Entscheid des Bundesgerichts – Zürich: Wohlhabende haben keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum

by BezugssystemCH1903

9 comments
  1. Wichtig, hier geht es um Wohnungen, die der Stadt gehören, und die steuerfinanziert vergünstigt angeboten werden. Es handelt sich natürlich nicht um eine allgemeine Regel.

    >Laut Bundesgericht verkennt das Obergericht, dass die Stadt keine private Vermieterin sei und die Wohnung mit öffentlichen Mitteln verbilligt werde. Die verschärften Regeln seien rechtmässig. Eine optimale Auslastung von städtischen Wohnungen ist laut Bundesgericht ein legitimes Interesse der Allgemeinheit respektive der Wohnungssuchenden, da der Wohnraum in Zürich so knapp sei.

    Die Begründungen der Vorinstanzen sind echt krass dumm.

    >So fand das Obergericht, es sei doch gut für die Stadt Zürich, wenn das Einfamilienhaus nur von einer Person bewohnt werde. Das nutze das Haus weniger ab.

    Was haben die geraucht?

  2. Wir leben in einer Welt in der wohlhabendere Menschen benachteiligt werden, weil der Wohnraum für nicht wohlhabende unbezahlbar geworden ist. Statt also das Problem Wohnen anzugehen, ist Klassenkampf angesagt! Böse böse Bürgergeldler und andere sog. Sozialschmarotzer.

    Grundsätzlich habe ich das gleiche Problem. Menschen mit Wohnberechtigungsschein können sich Luxus Neubauwohnungen leisten, wohingegen ich mich – ohne Wohnberechtigungsschein – mit den anderen um abgewrackte Altbauwohnung prügle, und das für absurde Mieten.

    Ich kann es nicht oft genug sagen: der Klassenkampf ist Gift für die Gesellschaft, weil die eigentlichen Probleme nicht angegangen werden.

  3. Hatte vor 2 Wochen schon einen Artikel in der NZZ, glaube ich, gelesen. Einer Dame wurde von der Stadt eine kleinere Wohnung zum Tausch angeboten oder alternativ solle sie sich 4 Mitbewohner suchen. Dagegen hatte sie geklagt und verloren.

  4. Also besser Bürgergeld beziehen. Mehr und mehr Vorteile.

  5. Besser als bei uns, wo man als Student einen WBS bekommt und dann 20 Jahre später als Doppelverdiener immer noch in der subventionierten Wohnung lebt.

  6. Leider gibt der Artikel keine Infos über die genauen Mietbedinungen. Diesen finden sich [hier](https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/wohnen-und-gewerbe/vermietungen/mietbedingungen.html).

    > Das massgebende Einkommen (steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken) aller Personen im Haushalt darf beim Mietbeginn höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das Sechsfache ansteigen.

  7. Sie zahlte bloß 2800 Franken Miete 💀 Subventionierte Wohnungen in der Schweiz..

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