
“Konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen”: Haft trotz Legalisierung möglich
by HironTheDisscusser

“Konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen”: Haft trotz Legalisierung möglich
by HironTheDisscusser
30 comments
> “Personen, die somit (derzeit) im Besitz von Cannabis angetroffen werden, sind daher Zeugen im Verfahren gegen die nicht bekannten, zweifellos illegalen Verkäufer. Diese Zeugen sind auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet”, so eine Sprecherin der Polizei Freiburg.
Abgesehen von eigenem Anbau oder illegaler Einfuhr. Bei illegaler Einfuhr hätte man noch sein Aussageverweigerungsrecht, da man sich ja nicht selbst belasten muss. Also einfach sagen “ich verweigere die Aussage”.
Die Polizei: “Die Legalisierung bringt uns zu viel Arbeit!”
Auch die Polizei:
Übrigens ist der *Kauf* auch illegal, nicht nur der Verkauf – Überhaupt Aussagen zu machen, würde einen also selbst belasten. Man muss also unter keinen Umständen Aussagen zu der Herkunft machen des Grases machen. Mit anderen Worten, wenn die Leute sich nix absichtlich verbauen, verläuft sich das alles im Sande.
Sie vergessen alle das Cannabis aus den Apotheken.
Was machen die Leute eigentlich, wenn ihre Pflanzen anfangen zu produzieren? Haben die Leute dann nicht ganz schnell mehr als 50 Gramm zu Hause?
Halte ich aus rechtlicher Perspektive für ein Problem, was man durch schlaue Aussagetaktik sehr schnell bewältigen kann.
Glaube das Problem liegt dabei, dass viele Konsumenten durch die Entkriminalisierung glauben, pauschal nichts mehr zu befürchten zu müssen und deswegen mit der gesamten Thematik etwas lax umgehen.
Dadurch dass der Handel sowie die Einfuhr von Cannabis zunächst erstmal illegal ist, kann man selbstverständlich wenn man hiermit angetroffen wird in Bezug hierauf vernommen werden. Hier sollte dringendst keinerlei Aussage gemacht werden (hier kann sich problemlos auf das Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO berufen werden, um sich nicht selbst zu belasten).
Ich habe schon von Leuten gelesen, die lustige Sachen geschrieben haben, wie dass sie das Cannabis gefunden haben wollen. Macht das nicht, denn noch ist nicht geklärt ob eine Aneignung nach Fund nicht auch ein „sich verschaffen“ im Sinne des § 2 I Nr. 11 CanG ist und somit strafbar.
TLDR: Aussage nach § 55 StPO verweigern, dann ist Beugehaft ausgeschlossen und zwar möglich, dass man vorgeladen wird, dort kann man aber selbiges machen, also passiert nichts.
Ist so eine Fehlinterpretation der aktuellen Rechtslage noch straffreie fahrlässige Freiheitsberaubung oder muss hier schon von rechtswidriger vorsätzlicher Freiheitsberaubung durch die Polizei ausgegangen werden?
Leute bleibt entspannt.
Immer Aussage mit Verweis auf §55 StPO verweigern!
Auch eine Einladung von der Polizei zu einer Zeugenaussage muss man nicht nachkommen. Bis zur Staatsanwaltschaft gehen die mit so einem Quatsch eh nicht. Wenn das einfach jeder ein oder zwei Wochen durchzieht hören die auch wieder mit dem Quatsch auf.
Fragt auch gerne mal nach ob der Polizist das auf eigene Faust ermitteln möchte oder ob es eine Anweisung eines Vorgesetzen gibt und natürlich Namen erfragen und gerne auch Briefe an Abgeordnete schreiben falls ihr Zeit und Lust habt was für die gute Sache zu tun.
Essenz des Artikels:
> Achtung: nur wegen der Legalisierung sind nicht automatisch alle anderen Strafbestände abgeschafft! Wenn ihr jemanden umbringt, während ihr einen Joint raucht, dann werdet ihr immer noch wegen Mord angeklagt! Trotz Legalisierung!!!111!!!11
Auch in einem halben Jahr werden Ermittlungen eingeleitet werden, wenn mit Cannabis Aufgegriffene nicht plausibel darlegen können, wie und unter welchen Umständen sie ihr Gras (zuhause) anbauen.
Deutschland halt.
> In sogenannten Anbauvereinigungen kann ab dem ersten Juli legal Cannabis erworben werden. Seit dem 1. April dürfen privat bis zu drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden, so sieht es das Gesetz (CanG) vor. “Aufgrund der erforderlichen Wachstums- und Trocknungsphase sind insoweit konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen”, schreibt hierzu das Polizeipräsidium Freiburg auf Anfrage von t-online.
Die Aussage vom Polizeipräsidium ist unrichtig. Wenn ihr angehalten werdet, macht ihr erstens vor der Polizei keine Aussage und nach ein staatsanwaltlichen Aufforderung zur Aussage, macht ihr von eurem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch.
Strafrechtsanwälte sind sich zwischenzeitlich ziemlich sicher, dass Pflanzen, die zum Beispiel im Dezember angebaut worden sind, und die zu diesem Zeitpunkt illegal und strafbar waren, ab Anfang April legalisiert worden. Habt ihr also eine reife Pflanze Anfang April abgeerntet und hab nun die erlaubte Menge bei euch beziehungsweise zu Hause Sollte eigentlich alles in Ordnung sein.
