
Generalstaatsanwaltschaft vollzieht Auslieferung von Maja T. | Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommt zu spät
by Fabi_S

Generalstaatsanwaltschaft vollzieht Auslieferung von Maja T. | Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommt zu spät
by Fabi_S
15 comments
Kurz die Timeline
17:26 KG Berlin erlaubt Auslieferung
6:50 Maja wird zur Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben.
7.38 Uhr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geht beim Bundesverfassungsgericht ein.
10.50 Uhr beschließt, dass Maja vorläufig nicht ausgeliefert werden darf.
11:00 Beteiligte werden darüber informiert
11.47: Staatsanwaltschaft informiert BVerfG, dass Maja um 10.00 Uhr an Ungarn übergeben wurde
Das LKA Sachsen kann keine 4h warten, sondern wollte unbedingt vor dem Beschluss Maja loswerden
Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass es um eine einstweilige Anordnung geht.
Das Bundesverfassungsgericht sagt damit noch nicht, dass eine Auslieferung zwingend rechtswidrig sei, sondern möchte primär vollendete Tatsachen verhindern.
Da die (zum Teil extremen) Gewalttaten in Ungarn begangen wurden, wäre eine Auslieferung nach Ungarn an sich angezeigt.
Gegen eine Auslieferung wird die Behandlung von nicht binären Personen in Ungarn geltend gemacht, sowie die allgemeinen Haftbedingungen dort.
Ganz praktisch bedeutet eine Verurteilung in Deutschland für die Angeklagten dank des deutschen Strafrechtssystems primär eine massiv geringere Strafe und bessere Haftbedingungen mit Freigang, später offener Vollzug etc, verglichen mit Ungarn.
Wenn die Behörden in Sachsen doch sonst nur so schnell arbeiten würden, wie das LKA mit der Generalstaatsanwaltschaft hier. Vielleicht würde dann auch so manch Terrorverdächtiger noch leben, um nach seinen Hintermännern befragt werden zu können.
Würde mich mal interessieren, was das rechtlich jetzt bedeutet.
Wenn ich es richtig verstehe, dann gab es ja ein Zeitfenster von 17:26 Uhr bis 10:50 Uhr, in dem der Beschluss des Kammergerichts Berlin zur Auslieferung galt, ohne dass das Verfassungsgericht diesen einstweilig ausgesetzt hat. Und die Abschiebung hat genau innerhalb dieses Zeitfensters stattgefunden.
Kann ich nachvollziehen, finde es allerdings leicht irritiertend, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem LKA mitteilt, dass der Antrag alleine ans BVerfG keine Aufschiebende Wirkung hat.
Von der rein “Papier” rechtlichen Situation abgesehen finde ich das sehr bedenklich. Wenn man das BVerfG respektiert – was man von der Generalstaatanwaltschaft erwarten sollte – dann kann man auch ein paar Stunden warten damit dieses das Gericht eine (vorläufige) Entscheidung treffen kann.
Generell – wie man gerade auch gut am Chaos in der USA sehen kann – leben Demokratie und Rechtsstaat nicht nur von Gesetzen sondern genauso von Normen wie verschiedenen staatliche Behörden und Bürger miteinander kommunizieren und umgehen. Wenn nur noch der Wortlaut aber nicht mehr der Sinn befolgt wird, dann sieht es Mau aus.
ZL,NG, die Behörden wollten unbedingt eine tatverdächtige Person an [die Buddies der mutmaßlichen Opfer ausliefern](https://www.derstandard.de/story/2000143321423/tag-der-ehre-in-budapest-geschichtsrevisionismus-und-ns-verherrlichung-mitten), also haben sie es bei Nacht und Nebel im Expressverfahren gemacht, um die Gerichte zu umgehen.
[Aber keine Sorge, wären Nazis durch eine Stadt marodiert, hätten die Behörden sicherlich genau so schnell gehandelt.](https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberfall_auf_Connewitz)
>”Wir sind schockiert, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet und noch während des laufenden Verfahrens Maja T. nach Ungarn gebracht hat. Damit hat sie wahrgemacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“
Gibt es den tatsächlich unterschiedliche Gesetzte in Ungarn für queere Personen die beschuldigt ist für “Schwere Körperverletzung, Versuchter Totschlag und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” in Ungarn?
Wild diese Argumentation, Maja T. hat Straftaten begangen, das in einer rechten Regierung das Strafmaß bis zum Limit ausgereizt wird sollte klar sein, aber so einen Quatsch haben wir doch selbst in Deutschland, einfach mal Urteile bei gleichen Straftaten von Bayern mit einem Nordbundesland vergleichen.
Da schafft es die Staatsanwaltschaft und LKA in einer Nacht-und-Nebel-Aktion innerhalb weniger Stunden jemanden in einen Unrechtsstaat abzuschieben. Da will noch einer sagen, wir hätten hier in Deutschland eine langsame Bürokratie.
Wer jetzt noch glaubt, der Staat sei sein Freund, ist: cis, hetero, männlich, weiß, rechts.
Bin mal gespannt wie man die Person jetzt wieder zurück bekommt und was die ungarischen Behörden dazu sagen.
Das ist mal ne harte Nummer und die deutschen Behörden sind damit dafür verantwortlich wenn der Person irgendwas in ungarische Knast passiert.
Leider ist der Fall wieder zu komplex als das er es in die großen Medien schaffen wird.
Ist wahrscheinlich auch kein Zufall das gerade EM ist und Freitag…
Joa, seien wir mal ehrlich. Die Person wird eine Haftstafe in Ungarn nicht überleben. Ein Name mehr zu beweinen am Trans day of remembrance :/
Spiele dumme Spiele – gewinne dumme Preise.
Oh nein wie schlimm hab voll das Mitleid mit Gewalttätern
Das ist ein Justizskandal!
Ah genau. Die Frau hat in Ungarn Gewaltstraftaten aus politischer Überzeugung begangen und wird deshalb zurecht gesucht. Hier in Deutschland überlegt man sich dann schnell, wie man der Auslieferung in das nicht so rücksichtsvolle Justizsystem Ungarns entgehene kann: Non-binär, weil Ungarn so böse gegen non-binär xD Nicht etwa, weil die Frau gealttätige Straftaten begangen hat.