Fast acht Jahre Jugendstrafe für 15-Jährigen wegen Mordes an Sechsjährigem

by Der-Schnelle-Ben

11 comments
  1. >Die Eltern des Opfers gaben nach dem Prozesstag vor einer Woche an, dass der 15-Jährige vor Gericht den genauen Tathergang schilderte und auch gestand, dass es, anders als zuvor von ihm angegeben, keinen weiteren Beteiligten gab. Demnach sei die Tat aus einer Art Spiel heraus entstanden. Gemeinsam mit dem Sechsjährigen habe er Luftanhalten gespielt, wodurch sein Spielkamerad ohnmächtig geworden sei. Dann sei der Junge wieder zu sich gekommen, woraufhin der Angeklagte die Kontrolle verloren und den Jungen mehrfach gewürgt und auf ihn eingestochen habe.

  2. Schrecklich, ich mag mir nicht vorstellen wie sich die Eltern fühlen.

  3. Offensichtlich sind 7 Jahre und 9 Monate für den Mord an einem kleinen Kind sehr wenig (Jugendstrafrecht hat halt ein Maximum von 10 Jahren).

    Zumal immer das großzügige deutsche Vollstreckungsrecht mitbedacht werden muss, dass dem Täter die realistische Chance einräumt, schon nach 2/3 der Zeit entlassen zu werden. Damit könnte der Täter hier nach 5 Jahren und 1 Monat wieder draußen sein. Vorher gibt es natürlich gerade bei Jugendlichen offener Vollzug und Freigänge.

    Auf der anderen Seite tun zB 5 Jahre im Alter von 15-20 in einer Jugendhaftanstalt natürlich mehr „weh“, als zB von 30-35 im Gefängnis zu sitzen.

  4. Bei solchen Fällen frage ich mich, ob man ein Stück weit auch die Eltern des Täters in die Verantwortung nehmen sollte. Ich denke dem Jungen ist in seiner Kindheit nichts Gutes widerfahren. Anders kann ich mir so ein Verhalten nicht vorstellen.

  5. Also ich will nicht dass so ein Freak mit 23 als erwachsener, kräftiger junger Mann irgendwo in der Stadt rumläuft und andere Menschen gefährdet.

  6. Und wie immer komme ich zu dem Schluss, dass es bei schweren Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, Vergewaltigung) auch im Jugendstrafrecht die Möglichkeit der lebenslangen Haft und der Sicherungsverwahrung geben sollte. Wer so die Kontrolle verliert, vor dem muss die Gesellschaft geschützt werden.

  7. Oh Junge, Thomas Fischer hätte an dieser Kommentarsektion seine wahre Freude… oder Verzweiflung.

  8. Das die Richterin es als Strafmindernd angesehen hat, dass der Fall durch die Presse ging und der Täter durch Mitbürger vorverurteilt wurde – obwohl er diese Tat gestanden hat, und die Richterin das Strafmaß nicht auf Totschlag sondern auf Mord festlegte – kann ich nicht so recht verstehen. Gilt die Unschuldsvermutung jetzt doch nicht mehr nur für die Straf,- und Staatsorgane?

    Und sie hat es auch als Strafmindernd angesehen, dass er in der Untersuchungshaft in Einzelhaft sein musste – unter ständiger Beobachtung – weil die Mithäftlinge keine Kindsmörder mögen. Es ist Strafmindern in der Untersuchungshaft nicht geschützt werden zu können.

  9. Deutsches “Strafrecht” ist einfach lachhaft

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