RFS schickt COVID Demoanruf an private (!) E-Mail-Adresse von Studierenden🤮

28 comments
  1. Ich bin kein Freund der RFS, aber im Vergleich zu manch anderer STV schicken sie in diesem Fall eine Email richtig aus. Es ist ein Studententhema für Studenten.

  2. Ich bin nichtmal Student und hab den Schrott auch gekriegt.
    Aber nicht nur auf die private Mail sondern auch auf die geschäftliche.

  3. Ja, hab ihnen geantwortet, dass sie nicht solche Schlappschwänze sein sollen und sich gefälligst impfen lassen sollen.

  4. So ein Schrott, am besten denen Antworten dass se sich gefälligst impfen lassen sollen und mal bissl genauer drüber nachdenken sollten ob wir wirklich in einem “Zwangsregime” leben

  5. Wieso habn die überhaupt unsre Daten – wtf…

    Btw. ma ka sich aus deren Mailliste austragen – is ganz unten in der Mail versteckt.

  6. Hab den hübschen §6 HSG (Hochschulgesetz) gefunden, der besagt das sie die DSGVO befolgen müssen.
    Warte jetzt erstmal auf einen Auszug aller Daten sie sie von mir haben. Mal schaun welche Infos sie so haben

    Einfach damit sie was zu tun haben, anstatt sowas zu veranstalten.

  7. Matthias Kornek is der Obmann, direkt an die Privatadresse eine Antwort schicken wäre wohl zu sehr r/maliciouscompliance, oder?

  8. Ich verstehe nicht warum sie sich extra wegen der uni-2g Regel aufregen wenn eh auch sonst impfpflicht ist…

  9. Bei mir landet der dünnpfiff von den trotteln immerhin schon direkt im Spamordner. Aber bitte Probier das mit der DSGVO, vl schafft man den Koffern endlich mal auf die Weise ihr dummes Maul zu stopfen.

  10. >https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008892
    >
    >§ 6. (3) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Daten des Verzeichnisses gemäß Abs. 1 und Datenträgern zur zweckwidrigen Verwendung an Dritte sowie die zweckwidrige Verwendung ist eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von 3 000 Euro bis zu 30 000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen ist.

    Ob das wohl unter zweckwidrige Verwendung fällt?

  11. An die Juristen hier: Wäre das Mail nicht ein Verstoß gegen HSG2014 §6 (2)?

    *(3) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Daten des Verzeichnisses gemäß Abs. 1 und Datenträgern zur zweckwidrigen Verwendung an Dritte sowie die zweckwidrige Verwendung ist eine*
    *Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von 3 000 Euro bis zu 30 000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen ist.*

    Ich würde das als zweckwidrige Verwendung verstehen wollen.

Leave a Reply