Philippa Strache stimmt für die Impfpflicht – weil sie das Gesetzt für verfassungswidrig hält, weil es ihr wichtig ist “keine Ängste zu nähren” und um ihren (noch-)Ehemann aus der Haut fahren zu lassen.

6 comments
  1. Jetzt interessiert mich wie das mit dem Verfassungserichtshof funktioniert:

    * https://www.vfgh.gv.at/kompetenzen-und-verfahren/kompetenzen.de.html
    * dort dann “Gesetzwidrigkeit von Verordnungen und Wiederverlautbarungskundmachungen” aufklappen
    * Man findet den Satz “Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gesetzesprüfung sind auch Einzelpersonen zur Antragstellung berechtigt (Individualantrag und Parteiantrag).”

    Müsste Sie bei diesem Statment nun nicht konsequenterweise einen derartigen Antrag einbringen?

    Oder sehe ich es falsch, dass Sie in Ihrer Position die Berechtigung hat einen derartigen Individualantrag zu stellen?

  2. Wos is daran jez neu? Is ja usus bei uns, dass zB jeder mit der Fraktion mitstimmt egal was er in der Debatte davor dafür oder dagegen gsagt hat, trauriger Weise

  3. Sie stimmt für ein Gesetz, WEIL sie es für verfassungswidrig hält?

    Wenn Abstimmungen so funktionieren hätten wir geschlossenen Zuspruch von der FPÖ bekommen.

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