> Wien hatte die Aufenthaltsgenehmigung eines Kasachen nicht verlängert, da er sich jedes Jahr nur kurz in der EU aufgehalten habe. Außer im Fall eines Missbrauchs reiche für die Verhinderung des Verlusts einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn der Betroffene während des Zeitraums von zwölf hintereinander folgenden Monaten in der EU wenige Tage anwesend sei, heißt es in dem Urteil.
Das ist ein verdammt wegweisendes Urteil. Momentan ist das gerade fuer Ehepartner von EU Buergern und Oesterreichern ein grosses Problem. Wenn man zB einen Job in den USA annimmt und zieht mit seinem Ehepartner 2 Jahre hin hat der Ehepartner kein Recht auf einen Aufenthaltstitel mehr. Das bedeutet zB auch, dass der dann ein Visum braucht um auch nur einige Tage in Oesterreich sich aufzuhalten.
Noch ist die Sache nicht ganz durch, aber es duerfte sich auf eine faktische Liberalisierung hinbewegen.
Wozu braucht der Typ einen Aufenthaltstitel, wenn er dann eh nie da ist?
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> Wien hatte die Aufenthaltsgenehmigung eines Kasachen nicht verlängert, da er sich jedes Jahr nur kurz in der EU aufgehalten habe. Außer im Fall eines Missbrauchs reiche für die Verhinderung des Verlusts einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn der Betroffene während des Zeitraums von zwölf hintereinander folgenden Monaten in der EU wenige Tage anwesend sei, heißt es in dem Urteil.
Das ist ein verdammt wegweisendes Urteil. Momentan ist das gerade fuer Ehepartner von EU Buergern und Oesterreichern ein grosses Problem. Wenn man zB einen Job in den USA annimmt und zieht mit seinem Ehepartner 2 Jahre hin hat der Ehepartner kein Recht auf einen Aufenthaltstitel mehr. Das bedeutet zB auch, dass der dann ein Visum braucht um auch nur einige Tage in Oesterreich sich aufzuhalten.
Noch ist die Sache nicht ganz durch, aber es duerfte sich auf eine faktische Liberalisierung hinbewegen.
Wozu braucht der Typ einen Aufenthaltstitel, wenn er dann eh nie da ist?