
Bietet ein Sicherheitsmitarbeiter an, Passagiere gegen Zahlung eines Schmiergeldes nach vorn in die Warteschlange einer Flughafenkontrolle zu rücken, so macht er sich damit nicht strafbar. Das hat das OLG Köln nun bestätigt.
by PoroBraum

Bietet ein Sicherheitsmitarbeiter an, Passagiere gegen Zahlung eines Schmiergeldes nach vorn in die Warteschlange einer Flughafenkontrolle zu rücken, so macht er sich damit nicht strafbar. Das hat das OLG Köln nun bestätigt.
by PoroBraum
12 comments
Kann man da nicht eine App draus bauen? Praktisch Uber für Sicherheitskontrollen haha
endlich mal ein pragmatischer ansatz um die bürokratie und prozesse aus den 80er jahren auszuhebeln, hoffe das gleiche gilt bald auch für die ämter in berlin
> Arbeitsrechtlich hat der Vorfall jedoch Konsequenzen: Die Firma kündigte dem Sicherheitsmitarbeiter nach Bekanntwerden des Vorfalls, der Mann ist seinen Job mittlerweile los.
Logische Konsequenz also, die Flughäfen entwickeln ein System wo eine Warteschlangenliste eingeführt wird und jenachdem was man bietet bekommt man dann seinen Platz.
Auf der anderen Seite hat man dann die normale Schlange wo jeder sich einfach anstellen kann.
Okay also TL;DR es war keine Erpressung und damit strafrechtlich nicht relevant, weil dem Fluggast kein “empfindliches Übel” durch das Angebot (und die Nicht-Bevorzugung nach der Weigerung) entstanden ist.
Arbeitsrechtlich war es allerdings ein Kündigungsgrund.
Erscheint mir durchaus plausibel. Habe mich auch beim klicken auf den Beitrag gefragt, welcher Straftatsbestand genau das denn hätte sein sollen.
Witzig wenn der Passagier sich dann strafbar machen würde wegen bestechung.
Ich bin wohl so mit Zweifeln ggü. Polizisten voll gepackt, dass ich da gleich eine etwas andere Überschrift im Kopf habe:
“Sicherheitsmitarbeiter lässt Polizisten nicht vor: Strafanzeige und Kündigung!”
Also in Ägypten geht das. Da drückt man dem Koffer-Jungen 5 Euro in die Hand und darf sogar an der ersten Sicherheitskontrolle vorbei
Naja, bei Domino’s Pizza kann man für 3 Euro (oder so) Premium-Lieferung bestellen und rückt so auch nach oben.
heißt wohl Beschleunigungskorruption.
Aber nimmt der Sicherheitsmitarbeiter nicht stellvertretend für die Bundespolizei hoheitliche Pflichten wahr und verletzt durch die Bevorzugung den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Warum wurden hier nicht die viel einschlägigeren §§ 332, 334, 22, 23 I StGB geprüft? Der BGH hat dies doch schon mehrfach klargestellt.