Heimliche Wohnungsdurchsuchungen: Finger weg!

by Alexander_Selkirk

11 comments
  1. Macht die Frau Faeser auch schlaue Sachen? Ich lese irgendwie immer sowas.. vielleicht mal den Kopf nach Hirn durchsuchen (heimlich).

  2. Versteht diese Frau überhaupt was Privatsphäre bedeutet?

  3. Da gäbe es sicherlich absolut kein Missbrauchspotential, wenn das umgesetzt würde. /s

  4. Zeit, die eigene Wohnung mit video zu Überwachen wenn man nicht zu hause ist. 

  5. Wie schnell jemand als Terrorist gelabled werden kann sehen wir bei der LG. Trust me bro ich bin Polizei reicht in einem (angeblichen) Rechtsstaat nicht. Besonders bei einer von rechts unterwanderten.

  6. Ich werde nicht warm mit der Argumentation der taz.

    Für mich gibt es an (internationalen) Terroristen nichts schützenswertes. Weswegen sollte die Privatsphäre von ihnen in einer Abwägung mehr als die Sicherheit der Bevölkerung wert sein? Von „Sorry, wir konnten seine Wohnung nicht durchsuchen, weil niemand zuhause war“ kannst du dir nach einem Anschlag nichts kaufen.

    Gleichermaßen ist mir aber bewusst, dass ein solcher Vorstoß nur unter sehr engen Grenzen vertretbar ist. Ob man jetzt aus der aktuellen Idee einen Tabubruch heraufbeschwören muss – ich glaube nicht.

  7. Ich gehe einfach mal davon aus, dass das GG „Nein“ sagt.

  8. Wenn wir dahinkommen, dass die Polizei heimlich Wohnungen durchsuchen kann, wer verhindert dann eigentlich, dass plötzlich auch entsprechende Beweismittel dort auftauchen, die da vorher nicht waren? Angesichts zB der diversen rechtsextremen Chatgruppen und Verdachtsfälle ist das ja wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen.

  9. Wäre dann spannend was passiert,wenn man irgendwelche Fallen zuhause aufbaut die nur bei fremden Personen auslösen, das kann ja alles sein von einem automatischen Reizstoffsprühgerät bis zu gefährlichen Angelegenheiten.

  10. Bin ich dann haftbar, wenn zufällig jemand in meine scharfgestellte Bärenfalle in meiner Wohnung reinsteigt?

  11. Ich verstehe die Aufregung nicht: die Regelung soll doch nur in seltenen Ausnahmefällen eingesetzt werden. Also wer nicht raubkopiert oder mehr als 25 Gramm Bubatz besitzt, hat nichts zu befürchten! /s

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