
Mogelpackungen: BGH verbessert Verbraucherschutz. Der Bundesgerichtshof hat den Schutz von Verbrauchern gegen Mogelpackungen verbessert. Auslöser war ein Herrenduschgel, das nach Ansicht der Richter eine falsche Füllmenge vortäuscht.
by bedbooster

Mogelpackungen: BGH verbessert Verbraucherschutz. Der Bundesgerichtshof hat den Schutz von Verbrauchern gegen Mogelpackungen verbessert. Auslöser war ein Herrenduschgel, das nach Ansicht der Richter eine falsche Füllmenge vortäuscht.
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5 comments
[deleted]
Geil. Und jetzt Chips.
> Die Kunststofftube mit 100 Millilitern Waschgel war in der Onlinewerbung von L’Oréal auf dem Deckel stehend abgebildet. Der so untere Teil ist transparent und daher der orangefarbene Inhalt sichtbar. Im oberen Teil bis zum Falz ist die Tube silbern eingefärbt und der Inhalt daher nicht sichtbar.
>
> Mit ihrer Klage gegen den Hersteller rügte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Werbung suggeriere eine auch im undurchsichtigen Teil bis oben gefüllte Tube. Das treffe aber nicht zu. Daher sei die Werbung unlauter und zu unterlassen.
Hab keine Quelle dazu gefunden, aber ich vermute es handelt sich um diese Packung:
https://www.dm.de/l-oreal-paris-men-expert-waschgel-hydra-energy-aufwach-kick-p3600523718207.html
> Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage zuvor zurückgewiesen. Begründung: Die Verpackung sei für die Kaufentscheidung unerheblich, da das Produkt online bestellt werde. Der BGH hob dieses Urteil nun auf.>
Sehr gutes Urteil vom BGH und absolut dumme Begründung vom OLG zuvor.
Irgendwo sticht es einem FDPler im Herzen. Aber aber der Markt regelt das doch.