So trocken ich Juristerei finde, so lustig sind doch manche Urteile.
Mydealz implodiert 😀
Eines ok, aber 10 Stück, das ist doch nicht mehr fair
> Der Schnäppchenjäger darf sich in diesem Fall also über neun modernste Smartphones freuen, die ihm der Elektronikkonzern nun noch nachschicken muss.
Was passiert in so einem Fall mit dem Wertverlust während der Dauer der Gerichsverhandlung? Vielleicht sind die Telefone mittlerweile nicht mehr über 1000 Euro wert, sondern nur noch 200.
Dass die Dinger über 1000 Euro kosten ist auch pervers.
Weiß man um welches Smartphone es geht? Ich gönns ihm 😀
> Der Händler hatte seinen Fehler zwar am selben Tag bemerkt und korrigiert, aber erst zwei Wochen später die Bestellung storniert.
Ja sorry, aber da fehlt auch mir dann das Mitleid.
Kann mir ein (Hobby-)Jurist hier mal aushelfen?
>Der später klagende Kunde schlug zu und orderte gleich neun Smartphones, dazu vier Kopfhörer. *Er zahlte sofort, die Bestellbestätigung trudelte ein* und die gratis Kopfhörer wurden schon zwei Tage später versendet, eine entsprechende Versandbenachrichtigung gab’s on top.
Der Kunde hat also sofort eine Zahlungsaufforderung erhalten. Mein Wissensstand ist, dass damit das Angebot seitens des Online-Shops als angenommen gilt. “Gib schon mal das Geld, wir überlegen uns dann noch ob du die Ware bekommst” funktioniert halt aus naheliegenden Gründen nicht.
Das Gericht stellt jetzt aber auf was anderes ab.
>Auch in der Bestellbestätigung liege noch keine Annahmeerklärung seitens des Online-Händlers vor, entschied das OLG. Diese weise nur darauf hin, dass die Bestellung eingegangen sei.
>Hier kommt die Besonderheit des Falls ins Spiel: Zustande gekommen ist der Kaufvertrag nach Auffassung des OLG allerdings in dem Zeitpunkt, in dem die gratis Kopfhörer versendet worden sind.
Die Zahlungsaufforderung war noch keine Annahme des Angebots? Find ich persönlich schwierig. Übersehe ich hier irgendwas?
Dumm nur, das der Weg durch die Instanzen wahrscheinlich anderthalb bis zwei Jahre gedauert hat und das damals vielleicht brandneue und 1000 Euro teure Samsung XYZ jetzt nur noch rund ein Drittel wert ist. Also vielleicht eher ein Pyrrhussieg für den ach so cleveren Kunden, für den sich mein Mitleid auch in Grenzen hält. Und ich bin Endkunde, nicht Anbieter.
10 comments
Haha. Wie goil.
So trocken ich Juristerei finde, so lustig sind doch manche Urteile.
Mydealz implodiert 😀
Eines ok, aber 10 Stück, das ist doch nicht mehr fair
> Der Schnäppchenjäger darf sich in diesem Fall also über neun modernste Smartphones freuen, die ihm der Elektronikkonzern nun noch nachschicken muss.
Was passiert in so einem Fall mit dem Wertverlust während der Dauer der Gerichsverhandlung? Vielleicht sind die Telefone mittlerweile nicht mehr über 1000 Euro wert, sondern nur noch 200.
Dass die Dinger über 1000 Euro kosten ist auch pervers.
Weiß man um welches Smartphone es geht? Ich gönns ihm 😀
> Der Händler hatte seinen Fehler zwar am selben Tag bemerkt und korrigiert, aber erst zwei Wochen später die Bestellung storniert.
Ja sorry, aber da fehlt auch mir dann das Mitleid.
Kann mir ein (Hobby-)Jurist hier mal aushelfen?
>Der später klagende Kunde schlug zu und orderte gleich neun Smartphones, dazu vier Kopfhörer. *Er zahlte sofort, die Bestellbestätigung trudelte ein* und die gratis Kopfhörer wurden schon zwei Tage später versendet, eine entsprechende Versandbenachrichtigung gab’s on top.
Der Kunde hat also sofort eine Zahlungsaufforderung erhalten. Mein Wissensstand ist, dass damit das Angebot seitens des Online-Shops als angenommen gilt. “Gib schon mal das Geld, wir überlegen uns dann noch ob du die Ware bekommst” funktioniert halt aus naheliegenden Gründen nicht.
Das Gericht stellt jetzt aber auf was anderes ab.
>Auch in der Bestellbestätigung liege noch keine Annahmeerklärung seitens des Online-Händlers vor, entschied das OLG. Diese weise nur darauf hin, dass die Bestellung eingegangen sei.
>Hier kommt die Besonderheit des Falls ins Spiel: Zustande gekommen ist der Kaufvertrag nach Auffassung des OLG allerdings in dem Zeitpunkt, in dem die gratis Kopfhörer versendet worden sind.
Die Zahlungsaufforderung war noch keine Annahme des Angebots? Find ich persönlich schwierig. Übersehe ich hier irgendwas?
Dumm nur, das der Weg durch die Instanzen wahrscheinlich anderthalb bis zwei Jahre gedauert hat und das damals vielleicht brandneue und 1000 Euro teure Samsung XYZ jetzt nur noch rund ein Drittel wert ist. Also vielleicht eher ein Pyrrhussieg für den ach so cleveren Kunden, für den sich mein Mitleid auch in Grenzen hält. Und ich bin Endkunde, nicht Anbieter.