Zur Feststellung der Identität
– Bund kann ab April 2025 Handys von Asylsuchenden auswerten | Schweiz

by BezugssystemCH1903

1 comment
  1. 1: „Bedingung dafür ist, dass die Informationen nicht anders festgestellt werden können, zum Beispiel mit einem Identitätsausweis.“

    2: „Durchschnittswertes von 20’000 Asylgesuchen pro Jahr ist demnach davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum und pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden.“

    Bei 6 Analysezentren x 365 Tagen x 5 Auswertungen pro Tag kommt man auf ca 10 000.

    Was ist mit 1? 
    Heißt das jetzt, man kann bei der Hälfte der Asylsuchenden nicht feststellen, wo diese herkommen? 

    Edit: Zahlendreher.

Leave a Reply