
Ein Familienmitglied war vor einem Monat in einem Spar in Vbg. Sie ist stammkundin dort aber kann schlecht deutsch allerdings perfekt englisch, Schwedische Staatsbürgerin. Ihr 2,5 jähriges kind hat ein 3 Euro Spielzeug eingesteckt. Ladendetektiv hat sie erwischt, 2h zur Sau gemacht. sie und Kind waren verstört und haben sich nicht getraut zu gehen. Ladenmanager war keiner da. Am Ende hat sie 200 Euro gezahlt und ist immer noch wütend und blamiert. Kann man da irgendwie rechtlich vorgehen? Finde das eine absolute Sauerei. Habe auch das hier gefunden https://help.orf.at/stories/3207540/. Scheint alles nicht korrekt zu sein.
by tiltberger
11 comments
Rechtlich vorgehen gegen was? Hat der Ladendetektiv sie am Verlassen gehindert? Hat er sie gezwungen die 200 Euro direkt vor Ort zu zahlen?
[https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/vorschriften-fuer-jugendliche/4/1/Seite.1740313.html](https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/vorschriften-fuer-jugendliche/4/1/Seite.1740313.html)
Geht also straffrei aus was Polizei und co. betrifft. Soweit ich weiß dürfen aber “Kosten” für den Ladendetektiv eingefordert werden. Vor 25 Jahren waren das bei 1000,- Schilling. (Schulkollegin hat das vom Taschengeld abstottern müssen).
Eltern haften an ihren Kindern und so…
Ja halt kooperieren und das nächste Mal besser aufs Kind aufpassen.
Kann man eine Dreijährige wirklich wegen Ladendiebstahl belangen? Die Mutter hätte natürlich besser aufpassen müssen, aber spätestens bei ‘Sie habe das Kind angestiftet’ hätte ich es vielleicht auf die Polizei ankommen lassen. Normal gibt’s mit 3 Jahren vielleicht ein ‘dudu’ und ‘mach das nie wieder’. Vermutlich ist aber auch viel im Sprachverständnis untergegangen und ein Wort gab das Andere.
Würde mich direkt an die Filialleitung wenden und einen Beschwerde-Brief schreiben.
Kann jetzt nicht direkt sagen, wie beim Spar damit umgegangen wird, aber als ich noch beim Billa gearbeitet hab, mussten wir relativ regelmäßig Entschuldigungs-Geschenkkörbe an Kunden übergeben, die sich beschwert haben, wenn ma amal wieder a Steigen Red Bull oder so bei einer Taschenkontrolle bei ihnen entdeckt haben.
Waren dann Leute, die das immer wieder durchgezogen haben… waren mir noch immer lieber als Frischegarantie-Jäger… wobei die mir auch ziemlich wurscht waren. Aber die dahinter Wartenden waren dann meist ein Graus.
Nein, da kannst du nichts machen. Der Ladendetektiv hat seine Arbeit gemacht. Auch noch korrekt. Das Geld steht ihm zu. Die Mutter könnte das zukünftig verhindern, wenn sie besser auf das Kind aufpasst. Wenn sie das selbst nicht machen kann, dann jemanden bezahlen, der das machen kann.
Sollte man gut können Die Mutter hat ihre Qufsichtspflicht nicht vernachlässigt und das Kind ist nicht delikts oder zurechnungsfähig. Im Endeffekt ist alles was über Personalien aufnehmen hinausgeht und des Ladens verweisen ned legal
Würde mit dem Kind nochmal in den Laden gehen wenn Manager und Detektiv gleichermaßen da sind und denen unterstützend auf den Tisch hauen. 2 Stunden sind absolut unverhältnismäßig und meine fresse… ein dreijähriges Kind. Ist dieser Penner stolz auf sich?
Die Behörden und Ämter sind bei Diebstahl egal welcher Art gern strenger. Kleinvergehen und nicht Strafbare Handlungen unter 50€ sollen sich erst gar nicht auszahlen. Deswegen ist ein Vorgehen gegen so etwas generell schwer und sehr oft sind die Folgen dann ein Eintrag.
Das ist doch gestört. Natürlich kann und soll der Detektiv die Mutter darauf aufmerksam machen, aber wenn der Gegenstand gleich ausgehändigt wird, dann war’s das auch schon.
Klingt für mich extrem unverhältnismäßig, weil das Kind irgendein Klumpat mitgenommen hat und keine PS5. Der Detektiv hat da wohl ein paar Komplexe kompensieren oder einen Erfolg ausleben müssen.
Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber Fingerspitzengefühl war nicht vorhanden. Es ist halt blöd, wenn man eingeschüchtert ist, weil man die Sprache nicht gut kann, aber die Polizei hätte sie bestimmt gehen lassen.
zu den 2h:
Sobald der Ladendetektiv ihre Personalien hat, kann er sie nicht mehr aufhalten.
zum Kind:
ist nicht strafmündig. Und die Aufsichtspflicht beim Einkaufen kann nicht sein, dass man sekündlich auf eine 2,5jährige aufpassen muss
Ich hätte da nichts gezahlt und wär nach max. 10min wieder gegangen.
Sie könnte die 200 EUR zurückfordern und wegen der 2h Rabatz machen. Laden wird aber vermutlich sagen, sie ist freiwillig dageblieben…