“Rassische Herkunft” in Datenschutzverordnung

3 comments
  1. Ist mir schon klar, dass das von dem Englischen Begriff “race” über setzt wird, aber mit der Geschichte Österreichs und Deutschlands hat der Begriff schon ein bisserl eine andere historische Dimension hätte ich gemeint…

  2. Der Begriff soll verhindern, dass jemandem die Möglichkeit zu einer (grausligen) Verteidigung nach dem Schema “Schwarz ist keine Ethnie, darum greift hier der Datenschutz nicht” offensteht. Es ist letzlich die Brachiallösung für eine Zwickmühle: entweder verwendet man das geächtete Wort “Rasse” oder “rassisch” oder man zwingt die Gerichte aufgrund von Begriffsunschärfen schlechtestenfalls dazu, sich seitenweise mit den Meriten rassistischer Rechtfertigungsversuche auseinandersetzen zu müssen.

    Dass die Lösung nicht elegant ist, weil sie prima vista den Eindruck erweckt, dass die EU die Rassenlehre für voll nimmt, ist klar – angesichts von 24 authentischen Ausgaben der Verordnung muss man aber mit einem gewissen Mangel an Eleganz rechnen.

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