Gesetz gegen geheime Wei­sungen an Staats­an­wälte | In Deutschland darf ein Justizminister auf die Ermittlungen der Staatsanwälte einwirken. Bislang kann das im Verborgenen geschehen. Ein neuer BMJ-Gesetzentwurf, der LTO exklusiv vorliegt, will das ändern.

by Lurchi1

6 comments
  1. Gibt es ein valides Argument, wieso eine solche Anweisung durch einen Justizminister **nicht dokumentiert** werden sollte?

    Ich kann mir keines vorstellen, hier ist doch Transparenz für die Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems essentiell.

  2. > Während man sich gegenüber einem allzu politisiert ermittelnden Staatsanwalt ein Weisungsrecht wünschen mag, mag es einen erschauern lassen, wenn der Landesjustizminister zukünftig mal nicht aus dem Lager von CDU, SPD, Grünen, FDP oder Linke stammt.

    Das ließe sich ja nur beurteilen wenn die Weisungen der Vergangenheit bekannt wären. Zum Beispiel, wie war das beim NSU-Prozess? Ich brauch die AfD hier nicht als Argument, obwohl ich dem Gedanken natürlich zustimme.

    Übermotivierte Staatsanwälte wie im Fall ZPS find ich eine Sache, aber ein politisch (de-)motivierter Staatsanwalt, zudem verdeckt und nicht dokumentiert, eine völlig andere.

    Gibt es denn noch andere Beispiele neben dem ZPS die für das Weisungsrecht sprechen?

    Also absoluter Laie fände ich es viel sauberer das ganz abzuschaffen.

  3. Ja, auch wenn Deutschland insgesamt relativ unkorrupt ist, gibt es so ein paar merkwuerdige Gesetzesluecken… die sollten in der Tat gestopft werden.

  4. Das ist unglaublich heikel wenn man sich vorstellt das eine nationalistische Partei den Justizminister stellt und dann alle Verfahren verhindert der den systematischen Abbau unseres Rechtsstaates zum Ziel haben. Wow da könnte so eine Regierung uns in einer Legislaturperiode die Demokratie unter den Füssen weg ziehen.

  5. Super wichtig, dass das reformiert wird. Bisher ist das nämlich völlig absurd:

    Es wird behauptet, das Weisungsrecht eines Justizministers an einen Staatsanwalt sei für eine „demokratische Kontrolle“ notwendig.

    Nun gut, da gibt es auch in der Rechtswissenschaft tatsächlich geteilte Ansichten zu, wobei erwähnt werden muss, dass ein Weisungsrecht durch den Justizminister in der EU eine ziemlich deutsche Anomalie ist.

    Aber das absolute Minimum (!) wäre dann doch, dass diese Weisung danach von der Politik/Opposition und der demokratischen Öffentlichkeit zumindest nachvollzogen werden kann.

    Bisher kann ein Justizminister einem Staatsanwalt eine mündliche und damit undokumentierte Weisung erteilen und diese bleibt daher vollständig geheim. Niemand kann dann in Erfahrung bringen, ob überhaupt eine Weisung erteilt wurde und mit welchem Inhalt. Der Staatsanwalt selbst macht sich uU. sogar strafbar (!), wenn er darüber spricht.

    Gegenwärtig ist das also genau das Gegenteil von „demokratischer Kontrolle“.

    Gegenwärtig stellt dieses Recht zur undokumentierten Weisung eine Möglichkeit zur Beeinflussung von Strafverfahren oder gar Machtmissbrauch ohne jegliche demokratische Kontrolle dar.

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