Recht auf Schwangerschaftsabbruch verfassungswidrig?

by minearth

12 comments
  1. Die rechtliche Bewertung muss am Ende das Bundesverfassungsgericht machen. Da möchte ich mich gar nicht einmischen.

    Was man aber kritisieren muss ist das es der Autor es nicht schafft die Repression von Frauen und trans Männern die in den USA eine Abtreibung wollen in Verbindung zu setzen mit den Kirchen.

    Der Autor kritisiert das man in Deutschland “theologische Expertise” nicht in eine Kommission, wo es um sehr reale Dinge geht, einbezieht verkennt aber das genau diese “theologische Expertise” der einzige Grund ist warum in den Vereinigten Staaten das Recht auf Abtreibung systematisch eingeschränkt wird.

    Beziehungsweiße muss man hier ja sogar noch einen Schritt weiter gehen. Es ist die christliche, theologische Expertise die dazu verwendet wird. Andere Religionen haben hier ja durchaus andere Meinungen. Am Ende hätte sich der Autor wahrscheinlich aber nicht beschwert wenn Juden, Hindu oder auch Buddhisten ausgeschlossen worden wären.

  2. Das die theologische Expertise nicht mit einbezogen wird ist etwas sehr gutes, die sollte viel öfter ignoriert werden. Wenn es etwas gibt das an der Verfassung geändert werden muss ist es die Schuldenbremse und die Verflechtung von Religion und Staat.

  3. > Die Aufgabe des Rechts besteht nicht nur in der Verwirklichung materieller Gerechtigkeit, sondern in der Schaffung von Rechtsfrieden durch Bewältigung gesellschaftlicher Konflikte. Das Recht ist dafür auch auf ein Mindestmaß an Akzeptanz angewiesen. Hierfür sind extreme Lösungen – egal in welche Richtung sie gehen – in der Regel ungeeignet.

    Was aber soll an dieser Lösung extrem sein?

    >Stattdessen müssten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten, wobei es gleichwohl bei einer Beratungspflicht bleiben dürfe. In der Spätphase ab der 22. Woche müsse es bei der Strafbarkeit bleiben, was in der Zwischenphase geregelt werde, liege im Ermessen des Gesetzgebers.

  4. Das BVerfG hat das alles halt recht abschließend im Sinne der jetzigen Regelung bewertet, womit die Sache eigentlich gegessen ist. Ist halt spannend, dass die Menschen die sonst bspw. bei Fragen von Abhören immer auf das BVerfG als eine Autorität zeigen, nicht die gleiche Deferenz an den Tag legen, wenn um Abtreibungen geht. Entweder, oder.

  5. Man könnte Frauen einfach mal selbst entscheiden lassen, was sie mit ihrem Körper machen.

    Im selben Zuge Eizellenspende und Leihmutterschaft legalisieren. Schließlich ist samenspende auch legal. Und nein, der Prozess bis zur Punktion ist nicht „total belastend“ und hat auch nicht „viele Risiken“.

    Wilde Idee, ich weiß.

    (Und nein, Leihmutterschaft ist KEIN „Verkauf des babys“. Bitte erst nachlesen.)

  6. Wenn der Mensch ewig leben würde und man selber entscheiden könnte, wann man gehen will, dann würde der Staat das auch noch verbieten. Zum eigenen Schutz versteht sich. /s

  7. Hat sich außer mir noch jemand den Autor näher angeschaut?

    Schaut mir jetzt nicht ganz danach aus, als ob der gute Herr den Artikel ganz ohne seine persönlichen Überzeugungen verfasst hat, nachdem er sich über die Abwesenheit der theologischen Seite in der Kommission echauffiert.

    Hier ein bisschen einfache Recherche:

    Dr. Patrick Heinemann:

    Dem Twitter Profil kann man entnehmen (https://twitter.com/p_o_heinemann?lang=de):

    “Attorney at law | Legal Historian | Occasional Contributor to LTO.de, VerfBlog & NVwZ | Jesuit Alumnus | Army Reserve Officer (OF-3) |”

    Jesuit Alumnus: Alumni der Jesuiten

    Was ich recherchieren konnte an der Stelle:

    Jesuit Alumnus:

    https://stiftung-jesuitalumni.de/uber-uns/

    Bezogen auf den “Über uns”- Part der Jesiut Alumni (https://www.stellaner.de/wir-ueber-uns/):

    “Wer sind die „Stellaner“ ?

    Die Bezeichnung „Stellaner“ leitet sich aus dem Namen der Gottesmutter „Stella Matutina“ ab, die in Feldkirch unter diesem Namen, in St. Blasien als „Stella Silvae“ und in Bad Godesberg als „Stella Rheni“ besonders verehrt wird.

    Unsere Mitglieder kommen daher überwiegend aus den derzeit bestehenden Jesuitenkollegien in Berlin (Canisius-Kolleg), Bonn-Bad Godesberg (Aloisiuskolleg) und St. Blasien (Kolleg St. Blasien).

    Was motiviert die Stellaner ?
    Entsprechend dem Aufruf der Jesuiten-Generaloberen „Menschen für Andere“ zu sein und konkrete Aufgaben zu übernehmen, unterstützen die Stellaner Bildungsstätten und Projekte der Jesuiten mit Rat und Tat in Deutschland, Europa und in der Dritten Welt.

    Schwerpunkte waren in den letzten Jahren vor allem die Förderung der Freiwilligendienste der Initiative Christen für Europa e.V., die Unterstützung des Flüchtlingsdienstes der Jesuiten und das Magis Projekt der Jesuiten.

    Die Arbeit in der Stellaner-Vereinigung ist ehrenamtlich, alle Beiträge und Spenden kommen somit voll unserer karitativen und Bildungsarbeit zugute.”

  8. Der Artikel ist natürlich völliger Murks, allerdings wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich spannend. Den letzten Versuch zur Legalisierung (Fristenregelung) wurde vom Bundesverfassungsgericht 1975 abgeräumt. Daher stammt unser derzeitiges Indikationsmodell.

    [https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/201776/1975-streit-um-straffreie-abtreibung-vor-dem-verfassungsgericht/](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/201776/1975-streit-um-straffreie-abtreibung-vor-dem-verfassungsgericht/)

  9. Die ganze Diskussion ist eigentlich irrelevant weil niemand in der Ampel dieses Thema anfassen wird. Das sieht man ja an den Reaktionen der Minister auf den Bericht der Kommission. Sehe aktuell auch nicht dass eine nachfolgende Regierung da nochmal dran geht.

    Kann jedem empfehlen der sich für das Thema interssier die aktuelle “Lage der Nation” zu hören da wird alles sehr gut zusammengefasst und auch auf das Kernproblem dieses Berichtes hingewiesen, nämlich das die These warum es ein Recht auf Abtreibung geben soll einfach nicht begründet bzw. hergeleitet wird.

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