Abgeordnete in Sachsen: „AfD ist inzwischen ein Sammelbecken der Anstandslosigkeit“

by GirasoleDE

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  1. Aus der *Welt am Sonntag* vom letzten Wochenende (S. 13 ff.):

    >Lars Kuppi hat als Polizeibeamter erstaunlich oft die Gerichte beschäftigt. Und zwar als Beschuldigter, just in jener Zeit, als sein Aufstieg in der AfD an Fahrt aufnahm. Dokumentiert ist das in einem Strafbefehl sowie einem Urteil des Amtsgerichts Döbeln (beide mit dem Aktenzeichen 3 Cs 240 Js 3566/18) und im zugehörigen Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz (Az. 8 Ns 240/18). In den drei Dokumenten, die dieser Zeitung teilweise erst nach einem längeren juristischen Tauziehen zur Verfügung gestellt worden sind, wird ein bemerkenswerter Vorgang beschrieben. Zugetragen hatte er sich im Polizeirevier Döbeln, in dem Kuppi einen großen Teil seines Berufslebens verbracht hat. Am Nikolaustag 2017 kam es im Treppenhaus des Reviers zu einem Eklat. Kuppi rastete aus. In Anwesenheit des Revierleiters, des Leiters des Streifendienstes und weiterer Kollegen soll er laut diesen gebrüllt haben: „Das wird das Schwein nicht überleben.“ Kurz zuvor war Kuppi in einem Personalgespräch mitgeteilt worden, dass er in ein anderes Revier versetzt werden solle. Die Hasstirade richtete sich gegen einen Polizisten, der eine Beziehung mit Kuppis vorheriger Lebensgefährtin begonnen hatte. Sie war ebenfalls als Polizistin im Revier tätig und hatte sich nach Aussagen mehrerer Zeugen von Kuppi abgewandt.
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    >Der Stoff würde sich ohne Weiteres auch als Drehbuchvorlage für eine Vorabendserie eignen. In der Realität folgte der erwähnte Strafbefehl, der für Kuppi insofern günstig ausfiel, als dass ihm nur eine Beleidigung, aber keine Bedrohung zur Last gelegt wurde. Das Strafmaß: 30 Tagessätze à 30 Euro. Kuppi weigerte sich, die Strafe zu akzeptieren. Deshalb kam es schließlich im Juni 2018 zum Prozess vor dem Amtsgericht Döbeln. In der Hauptverhandlung traten mehrere Zeugen auf, darunter Kuppis Kollegen. Einer von ihnen berichtete über dessen Hang, persönliche Konflikte mit Gewalt zu lösen. Er sagte, Kuppi habe den Nebenbuhler, dem die Beschimpfung im Treppenhaus des Polizeireviers gegolten hatte, „auf offener Straße niedergeschlagen“. Das hatte zu disziplinarischen Konsequenzen geführt. Kuppis Dienstwaffe wurde eingezogen, er musste seinen Dienst in einer Außenstelle des Reviers leisten. Dann kam die im Personalgespräch angekündigte Versetzung nach Chemnitz. Wieder hatte Kuppi Glück. Der Strafrichter zeigte sich trotz der drastischen Schilderungen des Zeugen gnädig. Er berücksichtigte die „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ des Angeklagten, den er nur noch zu 25 Tagessätzen à 25 Euro verurteilte. Kuppi wollte das erneut nicht akzeptieren und legte Beschwerde beim Landgericht Chemnitz ein. Das allerdings bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Erst dann gab Kuppi klein bei, er verzichtete auf eine Revision.
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    >Heftigen Krach hatte Kuppi auch mit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), obwohl er unter der Nummer 1906 deren Mitglied und zwischen 2015 und 2017 sogar Vizechef des sächsischen Landesverbandes war. Doch im Vorstand der DPolG eckte Kuppi zunehmend an. Sein parteipolitisches Agieren stieß bei der eher konservativen Gewerkschaft auf Unverständnis. Dazu muss man wissen, dass sich Kuppi immer weiter radikalisiert hatte. In die AfD war er über Frauke Petry gekommen, die später geschasste Bundesvorsitzende, die zur weniger radikalen Parteiströmung zählte. Kurz nachdem Kuppi die Gerichte beschäftigt hatte, suchte er Kontakt zu Andreas Kalbitz, dem bundesweit bekannten Neonazi, den selbst die AfD nicht mehr in ihren Reihen dulden wollte. Mit ihm trat Kuppi noch im Juni 2020 auf einer Kundgebung der AfD auf dem Burgstädter Markt auf. Da hatte der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft von Kalbitz bereits für nichtig erklärt.
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    >Schon bevor es zu der Kundgebung in Burgstädt kam, hatte der DPolG-Landesvorstand den Ausschluss von Kuppi mit „sofortiger Wirkung“ beschlossen. Dieser habe daran festgehalten, mit dem „vom Verfassungsschutz beobachteten“ Kalbitz aufzutreten. Wieder erwies sich der AfD-Mann, inzwischen mit Mandat im Landtag, als streitlustig. Er zog vor das Landgericht Dresden. Im März 2023 stimmte er einem wenig schmeichelhaften Vergleich (Az. 6 O 1333/22) zu. Kuppi akzeptierte schlussendlich das Ende seiner Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und übernahm die Hälfte der Prozesskosten. Fragen der Redaktion wollte Kuppi nicht beantworten.

  2. Ich mag diese Partei voll von RechtsExkrementen nicht.

    Ich muss wohl nicht mehr betonen, warum das so ist.

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