„From the River to the sea“: Gericht verhängt erstes Strafurteil wegen propalästinensischer Parole in Berlin

by MANFREEEEEED

11 comments
  1. Sich in einem Gerichtssaal als Zuschauer an einem Tumult beteiligen, weil einem der Verlauf der Hauptverhandlung nicht passt … Ich hoffe, diesen Leuten ist wenigstens klar, dass sie Extremisten sind

  2. >Die Verteidigung hatte zuvor vehement auf Freispruch plädiert, die Parole sei „eindeutig mehrdeutig zu verstehen“.

    Aber sie hat doch extra die Hundepfeife verwendet 🙁
    Warum lässt das Gericht das nicht einfach durchgehen, man kann es ja total anders meinen.

  3. Aber nen Apartheidsstaat mit Waffen versorgen. Ganz mein Humor. 

  4. Erstes (noch nicht wirksames) Strafurteil nach mehreren (wirksamen) Freisprüchen.

    Wie es so schön heißt: Es kommt drauf an. Weder gibt es eine generelle Strafbarkeit, noch eine generelle Straffreiheit.

  5. Wird eh wieder einkassiert, für den Nachweis zu dünn.
    Zumal die Phrase nun oft genug von der israelischen Seite benutzt wurde.

  6. Die Kunst über alles zu reden, alles zu skandalisieren und medial auszuschalten außer den Konflikt und das Leid der Menschen die dort leben ist eine hohe Kunst die wir wirklich gemeistert haben. 

  7. ~~Wieso hat OP den Titel des Artikels verändert? Die benennt ja schon sehr gut, dass die Parole nicht pro-palästinensisch, sondern israelfeindlich ist.~~

    Es stellt sich heraus: Nicht OP hat den Artikel verändert, der Titel hat sich selber verändert. Mea culpa. Die Original-URL habe ich im mobilen Browser nicht gesehen gehabt.

  8. > a. The right of the Jewish people to the land of Israel is eternal and indisputable and is linked with the right to security and peace; therefore, Judea and Samaria will not be handed to any foreign administration; **between the Sea and the Jordan there will only be Israeli sovereignty**.

    Likud Charta

    Dann auch bitte in beide Richtungen und dementsprechend Konsequenzen ziehen.

  9. Habe den Artikel gelesen und finde alle Beteiligten haben sich da falsch verhalten. Lol was ne Scheiß Situation.

    Die Protestantin sollte für Palästina protestieren wenn sie möchte aber doch bitte nicht extra so provozieren. Dieser konflikt wird nicht durch eskalation gelöst werden das wurde schon oft genug versucht. Insbesondere für die palästinenser ist es damit meistens nur noch schlimmer geworden.

    Die Begründung der Richterin ist extrem dünn. Die genauen Grenzen der Länder sind bei diesem Slogan überhaupt nicht klar. Das Existenzrecht israels ist damit nicht notwendigerweise infragegestellt, insbesondere weil der slogan positiv (für palästina) und nicht gegen israel formuliert ist. Die richterin stellt zwar einen zeitlichen zusammenhang zu den anschlägen her und das kann man auch pietätlos empfinden, aber das framing ist für mich nicht offensichtlich so. Ebenso kann man es so sehen, dass die proteste bezüglich der offensichtlich unmittelbar bevorstehenden aktionen des israelischen militärs stehen.

    Und dass man da im gericht das rumschreien anfängt. Bodenlos. So funktioniert das hier nicht.

  10. Lol „propalästinensische Parole“. S. Heil dann demnächst prodeutsche Parole oder wie?

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