oder irgendwelche Strukturen, vgl. Art. 14 III BayVersG.

    *Die Behörde kann Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherhehit erlassen, Art. 15 I BayVersG. In der Nähe von Jugendeinrichtungen wird da klassisch ein Konsumverbot drunter fallen, aber a) Ausnahmen sind möglich, v.a. wenn da grade keine Veranstaltung ist, und b) bei Spontis muss die Behörde erstmal auf die Idee kommen, dass sie das gesondert als Auflage erlassen müssen. Bullen sind schnell von nicht-klassischen Demomodellen so überfordert, dass sie nicht dran denken.

    Also: Wenn Ihr (mindestens zu zweit!) irgendwo rumlauft, spontan einen rauchen wollt, dann aber feststellt, dass nicht geht, weil Ihr näher als 100m an einer Jugendeinrichtung dran seid, dann werdet Ihr super pissed darauf, was Markus Söder/Olaf Scholz/Daniela Ludwig/wer auch immer vor fünf Minuten getwittert hat. Und wie als gerichtsbekannt angenommen werden kann, hasst diese Person Gras. Und weils mans der Person richtig zeigen will, raucht man als Zeichen des Protests jetzt einen.

    Und dann ist das solange legal, bis die Bullen vorbei kommen und es einem verbieten. Das ist dann nämlich eine Versammlungsauflage, und sich an die nicht zu halten ist genauso eine Ordnungswidrigkeit wie ohne Versammlungscharakter in Sichtweite einer Jugendeinrichtung zu kiffen. Wenn Ihr dann in dem Moment aufhört (natürlich mit Toleranz für ausmachen, wegstecken, etc., braucht man nicht krass hetzen), dann können die euch nix. An sich dürfen sie noch nichtmal eure Personalien feststellen, weil Ihr auf einer Versammlung seid und das BayVersG auch dem PAG (bayrisches Polizeigesetz) vorgeht.

    [https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1c1op54/comment/kz4tmlq/](https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1c1op54/comment/kz4tmlq/)

  11. Eigentlich habe ich nicht so viel Interesse am Kiffen, aber langsam möchte ich es fast auf Prinzip anfangen.

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