
Mit wurde meine Grundsteuer rückwirkend bis 2019 von 37€ auf 72€ erhöht…ohne Vorwarnung etc! Jetzt erwartet mich eine Nachzahlung von satten 903€! Ist das alles so rechtens? Bin grad etwas schockiert….
by ConcentrateBitter175

Mit wurde meine Grundsteuer rückwirkend bis 2019 von 37€ auf 72€ erhöht…ohne Vorwarnung etc! Jetzt erwartet mich eine Nachzahlung von satten 903€! Ist das alles so rechtens? Bin grad etwas schockiert….
by ConcentrateBitter175
4 comments
das lässt sich ohne wissen zu den näheren umständen nicht mit sicherheit beantworten. in diesen fällen wäre eine änderung nachträglich zulässig: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003860&Paragraf=22
Ist ganz normal. Der Messbetrag wird vom Finanzamt im Einheitswertbescheid festgelegt. Grundsteuer ist dann der 5-fache Messbetrag (Hebesatz 500) und wird von der Gemeinde festgesetzt. Schau im FinanzOnline nach, da sollte dein Einheitswertbescheid mit Gültigkeit 1. Jänner 2019 drinnen sein, bzw. solltest du vom Finanzamt den Bescheid zugeschickt bekommen haben.
Das Finanzamt braucht manchmal ziemlich lange um den Einheitswert festzulegen und kann das bis zu fünf (volle) Jahre rückwirkend machen. Normalerweise ist das der Fall, wenn es einen Neubau/Zubau/Aufstockung gibt und es deshalb zu einer Neubewertung kommt. Vermutlich hast du irgendwann zw. 2017-2018 an deinem Eigentum etwas verändert (oder halt die Fertigstellungsanzeige gemacht bzw. die Gemeinde hat die Fertigstellung mit 2018 ans Finanzamt gemeldet) und jetzt kommt halt die Grundsteueraufrollung ab 2019. Du solltest das als zinsfreie Steuerstundung für 5 Jahre sehen.
Grundsteuer ist ja eigentlich eine bestehende Vermögenssteuer, die schon zu einer relativ niedrigen Steuer verkommen ist. Die Einheitswerte beruhen teilweise auf die Berechnung der Gebäudewerte in den 70er-Jahren bzw. wurden der Hebesatz letzmalig 1993 auf 500% angehoben. Das heisst viele Leute zahlen seit über 30 Jahren gleich viel Grundsteuer, obwohl sich der Grund und das Haus (das zu besteuernde Vermögen) im Wert deutlich erhöht hat.
Ja ist es
Ohne Vorwarnung stimmt nicht. Du hast bereits einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt über den Messbetrag vorher erhalten. Wenn dieser deiner Meinung zu hoch oder falsch gewesen wäre, hättest du gegen diesen beim Finanzamt berufen müssen.
Die Gemeinde setzt mit dem Grundsteuerbescheid nur den festgelegten Messbetrag des Finanzamtes um.