DIAKONIE: “Wer sich für die AFD einsetzt, muss gehen” – Arbeitsrechtler zum kontroversen Vorstoß
darüber möchte ich sprechen mit dem
Arbeitsrechtler Professor Arn Dieringer
ich grüße sie hallo Frau werter zunächst mal wir
leben ja in einer Demokratie jeder hier der kann
wählen was er will auch wenn es anderen nicht
passt wie sind also diese Aussagen zu werten ja
es gab unterschiedliche Aussagen manche davon sind
vollkommen problemlos bei anderen muss man sagen
da weiß ich als Jurist und auch als Staatsbürger
wirklich in die tischkann so hannebüchen sind
die und die sind auch tatsächlich brandgefährlich
und da kann man die Verantwortlichen wirklich nur
auffordern noch mal in Ruhe darüber nachzudenken
was Sie hier für Türen öffnen z.B wer sich für die
AFD einsetzt der muss gehen wie ist dieses
muss gehen zu verstehen gibt es rechtlich
einen Kündigungsgrund wenn man die falsche Partei
wählt also die Kirchen haben relativ viele Rechte
verfassungsrechtlich abgesichert aber durch die
rechtschungs Europäischen Gerichtshofs letzlich
wie ein tendenzunternehmen also irgendein
Unternehmen das eine bestimmte Ansicht nach A
als Geschäftszweck hat und das heißt Sie können
recht strenge Anforderungen an die Stellen die
Tendenzträger sind also bei der Kirchen dieenigen
die direkt die frohe Botschaft verkünden aber sie
können natürlich nicht von jedem Arbeitnehmer
verlangen dass er sich in irgendeiner bestimmten
Art und Weise parteipolitisch engagiert oder
ähnliches und das heißt wenn jetzt etwa gefordert
wird dass Pflegekräfte sonstige Mitarbeiter
die durch arbeitsrechtliche Konsequenzen also
Kündigung ist die Diakonie verlassen sollen
dann steht es weit außerhalb des rechtlich
Möglichen aber welche wel besonderen Regeln
gelten denn für kirchliche Arbeitgeber sie
haben gerade vom tendenzbegriff gesprochen also
nach unserer Verfassung in 140 des Grundgesetzes
werden bestimmte Artikel Weimar Reichsverfassung
zum Bestandteil des Grundgesetzes gezählt durch
diesen Artikel und da haben die Kirchen sehr
große Freiheiten allerdings die Rechung des
Europäischen Gerichtshofs stellt sie letztlich
tendenzunternehmen gleich also Unternehmen bei
denen eine bestimmte Ideologie eine bestimmte
Ansicht bestimte Politik eben zum Geschäftszweck
gehört beispielsweise Medienunternehmen oder
ähnliches und das bedeutet arbeitsrechtlich dass
ich an diejenigen die jetzt tatsächlich nach außen
hin das direkt vertreten strengere Anforderung
stellen kann als normalerweise in dem Unternehmen
aber natürlich nicht an jeden Arbeitnehmer also
jetzt nicht an die Putzfrau an den Pfleger
oder ähnliches die zwar dort tätig sind aber
nach außen ja gar nicht für diese Institution
auftreten aber was wäre jetzt wenn tatsächlich
der kirchliche Arbeitgeber die eine Mitarbeiter
kündigt weil er eben sich über die falsche Partei
äußert oder die falsche Partei wählt könnte der
betreffende Mitarbeiter dann klagen ja und seine
seine Aussicht auf Erfolg vor Gericht werden
sehr sehr hoch das wäre eine ganz offensichtlich
rechtswiedrige Kündigung das ist mit den
arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar
und viel schlimmer so eine Denkweise dass man
Menschen kündigt weil von ihren demokratischen
Rechten Gebrauch machen also wählen gehen ihre
freie Meinung äußern das ist natürlich auch
meilenweit von der rechts und Werteordnung
entfernt die das Grundgesetz statuiert und
die sich eben auch im Arbeitsrecht als dem
Schutzrecht der Arbeitnehmer wiederspiegelt
sagt der Arbeitsrechtler arnst Dieringer ich
grüß ich danke Ihnen ganz herzlich vielen Dank
DIAKONIE: “Wer sich für die AFD einsetzt, muss gehen” – Arbeitsrechtler zum kontroversen Vorstoß
Wer die AfD aus Überzeugung wählt, könne nicht in der Diakonie arbeiten, so Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zu den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Weltbild der AfD widerspreche dem christlichen Menschenbild. Eine Kündigung aber sei nicht rechtens, sagt der Arbeitsrechtler Arnd Diringer.
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