> mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut als Ordnungswidrigkeit gelten
Entspricht also der Empfehlung der Expertenkommission
> Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.
Warum gilt(soll) beim THC 3,5ng was laut “Experten” 0,2 promil entspricht(was Unsinn ist) und beim Alkohol 0,5 promill? Diese Ungleichbehandlung kann nicht rechtens sein.
Wann tritt das in Kraft? Im Artikel steht leider nur “zukünftig”
Was heißt das für jemanden, der noch nie (erfolgreich) Gras konsumiert hat? Ich darf mir abends Brownies reinziehen, und am nächsten Tag wieder Auto fahren? Also ähnlich wie mit Alkohol?
Vielleicht sind Menschen denen man nicht nachweisen kann das sie Fahruntauglich sind, einfach nicht, Fahruntauglich, auch nicht mit 0.2 ng THC im Serum!
Im CanGesetz steht:
>THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
>Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt bis zum 31. März 2024
den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vor, bei dessen Erreichen nach dem Stand der
Wissenschaft **das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.**
und was sagen die Experten?
Sinngemäß:
>Das es keinen THC Blutwert gibt bei dem es als gesichert Gilt das jemand nicht mehr Fahrtauglich ist, und das sie einen Grenzwert vorschlagen bei dem es nicht Ausgeschlossen ist das jemand Einschränkungen hat.
WTF
!remindme 2d
Bis zu 3500€?!
Ich weiß schon was man in Bayern in Zukunft bezahlen darf, wenn man Pech hat…
Ich finde die Aufregung (teilweise) verständlich, ABER: ein Gesetz / der Gesetzgeber muss mit einer generellen Reglung eben ALLE Szenarien abdecken, die möglich sind.
Einige Kommentare hier oder in anderen Pfosten lesen sich wie von „erfahrenen“ Konsumenten geschrieben a la „jaa Gras wirkt ganz anders und da kann man locker nach 1 – x joints noch fahren“, das lässt meines Erachtens nach aber völlig außer Acht, dass der Konsum nun für ALLE legal ist, auch für Erstkonsumenten oder unregelmäßig Konsumierende und da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob man das so einfach abtun kann wie „passt scho“.
Allgemein halte ich nichts davon, unter Einfluss am Straßenverkehr teilzunehmen, geltend für alle bewusstseinsverändernden Substanzen. Keine Ahnung, ich kann schon verstehen, dass das die Konsumten nicht glücklich macht, aber entweder ich nehm halt „Drogen“ zu mir ODER nehme am Straßenverkehr teil.
Bin gespannt wie man das als User berechnen will.
Alkohol Prozent Alkohol pro Liter kann man das gut auf das eigene Körpergewicht herunter rechnen.
THC? Hey Dealer, wieviel Prozent THC hst 1 Gramm Gras?
Gibt es dann Shops die aufschreiben exakt 12,7% THC?
Und was ist mit dem THC-COOH Wert?
Über die “Experten”-Empfehlung kann man sich trefflich streiten.
Dass aber bei einer Polizeikontrolle ein Speicheltest gemacht werden muss bevor eine Urinprobe gemacht werden kann (oder gar Blut abgezapft wird) wäre mir tatsächlich wichtiger.
Ich habe selbst in den letzten 20Jahren zweimal einen solchen Test machen müssen und ihn aufgrund des Verhaltens der Polizei als erniedrigend und entwürdigend empfunden. Beide Male war der Verdacht auch gänzlich ausgedacht, aber deutsche Polizisten haben in der Hinsicht halt einen Freifahrtschein. Eine Vorschrift könnte hier das Missbrauchspotential verringern. Ob das jedoch Länder- oder Bund regelt weiß ich nicht.
Frage tatsächlich für einen Freund. Der wurde vor einem Jahr aufgehalten und hatte 4,7ng oder so im Blut. Natürlich Führerschein weg. Er hofft jetzt aber ernsthaft darauf, dass das rückwirkend aufgehoben wird, weil ja jetzt “legal”. Habe ihm gesagt, dass das Schwachsinn ist, aber er bleibt bei seiner Meinung. Das ist doch Schwachsinn, dass man das rückgängig macht?
Man kann jetzt von den Experten und von diesem Grenzwert halten, was man möchte. Aber meines Erachtens ist es schon mal sehr zu begrüßen, dass es nach so langer Zeit bezüglich Cannabis politisch und juristisch endlich überhaupt etwas vorangeht! Man kann immer noch erproben, diskutieren, forschen, anpassen, überarbeiten, etc., wichtig ist aber erstmal, dass zumindest auf Bundesebene konstant Impulse in die richtige Richtung gegeben werden!
Wie sieht es jetzt mit dem Verlust der Fahrerlaubnis und MPU aus?
