Das wird ehrlich gesagt interessant: Angenommen, dass das alles Kat. C waren, dann hat der Privatverkäufer ja überhaupt keine Möglichkeiten und auch keine Pflichten etwas zu überprüfen. Der muss ja nur dem Käufer seine Registrierungsdaten bekannt geben.
Der Händler ist da interessanter, der muss das entweder selber ins ZWR eintragen (so weit möglich) oder der Behörde melden. Das sollte doch in beiden Fällen nicht funktionieren, weil der doch keinen dauerhaften Wohnsitz in Ö hat? Dadurch kann doch eigentlich keine Überprüfung stattfinden ob ein Waffenverbot besteht und daher dürfen die Waffen doch nicht überlassen werden?
Ja, ein Amoklauf is sau tragisch. Aber wenn ma sich des wunderbare Forum vom Standard anschaut, wo jeder mit Waffen herund a Gstörter oder defacto Amokläufer is und ma deswegn a Verschärfung vom Waffengsetz will.
Die aktuellen Voraussetzungen fi a WBK mit der ma Kat. B (Hoibautomaten,Pistolen,…) kaffn derf sein folgende:
>Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
>Kosten
>Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro
Sprich fi 75€ an Ratscher min Psychologen und und a bissl Handgeld kannst da ba ins eppas soviel potenteres kaffn, trotzdem passiat mit dem Zeugl beinahe nix. Fi Kat. C:
>grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs
3 comments
Jetzt gehts wieder los…
Das wird ehrlich gesagt interessant: Angenommen, dass das alles Kat. C waren, dann hat der Privatverkäufer ja überhaupt keine Möglichkeiten und auch keine Pflichten etwas zu überprüfen. Der muss ja nur dem Käufer seine Registrierungsdaten bekannt geben.
Der Händler ist da interessanter, der muss das entweder selber ins ZWR eintragen (so weit möglich) oder der Behörde melden. Das sollte doch in beiden Fällen nicht funktionieren, weil der doch keinen dauerhaften Wohnsitz in Ö hat? Dadurch kann doch eigentlich keine Überprüfung stattfinden ob ein Waffenverbot besteht und daher dürfen die Waffen doch nicht überlassen werden?
Ja, ein Amoklauf is sau tragisch. Aber wenn ma sich des wunderbare Forum vom Standard anschaut, wo jeder mit Waffen herund a Gstörter oder defacto Amokläufer is und ma deswegn a Verschärfung vom Waffengsetz will.
Die aktuellen Voraussetzungen fi a WBK mit der ma Kat. B (Hoibautomaten,Pistolen,…) kaffn derf sein folgende:
>Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
>Kosten
>Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro
Sprich fi 75€ an Ratscher min Psychologen und und a bissl Handgeld kannst da ba ins eppas soviel potenteres kaffn, trotzdem passiat mit dem Zeugl beinahe nix. Fi Kat. C:
>grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs
I moan ja , a Gespräch min Psychologen war vielleicht gscheid,aber wenn ma sich anschaut, was du wie erwerben kannst([oe.gv-link](https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450700.html)).
Stellt sich hoid die Frag, wieso ma das ganze fi eppas quasi untaugliches erhöhn, wenn ned amal min “brutalern Zeug” was passiert.