Verdachtsfall AfD — diese Folgen hat das Urteil für die Bundespartei

[Musik] das bringt der Tag für alle die wissen wollen was heute wichtig ist ein Podcast von Welt einen schönen guten Morgen und herzlich willkommen zu das bringt der Tag heute ist Dienstag der 14 Mai und mein Name ist Juliane Schneider im Streit über die Einstufung der AFD als rechtsextremistischen Verdachtsfall erlitt die Partei gestern eine herbe Niederlage ein Gericht wies die Berufungsklage der AFD ab und entschied damit der Verfassungsschutz hat die Partei zurecht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft was dieses Urteil nun für die AFD bedeutet und wie die Partei dagegen vorgehen möchte darum geht es gleich hier nach den aktuellen Nachrichten ich bin Johannes Schmidt guten Morgen und das sind unsere wichtigsten Nachrichten des Tages Bundeskanzler Scholz stellt sich im Haushaltsstreit der ampelparteien hinter Finanzminister Lindner die von Lindner genannten budgetlmits für die Ressource sein mit dem abgesproch sagte Scholz dem Stern der Kanzler appelliert an sein Kabinett den neuen Haushalt in diesem Rahmen aufzustellen und zwar bis Anfang Juli von Ausnahmen von der Schuldenbremse will Scholz dem Bericht zufolge nichts wissen wir sollten uns das Leben nicht so leicht machen sagte er wörtlich Hintergrund sind Forderungen einiger Minister und Ministerinnen nach mehr Geld für ihre Ressource hat der Thüringer AFD Chef börn höcke gewusst dass er einen verbotenen nazispruch benutzt als er alles für Deutschland sagte im Prozess dazu am Landgericht Halle soll heute das Urteil fallen laut Anklage wusste höcke bei einer Wahlkampfrede in Sachsen Anhalt dass die Parole der nazitruppe SA verboten ist der frühere geschchtslehrer bestreitet das bei einer Verurteilung droht höcke eine Geldstrafe er ist wegen des Verwendens der sa parole auch noch in einem weiteren Fall angeklagt wer wird für Deutschland bei der Heim em spielen da dürfen sich die Fans heute auf einen weiteren Namen freuen vielleicht sogar auf mehrere vom DFB bestätigt wurden bereits Bayern Talent Alexander pavlovt Bayer Leverkusens Jonathan t und bvbverteidiger Nico Schlotterbeck den kompletten Kader will Bundestrainer Julian nagelsmann dann am Donnerstag offiziell präsentieren bis dahin gibt es häppchenweise einzelne Nominierungen wohl auch um ein vorzeitiges durchsickern zu verhindern und nun zurück zum Thema des Tages AFD Vorstandsmitglied Roman Reusch nannte die Vorwürfe gegen seine Partei Zitat an den Haaren herbeigezogen doch die Richter vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geben dem Verfassungsschutz recht sie sehen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AFD und damit für die Einstufung der Partei als einen sogenannten extremistischen Verdachtsfall die AFD war bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen diese Einstufung in Berufung gegangen doch auch dort gescheitert das aktuelle Urteil aus Münster ist noch nicht rechtskräftig und auch diesmal möchte die AFD dagegen vorgehen mein Kollege Frederik Schindler ist politikredakteur bei Welt und recherchiert intensiv über die AFD er war im gerichtsil dabei ich habe ihn unterwegs erreicht hallo Frederik hallo Juliane wie haben denn die Richter in Münster ihr Urteil begründet die Richter des Verwaltungsgerichts des landesnordwestfalen haben ihr Urteil damit gegründet dass aus ihrer Sicht innerhalb der AFD Bestrebungen bestehen die gegen die Menschenwürde gerichtet sind und auch gegen das Demokratieprinzip Vorsitzende Richter sagte etwa in seiner sbegründung dass der begründete Verdacht bestehe dass den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AFD entspreche zitiere deutsche Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zu zuerkennen und das sollte Richter es weiter gesagt stell eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstimmung da mit der Menschenwürde Garantie nicht zu vereinbaren sei zuvor hatten die Verfassungsschützer dafür auch zahlreiche Beispiele vorgetragen die aus Sicht der Behörde für eine solche Abwertung von deutschen mit familiärer einwandungsgeschichte sprechen von spitzenfunktionieren der Partei der Richter hat außerdem festgestellt dass eine allein deskriptiv Wendung eines sogenannten ethnischkulturellen volksbegriffs nicht mit dem Menschen würde unvereinbar und damit nicht verfassungswidrig sei aber ich ziti noch mal dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen Frage gestellt wird für eine solche diskriminierende Zielsetzung da gibt es noch ansichts der Richter in Münster hinreichend Anhaltspunkte welche Konsequenzen hat denn eine solche Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ja das Gericht hat jetzt in zweiter Instanz bestätigt dass die Beobachtung der AFD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zulässig ist Nachricht Mittel das sind z.B das Führen