Zuvor war es ja so, dass die Anordnung einer MPU unabhängig von der eigentlichen Strafe erfolgte. Sprich, wenn ich mit Cannabis als Spaziergänger im Park erwischt wurde und die Anzeige wegen Eigenbedarf eingestellt wurde, hat die Führerscheinstelle trotzdem in vielen Fällen eine MPU angefordert, da man anzweifelt als Konsument geeignet für das Führen eines Fahrzeuges zu sein, auch wenn mein Vergehen ohne Fahrzeug stattfand.
Wie sieht es jetzt aus? Bedeutet der Grenzwert, dass ich unter 3,5 ng zwar keine Strafe erhalte, aber die Führerscheinstelle trotzdem weiterhin mir eine MPU androhen kann oder gibt es hierzu neue Infos?
Weil die Strafe war ja immer nur das kleinere Übel (500€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Das eigentlich Schlimme war ja der Verlust des Führerscheins bis zur bestanden MPU inkl. Abstinenznachweis, Vorbereitungskurse, etc.
Na dann bitte Speicheltests als nächstes verpflichtend.
Kann ich als normaler Bürger eigentlich irgendwo einen Test dafür kaufen?
Sehe ich das richtig, dass jetzt nur noch aktives THC relevant ist und endlich nicht mehr auf die inaktiven Abbauprodukte geschaut wird?
Und wie wird das dann bei einer Kontrolle durchgesetzt? Den THC Blutwert kann man ja, soweit ich weiß, nicht direkt auf der Straße testen.
Urintests sind ja so oder so Schwachsinn, da hier nur auf Abbauprodukte getestet wird, welche je nach Konsum tagelang nachweisbar sind. Dann bleibt ja nur der Speicheltest, welcher aber auch nur auf einen Konsum hinweist, und nicht auf eine aktive Berauschung.
Finde da muss noch ordentlich in Richtung Tests geforscht und entwickelt werden. Evtl. ein ähnliches Testverfahren wie bei Diabetikern.
Ich will doch einfach nur entspannt ab und zu einen rauchen, und mit gutem Gewissen 24h danach Auto fahren.
Edit: und ja auf die Wache mitnehemn, und Blut abnehmen lassen. Klar. Aber das ist ja einfach nur ätzend.
22 comments
mehr als lächerlich
!remindme 2d
> mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut als Ordnungswidrigkeit gelten
Entspricht also der Empfehlung der Expertenkommission
> Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/018-expertengruppe-thc-grenzwert-im-strassenverkehr.html
Warum gilt(soll) beim THC 3,5ng was laut “Experten” 0,2 promil entspricht(was Unsinn ist) und beim Alkohol 0,5 promill? Diese Ungleichbehandlung kann nicht rechtens sein.
Wann tritt das in Kraft? Im Artikel steht leider nur “zukünftig”
Hier der Entwurf
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/04/17/Open-2024-04-17-Formulierungshilfe-StVG-ua_Ressortabst.pdf-CLEAN.pdf
!remindme 1d
Was heißt das für jemanden, der noch nie (erfolgreich) Gras konsumiert hat? Ich darf mir abends Brownies reinziehen, und am nächsten Tag wieder Auto fahren? Also ähnlich wie mit Alkohol?
Vielleicht sind Menschen denen man nicht nachweisen kann das sie Fahruntauglich sind, einfach nicht, Fahruntauglich, auch nicht mit 0.2 ng THC im Serum!
Im CanGesetz steht:
>THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
>Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt bis zum 31. März 2024
den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vor, bei dessen Erreichen nach dem Stand der
Wissenschaft **das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.**
und was sagen die Experten?
Sinngemäß:
>Das es keinen THC Blutwert gibt bei dem es als gesichert Gilt das jemand nicht mehr Fahrtauglich ist, und das sie einen Grenzwert vorschlagen bei dem es nicht Ausgeschlossen ist das jemand Einschränkungen hat.
WTF
!remindme 2d
Bis zu 3500€?!
Ich weiß schon was man in Bayern in Zukunft bezahlen darf, wenn man Pech hat…
Ich finde die Aufregung (teilweise) verständlich, ABER: ein Gesetz / der Gesetzgeber muss mit einer generellen Reglung eben ALLE Szenarien abdecken, die möglich sind.
Einige Kommentare hier oder in anderen Pfosten lesen sich wie von „erfahrenen“ Konsumenten geschrieben a la „jaa Gras wirkt ganz anders und da kann man locker nach 1 – x joints noch fahren“, das lässt meines Erachtens nach aber völlig außer Acht, dass der Konsum nun für ALLE legal ist, auch für Erstkonsumenten oder unregelmäßig Konsumierende und da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob man das so einfach abtun kann wie „passt scho“.