Die Intention der Legislative bei diesem Gesetz ist der Exekutive bekannt. Trotzdem ist aktuell letztere höchst motiviert, die Auslegung in eine andere Richtung zu interpretieren. Da frage ich mich manchmal durchaus, ob sie ihre Rolle in der Gewaltenteilung – und somit auch in unserer Grundordnung – nicht verstanden haben.
Warum nennt man das überhaupt Legalisierung, wenn’s ne Entkriminalisierung ist? Ne Legalisierung wär ne Gleichstellung mit Alkohol und Tabak und davon sind wir offensichtlich noch weit entfernt.
Die Polizei sollte sich übrigens schämen. Scheint echt schwer zu sein, uns in Ruhe zu lassen.
Ich hoffe echt jeder genuß-cannabiskonsument schaut das youtubevideo von herrn Grubwinkler auf YT zu dieser thematik an (derzeit das neueste video) und verweigert die aussage, da die person sich nicht selbst strafbar machen muss. Keine sorge, das sind vielleicht 20-30min, der Rest war Fragerunde.
Also ich muss gestehen, dass ich den Geruch von Gras als sehr penetrant und unangenehm empfinde – da wären mir Hashbrownies um einiges lieber !
Das ist kompletter Blödsinn. Selbst wenn einer vor dem 1.4 da 3 illegale Pflanzen kurz vor der Ernte hatte wurden diese ja durch das Gesetz ab dem 1.4 ja legal, eine Woche später geerntet = Aktuell legales Weed. So müsste man das handhaben, ansonsten ist alles andere nur Bullshit. Was wollen die sch…Politiker denn nun? Ist eigentlich egal was Politiker sagen und meinen, die sind gewählt, um die Belange der Bürger zu regeln und nicht um sich am selbstverliebten Ego aufzufeilen. 🙄
Ich muss den Artikel nicht mal lesen um zu wissen, dass nur unsinniger Blödsinn drin steht. Was für ein erbärmliche Versuch, die Menschen für dumm verkaufen zu wollen.
Aussage verweigern und aussitzen. Wo ist das Problem? In drei Monaten kräht danach kein Hahn.
“HALLO. ICH MÖCHTE VON MEINEM AUSKUNFTSVERWEIGERUNGSRECHT GEBRAUCH MACHEN. HIER HABEN SIE MEINEN AUSWEIS, FALLS SIE DARAUF BESTEHEN. TSCHÜSS.” ist das einzige was man im Falle einer solchen Kontrolle zur Polizei sagt.
Wenn ihr wollt dürft ihr die lieben Polizisten noch fragen ob sie vielleicht ein Feuer haben.
Nur wenn ihr selbst mitmacht wird die in diesem Artikel konstruierte Schikane der Polizei in der Realität funktionieren.
Das ist so nicht richtig
Hier der Anwalt Konstantin Grubwinkler erklärt das recht ausführlich im Livestream erklärt wieso das Bullshit ist [https://www.youtube.com/live/YANuEs7Z9P8?si=Pq6TSCGSsJw_Om6m](https://www.youtube.com/live/YANuEs7Z9P8?si=Pq6TSCGSsJw_Om6m) (steigt gleich zu Beginn in das relevante Thema ein)
Die Polizei kann euch nicht zu einer Aussage zwingen, wenn sie euch im Park erwischt mit Cannabis.
Sie kann aber euere Personalien aufnehmen und dann mit einem Schreiben von der Staatsanwaltschaft zur Aussage vorladen. Hier seid ihr dann fast schon zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, ABER nicht wirklich, da ihr euch nicht selber belasten müsst. Es kann ja sein, dass ihr mehr als 25gramm vom dealer geholt habt und somit im straffälligen Bereich seit, oder ihr habt das Cannabis geklaut oder ihr habt es illegal aus Holland eingeführt. Ihr könnt somit auch die Aussage verweigern.
Außerdem könnt ihr den Polizisten auch hinweisen, dass es sein kann, das man ein Rezept hat und es aus der Apotheke geholt hat, oder es stammt aus dem Eigenanbau den ihr vor dem 1.4 gestartet bzw. geerntet habt.
Da im Strafgesetzbuch drin steht, dass bei einer bereits vollzogenen Straftat, welche dann per Gesetz nicht mehr als solche gilt, oder weniger schlimm ist, ist immer das mildere Gesetz anzuwenden, von daher droht euch rein gar nichts (außer ihr seid so blöd und sagt, ich habe vor april mehr als 3 pflanzen angebaut,weil das ist ja immer noch eine straftat)
Man kann doch einfach sagen, dass man das Gras selbst zuhause angebaut hat?
Ich hab’s gefunden.
Nein Herr Wachtmeister, ich hab das gefunden!
Konsumierbar heißt das
wegen ein paar Wochen machen die jetzt so eine Welle????
„Lag auf der Straße“.
so ein schwachsin omg sagen die die sind überfordert aber bringen dann so einen scheiß sollen die dann nicht rum heulen wenn die mal endlich arbeiten müssen tun dann so als wenn normales arbeiten einen umbringt haha
Ich hab einfach ne Kopie meines Rezept dabei, Arzt aus Datenschutzgründen geschwärzt.
Würde trotzdem jede Aussage verweigern und darum bitten, von der Staatsanwaltschaft geladen zu werden.
Was mich daran irritiert ist, dass es auf der [offiziellen Seite](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz) des Gesundheitsministeriums heißt:
“Cannabis und nichtsynthetisches THC sind künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ist unabhängig von dem konkreten THC-Gehalt und Herkunft straffrei”
Also was trifft denn jetzt zu?