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Der Winter kommt. Wo in Deutschland, Italien und Österreich die Winterreifenpflicht besteht – und welche Regeln zu befolgen sind.

München – Der Winter naht. Schnee, Frost, Regen, Glatteis und Matsch können schon bald die Straßen schmücken. Für Autofahrer bedeutet es eines: Winterreifen wechseln. Doch in Deutschland, Italien und Österreich gelten unterschiedliche Regeln. Dasselbe gilt für verschiedene Regionen. Nicht überall besteht Winterreifenpflicht. Was Autofahrer wissen sollten.

Winterreifenpflicht in Deutschland bei winterlichen Wetterbedingungen

Deutschland ist eher für Winter ohne große Überraschungen und Schneeberge bekannt. Warum dann eigentlich die Reifen wechseln? In Deutschland besteht an sich tatsächlich keine allgemeine Winterreifenpflicht. Ob Winterreifen aufgezogen werden müssen oder nicht, hängt von den Wetterbedingungen ab. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Winterverhältnisse herrschen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – sind Autofahrer verpflichtet Winterreifen aufzuziehen. Autofahrern, die dies nicht beachten, droht Bußgeld.

Grundsätzlich müssen bei sonnigem und trockenem Winterwetter also keine Winterreifen aufs Auto. In der Realität kann das jedoch problematisch sein. Denn auch wenn an einem trockenen und sonnigen Wintertag rechtlich gesehen nichts gegen eine Fahrt mit Sommerreifen spricht, muss die Fahrt sofort abgebrochen werden, sobald Schnee oder Regen einsetzen.

Wintertaugliche Reifen erkennt man, wenn sie mit einem Alpine-Symbol ausgestattet sind. Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder und andere Zweiräder. Aber: Sie dürfen nicht fahren, wenn Glatteisen oder Schnee auf den Straßen liegen.

Auch in Italien gilt keine grundsätzliche Pflicht für Winterreifen am Auto

Auch in Italien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Das hängt jedoch von der Provinz ab. Es gibt Gegenden, wie im wärmeren Süden, wo gar keine Reifenpflicht besteht. Im Südtirol sieht es dagegen anders aus. Ähnlich wie in Deutschland bestimmen hier die Wetterbedingungen.

Wintereinbruch mit starkem Schneefall auf der Autobahn A95, München.

Frühes Schneetreiben im November wird es in diesem Jahr wohl eher nicht geben. Ein erster Wintereinbruch ist weit und breit nicht in Sicht. © IMAGO/Wolfgang Maria WeberSituative Winterreifenpflicht in Österreich gilt ab 1. November – hohe Strafen möglich

Im Gegensatz zu Deutschland und Italien gilt in Österreich bereits ab 1. November Winterreifenpflicht. Beim nicht beachten der Regel, drohen dicke Strafen. Jedoch auch erst bei winterlichen Wetterbedingungen. Ab 15. April können Autofahrer wieder Sommerreifen aufziehen. Alternativ zu Winterreifen können in Österreich auch Schneeketten verwendet werden, heißt es auf der Webseite von oesterreich.gv.at. (gol)