Nachbarn angesteckt: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

11 comments
  1. Das wird nicht halten. Außer die können nachweisen dass sie die einzige Person war mit der er eine Woche vor der Infektion Kontakt hatte.

  2. I glaub des wird eher schwierig für die Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass die Infektion ohne jeden Zweifel von besagter Person stammt. Wird vermutlich eher drauf hinauslaufen, dass ma eher bei dem Rahmen für den Quarantänebruch aufs Maximum an Geldstrafe geht, aber i lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen

  3. kann man die viren rna/dna eigentlich so genau bestimmen, dass man das nachweisen könnte ob die ansteckung genau von dieser person gekommen ist?

  4. Geh bitte das is absurd. Die Geschichte hat so viele Lücken. Entweder anständig recherchieren oder einfach lassen.

  5. Wenn sie die für Verletzung der Quarantäne drankriegen können: ja, gerne, voll draufhauen bitte. Aber der Rest ist doch nur Show, am End hatta sich dann wohl beim schnackseln angesteckt weil zu blöd halt..

  6. Ich sehe das Problem gar nicht so in der eindeutigen Zuordnung wie von vielen Usern befürchtet sondern in der zeitlichen Einordnung.
    Wie will man feststellen, dass die Infektion nicht vor der Quarantäne erfolgte? Wenn das Opfer nicht zufälligerweise vorher einen PCR Test gemacht hat (was in Kärnten ja quasi unmöglich ist), dann kann man das nicht widerlegen

  7. Selbst wenn.
    Man kann nicht erwarten, dass man nur aufgrund einer nachgewiesenen Coronainfektion die eigenen 4 Wände für 14 Tage nicht mehr verlässt und im Zweifel verhungert.
    Und nur weil man dem Nachbarn zufällig für 3 Sekunden im Treppenhaus begegnet ist das noch lange kein Nachweis für “fahrlässige Tötung”.

    Vorausgesetzt das österreichische Rechtssystem ist nicht komplett bescheuert.

  8. Die Frage die sich da stellt ist natürlich auch mit wievielen Menschen der Nachbar Kontakt hatte. Es kann natürlich sein das es eindeutig ist weil der Nachbar ausgenommen vom Stiegen Haus um z. B. Die Post zu holen oder Müll zu entsorgen keinerlei Kontakt zur Außenwelt hatte. Demnach würde dann nur die Nachbarin bleiben. Gerade mit lieferdiensten und Co ist es eigentlich extrem einfach heutzutage seine Wohnung nicht verlassen zu müssen und je nachdem wie man seine Rechnungen bezahlt muss man auch nicht oft zum Briefkasten. Wenn dann auch noch im Labor nachgewiesen wird das er sich bei ihr angesteckt hat könnt da theoretisch was rauskommen bei wenn auch nicht direkt fahrlässige Tötung. Aber wir haben halt einfach viel zu wenig Details in dem Artikel.

Leave a Reply