Eine Sozialleistung aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses muss sich an die lokalen Eigenschaften des Beschäftigungsverhältnisses halten?
Was für eine Überraschung!
Die Familienbeihilfe ist mMn inkonsistent implementiert. Das Argument dafür, dass im Ausland lebende Kinder überhaupt FB bekommen, ist, dass ihre Eltern in Österreich arbeiten und damit ins Sozialsystem einzahlen. So weit so gut. Aber wieso bekommen dann Staatsbürger:innen, die in A leben, immer FB für ihre Kinder, egal ob sie arbeiten oder nicht?
Es scheint kein allgemein gültiges ausschlaggebendes Kriterium für den Bezug von FB zu geben. Bei den einen ists die Staatsbürgerschaft, bei den anderen der Erwerbsstatus. Warum?
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Genau so
Surprise!
Eine Sozialleistung aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses muss sich an die lokalen Eigenschaften des Beschäftigungsverhältnisses halten?
Was für eine Überraschung!
Die Familienbeihilfe ist mMn inkonsistent implementiert. Das Argument dafür, dass im Ausland lebende Kinder überhaupt FB bekommen, ist, dass ihre Eltern in Österreich arbeiten und damit ins Sozialsystem einzahlen. So weit so gut. Aber wieso bekommen dann Staatsbürger:innen, die in A leben, immer FB für ihre Kinder, egal ob sie arbeiten oder nicht?
Es scheint kein allgemein gültiges ausschlaggebendes Kriterium für den Bezug von FB zu geben. Bei den einen ists die Staatsbürgerschaft, bei den anderen der Erwerbsstatus. Warum?