Nach der Disqualifikation von Joost Klein beim ESC 2024: Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt

by Shuri9

9 comments
  1. > allerdings war „der Ablauf der Ereignisse schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen.“

    Wurde er nicht angeblich dadurch provoziert, dass er gegen seinen Willen abseits der Bühne gefilmt wurde? Dann sollte es doch Videomaterial von diesen “schnellen Ereignissen” geben

  2. Jetzt herrscht immerhin Gewissheit dass es reicht einen Kandidaten nur etwas vorzuwerfen um ihn aus dem Final zu Entfernen 🙂

  3. Ich wüsste wirklich nicht, wie die EBU anders hätte handeln sollen.

    Ein Mitarbeiter beschuldigt jemanden und die Polizei wird gerufen. Zu diesem Zeitpunkt weiß man als Veranstalter nicht, ob die Anschuldigungen zutreffen.

    Entweder ignoriert man die Anschuldigung, was, sollte sie sich als wahr herausstellen, ein Super-GAU wäre, oder man glaubt einem potenziellen Opfer und handelt entsprechend.

    Natürlich ist man im Nachhinein immer schlauer, aber man sollte es der EBU hoch anrechnen, dass das Wohlergehen des Mitarbeiters ihr wichtiger war als die Show an sich.

  4. Zwar habe der Künstler im zweiten Halbfinale eine Bewegung gemacht, die bedrohlich gewesen sein könnte,….
    Reicht für mich. Soll er seiner Großmutter erzählen.

  5. Die Entscheidung der Organisatoren zu *dem Zeitpunkt* hätte ich nicht treffen wollen. Einerseits: Wenn die Anschuldigungen nicht stimmen, beraubt man jemandem einer Chance. Andererseits: Wenn die Anschuldigungen stimmen, gibt es einen shit storm, weil man *so jemandem* eine Bühne gegeben hat. Zwar gilt für private Veranstalter kein “im Zweifel für den Angeklagten”, aber jetzt hinterher zu beurteilen was die richtige Handlung gewesen wäre, ist schwer.

    Ich glaube da gab es keine “richtige” Entscheidung.

  6. Israels softpower über die Institutionen in Europa ist angsteinflößend. Sie können quasi tun und lassen, was sie wollen, vom IGH verurteilt werden und trotzdem überall partizipieren und unangenehme Leute ausschließen lassen.

  7. Ich finde der Satz der EBU sagt eigentlich alles dazu

    >Dabei [den Polizeiermittlungen] ging es um die Frage, ob eine Straftat begangen wurde, und nicht darum, ob Herr Klein sich unangemessen verhalten und gegen die Regeln und Verfahren des ESC verstoßen hat. Diese neue Entwicklung hat daher keinen Einfluss auf unsere Entscheidung, zu der wir voll und ganz stehen.

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