DIAKONIE: “Wer sich für die AFD einsetzt, muss gehen” – Arbeitsrechtler zum kontroversen Vorstoß

darüber möchte ich sprechen mit dem 
Arbeitsrechtler Professor Arn Dieringer  
ich grüße sie hallo Frau werter zunächst mal wir 
leben ja in einer Demokratie jeder hier der kann  
wählen was er will auch wenn es anderen nicht 
passt wie sind also diese Aussagen zu werten ja  
es gab unterschiedliche Aussagen manche davon sind 
vollkommen problemlos bei anderen muss man sagen  
da weiß ich als Jurist und auch als Staatsbürger 
wirklich in die tischkann so hannebüchen sind  
die und die sind auch tatsächlich brandgefährlich 
und da kann man die Verantwortlichen wirklich nur  
auffordern noch mal in Ruhe darüber nachzudenken 
was Sie hier für Türen öffnen z.B wer sich für die  
AFD einsetzt der muss gehen wie ist dieses 
muss gehen zu verstehen gibt es rechtlich  
einen Kündigungsgrund wenn man die falsche Partei 
wählt also die Kirchen haben relativ viele Rechte  
verfassungsrechtlich abgesichert aber durch die 
rechtschungs Europäischen Gerichtshofs letzlich  
wie ein tendenzunternehmen also irgendein 
Unternehmen das eine bestimmte Ansicht nach A  
als Geschäftszweck hat und das heißt Sie können 
recht strenge Anforderungen an die Stellen die  
Tendenzträger sind also bei der Kirchen dieenigen 
die direkt die frohe Botschaft verkünden aber sie  
können natürlich nicht von jedem Arbeitnehmer 
verlangen dass er sich in irgendeiner bestimmten  
Art und Weise parteipolitisch engagiert oder 
ähnliches und das heißt wenn jetzt etwa gefordert  
wird dass Pflegekräfte sonstige Mitarbeiter 
die durch arbeitsrechtliche Konsequenzen also  
Kündigung ist die Diakonie verlassen sollen 
dann steht es weit außerhalb des rechtlich  
Möglichen aber welche wel besonderen Regeln 
gelten denn für kirchliche Arbeitgeber sie  
haben gerade vom tendenzbegriff gesprochen also 
nach unserer Verfassung in 140 des Grundgesetzes  
werden bestimmte Artikel Weimar Reichsverfassung 
zum Bestandteil des Grundgesetzes gezählt durch  
diesen Artikel und da haben die Kirchen sehr 
große Freiheiten allerdings die Rechung des  
Europäischen Gerichtshofs stellt sie letztlich 
tendenzunternehmen gleich also Unternehmen bei  
denen eine bestimmte Ideologie eine bestimmte 
Ansicht bestimte Politik eben zum Geschäftszweck  
gehört beispielsweise Medienunternehmen oder 
ähnliches und das bedeutet arbeitsrechtlich dass  
ich an diejenigen die jetzt tatsächlich nach außen 
hin das direkt vertreten strengere Anforderung  
stellen kann als normalerweise in dem Unternehmen 
aber natürlich nicht an jeden Arbeitnehmer also  
jetzt nicht an die Putzfrau an den Pfleger 
oder ähnliches die zwar dort tätig sind aber  
nach außen ja gar nicht für diese Institution 
auftreten aber was wäre jetzt wenn tatsächlich  
der kirchliche Arbeitgeber die eine Mitarbeiter 
kündigt weil er eben sich über die falsche Partei  
äußert oder die falsche Partei wählt könnte der 
betreffende Mitarbeiter dann klagen ja und seine  
seine Aussicht auf Erfolg vor Gericht werden 
sehr sehr hoch das wäre eine ganz offensichtlich  
rechtswiedrige Kündigung das ist mit den 
arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar  
und viel schlimmer so eine Denkweise dass man 
Menschen kündigt weil von ihren demokratischen  
Rechten Gebrauch machen also wählen gehen ihre 
freie Meinung äußern das ist natürlich auch  
meilenweit von der rechts und Werteordnung 
entfernt die das Grundgesetz statuiert und  
die sich eben auch im Arbeitsrecht als dem 
Schutzrecht der Arbeitnehmer wiederspiegelt  
sagt der Arbeitsrechtler arnst Dieringer ich 
grüß ich danke Ihnen ganz herzlich vielen Dank

DIAKONIE: “Wer sich für die AFD einsetzt, muss gehen” – Arbeitsrechtler zum kontroversen Vorstoß

Wer die AfD aus Überzeugung wählt, könne nicht in der Diakonie arbeiten, so Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zu den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Weltbild der AfD widerspreche dem christlichen Menschenbild. Eine Kündigung aber sei nicht rechtens, sagt der Arbeitsrechtler Arnd Diringer.

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