von verdeckten vleuten Servieren von treffen das Mithören von Telefonaten oder auch das Mitlesen von E-Mails dürfen die Verfassungsschutz bereits se 2022 da hatte das Kö Verwaltungsgericht der erste Instanz bestätigt dass diese Beobachtung zulässig ist und das wurde jetzt eben noch mal bestätigt zuvor war es so da gibt noch die Kategorie des prüffalls da darf der Verfassungsschutz lediglich öffentlich zugängliche Informationen sammeln also sich z.B die Reden anschauen die Schriften die Parteiprogramme und so weiter weiterhin also auch nach dem jetzigen uril wird es allerdings nur ein aus zulässig sein auch dann Abgeordnete der AFD zu beobachten das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt dass es dafür ganz enge Grenzen braucht und wie hat die AFD auf das Urteil reagiert ja die AFD hat sich in den bisherigen Reaktionen vor allem darauf konzentriert noch mal das zu betonen was der Vorsitz Richter ebenfalls gesagt hat nämlich dass jetzt eben erstmal der Verdacht bestätigt wurde und dieser nicht automatisch eben dazu führt dass man jetzt als nächsten Schritt die hochstufen zur extremistischen Bestrebung dass es eben diese hochstufen geben wird zudem rügt die AFD eine aus ihrer Sicht ungenügende Sachverhaltsaufklärung also sie bemängeln das hunderte Beweisanträge die die Partei und ihre prozessbof gestellt hatten dass diese vom Gericht zurückgewiesen worden sind das Grenze an Arbeitsverweigerung sagte der parteifze Peter böringer nach dem Urteil Roman Reusch Mitglied im Bundesvorstand hält es für nicht nachvollziehbar dass das Gericht die Revision nicht zugelassen hat dagegen ist allerdings noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde möglich und darüber wird dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden das hat die AFD bereits angekündigt diese Beschwerde da einzulegen schon vor Beginn der Verhandlung war durch eine Recherche der Süddeutschen Zeitung bekannt geworden dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten arbeitet mit dem die AFD als gesichert extremistische Bewegung eingestuft werden könnte welche Folgen hätte denn diese Hochstufung genauso ist es der Verfassungsschutz hat bereits mehrere Landesverbände der AFD gesichert rechtsextremistisch eingestuft nämlich die in Thüringen Sachsen und SachsenAnhalt und auch die junge alternative nach Informationen der Süddeutschen Zeitung arbeitet das Bundesamt eben an einem neuen Gutachten zur Gesamtpartei AFD mit dem diese ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden könnte dagegen würde die AFD dann auch wieder Klagen das wäre wieder der gleiche Instanzenzug erstmal vor dem Verwaltungsgericht dann möglicherweise ging es dann vor dem Oberverwaltungsgericht weiter insgesamt ist es so dass bei einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung mehr Maßnahmen des Verfassungsschutzes zulässig sind als bei einem Verdachtsfall und wenn der Verfassungsschutz sagt dass die AFD gesichert rechtsextremistisch sei dann wird das sicherlich noch mal die Diskussion befeuern um ein Parteiverbotsverfahren das hatten ja bislang er Politiker der zweiten Reihe gefordert und eine solche Hochstufung die würde diese Diskussion sicherlich noch mal befeuern dafür wäre dann das Bundesverfassungsgericht karlsrot zuständig n dieses Gericht kann Parteien die es eben als verfassungswidrig einstuft dann verbieten das wäre nicht die automatische Folge einer Einstufung des Verfassungsschutzes und auch nicht einer Bestätigung durch die Gerichte aber die Diskussion wird es dann sicherlich noch mal in stärkere Form geben lieber Frederik vielen Dank für deine Expertise das war das bringt der Tag an diesem Dienstag wenn Ihnen der Podcast gefällt dann folgen Sie uns doch gerne auf den podcastplattform und lassen uns ein paar Sterne da Kritik und Feedback gerne per Mail an dasbringt dertag@welt.de morgen hören Sie an dieser Stelle meine Kollegin Imke rabiga ich wünsche Ihnen jetzt einen guten Start in den Tag ihre Juliane Schneider die heutigen Nachrichten wurden produziert von Regiocast Redaktionsschluss war dafür wie immer um 4:30 Uhr [Musik]

14.05.24

Das Oberlandesgericht in Münster bestätigt die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das Urteil hat Folgen für die Partei – auch für ein mögliches Verbotsverfahren. WELT-Politikredakteur Frederik Schindler war im Gerichtsaal und analysiert die Entscheidung der Richter.

Hier finden Sie seinen ausführlichen Artikel zum Thema: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251490866/AfD-als-Verdachtsfall-Rechtliche-Gleichheit-aller-Staatsangehoerigen-wird-infrage-gestellt.html

Moderation/Redaktion: Juliane Nora Schneider
Produktion: Lilian Höhne

“Das bringt der Tag” ist der Nachrichten-Podcast von WELT.

Wir freuen uns über Feedback an dasbringtdertag@welt.de.

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