Allgemein halte ich nichts davon, unter Einfluss am Straßenverkehr teilzunehmen, geltend für alle bewusstseinsverändernden Substanzen. Keine Ahnung, ich kann schon verstehen, dass das die Konsumten nicht glücklich macht, aber entweder ich nehm halt „Drogen“ zu mir ODER nehme am Straßenverkehr teil.
Bin gespannt wie man das als User berechnen will.
Alkohol Prozent Alkohol pro Liter kann man das gut auf das eigene Körpergewicht herunter rechnen.
THC? Hey Dealer, wieviel Prozent THC hst 1 Gramm Gras?
Gibt es dann Shops die aufschreiben exakt 12,7% THC?
Und was ist mit dem THC-COOH Wert?
Über die “Experten”-Empfehlung kann man sich trefflich streiten.
Dass aber bei einer Polizeikontrolle ein Speicheltest gemacht werden muss bevor eine Urinprobe gemacht werden kann (oder gar Blut abgezapft wird) wäre mir tatsächlich wichtiger.
Ich habe selbst in den letzten 20Jahren zweimal einen solchen Test machen müssen und ihn aufgrund des Verhaltens der Polizei als erniedrigend und entwürdigend empfunden. Beide Male war der Verdacht auch gänzlich ausgedacht, aber deutsche Polizisten haben in der Hinsicht halt einen Freifahrtschein. Eine Vorschrift könnte hier das Missbrauchspotential verringern. Ob das jedoch Länder- oder Bund regelt weiß ich nicht.
Frage tatsächlich für einen Freund. Der wurde vor einem Jahr aufgehalten und hatte 4,7ng oder so im Blut. Natürlich Führerschein weg. Er hofft jetzt aber ernsthaft darauf, dass das rückwirkend aufgehoben wird, weil ja jetzt “legal”. Habe ihm gesagt, dass das Schwachsinn ist, aber er bleibt bei seiner Meinung. Das ist doch Schwachsinn, dass man das rückgängig macht?
Man kann jetzt von den Experten und von diesem Grenzwert halten, was man möchte. Aber meines Erachtens ist es schon mal sehr zu begrüßen, dass es nach so langer Zeit bezüglich Cannabis politisch und juristisch endlich überhaupt etwas vorangeht! Man kann immer noch erproben, diskutieren, forschen, anpassen, überarbeiten, etc., wichtig ist aber erstmal, dass zumindest auf Bundesebene konstant Impulse in die richtige Richtung gegeben werden!
Wie sieht es jetzt mit dem Verlust der Fahrerlaubnis und MPU aus?
Zuvor war es ja so, dass die Anordnung einer MPU unabhängig von der eigentlichen Strafe erfolgte. Sprich, wenn ich mit Cannabis als Spaziergänger im Park erwischt wurde und die Anzeige wegen Eigenbedarf eingestellt wurde, hat die Führerscheinstelle trotzdem in vielen Fällen eine MPU angefordert, da man anzweifelt als Konsument geeignet für das Führen eines Fahrzeuges zu sein, auch wenn mein Vergehen ohne Fahrzeug stattfand.
Wie sieht es jetzt aus? Bedeutet der Grenzwert, dass ich unter 3,5 ng zwar keine Strafe erhalte, aber die Führerscheinstelle trotzdem weiterhin mir eine MPU androhen kann oder gibt es hierzu neue Infos?
Weil die Strafe war ja immer nur das kleinere Übel (500€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Das eigentlich Schlimme war ja der Verlust des Führerscheins bis zur bestanden MPU inkl. Abstinenznachweis, Vorbereitungskurse, etc.
Na dann bitte Speicheltests als nächstes verpflichtend.
Kann ich als normaler Bürger eigentlich irgendwo einen Test dafür kaufen?
Sehe ich das richtig, dass jetzt nur noch aktives THC relevant ist und endlich nicht mehr auf die inaktiven Abbauprodukte geschaut wird?
Und wie wird das dann bei einer Kontrolle durchgesetzt? Den THC Blutwert kann man ja, soweit ich weiß, nicht direkt auf der Straße testen.
Urintests sind ja so oder so Schwachsinn, da hier nur auf Abbauprodukte getestet wird, welche je nach Konsum tagelang nachweisbar sind. Dann bleibt ja nur der Speicheltest, welcher aber auch nur auf einen Konsum hinweist, und nicht auf eine aktive Berauschung.
Finde da muss noch ordentlich in Richtung Tests geforscht und entwickelt werden. Evtl. ein ähnliches Testverfahren wie bei Diabetikern.
Ich will doch einfach nur entspannt ab und zu einen rauchen, und mit gutem Gewissen 24h danach Auto fahren.
Edit: und ja auf die Wache mitnehemn, und Blut abnehmen lassen. Klar. Aber das ist ja einfach nur ätzend.