BGH hebt Urteil auf: Auf­heu­lender Motor lässt Heim­tücke bei Auto­an­griff nicht ent­fallen

by Beg-Cat-31111111

8 comments
  1. Naja dann gibt es halt 8 statt 6 Monate Bewährungsstrafe beim nächsten Autotötungsdelikt

  2. Motorlautstärke sollte ein jedes Strafmaß in jedem Rahmen erhöhen. Wenige Sachen machen mich wütender als ein unnötig laut dröhnender Auto- oder Motorradmotor. Flächendecken Lärmblitzer, pls. Als Alternative sind natürlich auch Selbstschussanlagen möglich.

  3. Führerschein weg und Auto wird versteigert. Der Erlös geht dann in die Bildung … es könnte alles so einfach sein.

  4. Können einige nicht lesen? Es geht nicht um Raserei sondern um das Einsetzen des Autos als Waffe.

    “Wer jemanden absichtlich an- bzw. überfährt, kann auch dann heimtückisch handeln, wenn er vorher den Motor aufheulen lässt.”

  5. Mal Sau doof gefragt:

    Wie viel Minuten/Stunden/Tage/Wochen vor der versuchten tötung muss man das Opfer unterrichten, dass  das ganze nicht mehr als Morddrohung gilt und der tötung die heimtücke fehlt?

    Wäre (sofern das aufheulen des Motors schon die heimtücke entfallen lassen würde) eine Morddrohung perse garnicht möglich? 

  6. Die Mordmerkmale sind eh einfach nur Mist. Ein Relikt aus der Nazizeit.

    Warum sollte Heimtücke relevant sein, ob ein Mord ein Mord ist?

  7. Es wäre schön, wenn Deutschland sich endlich vom derzeitigen System der Mordmerkmale trennen würde. Es wird in der Rechtswissenschaft quasi einhellig vertreten, dass dieses System reformbedürftig ist.

    Unsere derzeitiges System der Mordmerkmale wurde durch die Nazis im Jahr 1941 eingeführt (kein Witz).

    Vorher (1871-1941) galt eine viel sinnvollere Abgrenzung zum Mord, die aus dem römischen Recht stammte und bis heute in vielen anderen westlichen Ländern noch zum Einsatz kommt, zB den USA.

    Den Nazis war dieses System aber nicht „deutsch“ genug und so hat man mit den Mordmerkmalen abstruse und irrationale pseudo-altgermanische Elemente eingeführt.

    Nazi-Richter Freisler höchstpersönlich ist für viele Mordmerkmale verantwortlich.

    Deshalb: Es ist völlig bescheuert, so viel Gewicht auf solche Fragen zu legen, wie es die deutsche Rspr gezwungenermaßen tut. Dass man sich ernsthaft mit aufheulenden Motoren beschäftigen muss…

    Wen es interessiert: Bis 1941 kam es darauf an, ob die Tat ganz spontan aufgrund besonderer Emotion während zB eines Streits erfolgte, oder, ob jemand sich kaltblütig in einer ruhigen Minute dazu entschlossen hat, einen anderen Menschen zu töten. (Edit: Es kommt darauf an, ob jemand einen Plan aufstellt, jemanden zu töten und dann eine (wenn auch nur kurze Zeit) bis zur Ausführung vergeht). Mit dem alten System wären wesentlich mehr Fälle heutzutage Mord und nicht Totschlag.

  8. Macht Sinn. Wenn jemand eine Pistole wäre es vermutlich versuchter Mord, selbst wenn ich mich vorher umdrehe, weil ich das Nachladen gehört habe.

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