Cannabis-Legalisierung: Bundestag beschließt THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Straßenverkehr. Wie die Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig auch für Cannabis am Steuer einen Grenzwert – und zwar 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ausnahmen gelten für Fahranfänger. Und für Patienten.

by bedbooster

8 comments
  1. Der lustige Part ist:
    Die Union forderte natürlich ein quasi Null – Grenzwert und argumentierte mit ihrer Vision Zero, also Null Verkehrstoten. Daraufhin sagte der Chef der Grenzwert Kommission quasi: Es gibt nur sehr wenige tötliche Verkehrsunfälle durch Cannabiseinfluss und mit einem deutlich niedrigeren Grenzwert für Alk. Würde man wohl mehr erreichen.

  2. Was bedeutet das? Ich darf fahren wenn ich gestern vorm Schlafengehen einen geperzt hab? Oder ich darf 4 Stunden nach Kiffung fahren? Oder erst nach 2 Tagen? Weis das wer? Die Werte sagen mir nichts.

  3. Gibt’s denn mittlerweile Tests, die zu kaufen sind, mit denen ich am Tag danach zuverlässig testen kann, ob ich das Teufelszeug noch in fahreinscheänkender Konzentration im Blut habe? Will ja nicht nach 2 Mass Bier auf meinem bayrischen Schützenfest wegen Kreuzkonsum jemanden im Gefahr bringen. Eins, zwei, Gsuffa!!!

  4. Das ist doch pure Willkür wenn man Patienten da raus nimmt!

  5. Nab dem Artikel bleiben mir noch fragen. Vllt überlese ich was, aber man verzeihe mir, es ist noch früh.

    Sind die Speicheltests verpflichtend (für die Polizei), und existieren die überhaupt schon? Könnte mangels Verfügbarkeit weiter zu anderen Testmethoden gegriffen werden?

    Wie genau funktioniert die Regelung für Patienten? Bisher kenne ich es eher so, dass man denen besser bloß nicht sagt dass man Patient ist.

    Wann ist die Anhörung im Bundesrat?

    Danke brudis

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