Publiziert11. November 2024, 08:20

Homeoffice-Tage: Brief der Sozialversicherung beunruhigt Luxemburg-Grenzgänger

LUXEMBURG – Einige Grenzgänger haben ein Schreiben erhalten, das sie darüber informiert, dass ihre Mitgliedschaft beim CCSS aufgrund ihrer Homeoffice-Tätigkeit möglicherweise annulliert werden könnte.

Marion Mellinger

von

Marion Mellinger

Den Grenzgängern droht nichts, wenn er nicht mehr als 50 Prozent der Zeit im Homeoffice arbeitet.

Den Grenzgängern droht nichts, wenn er nicht mehr als 50 Prozent der Zeit im Homeoffice arbeitet.

Arbeitgeber müssen die Tage, an denen Grenzgänger im Homeoffice arbeiten, der Zentralstelle für Sozialversicherungen (CCSS) melden. Einige Arbeitnehmer haben nun ein Schreiben erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass sie beruflich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig sind. Dies könnte ihre Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung infrage stellen.

«Das Schreiben kann Angst machen», räumt eine Personalchefin ein, die von L’essentiel kontaktiert wurde. «Man sollte sich nicht mehr Sorgen machen als nötig. Wenn der Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent der Zeit im Homeoffice gearbeitet hat, bleibt er beim CCSS versichert.»

Das Schreiben sei «versandt worden, um die betroffenen Personen über das für sie geltende Verfahren zu informieren», betont das CCSS. Die Behörde des Wohnsitzlandes der Arbeitnehmer analysiert demnach die Anzahl der geleisteten Telearbeitstage und entscheidet, ob die Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung bestehen bleibt oder aufgehoben wird.

«Die Einleitung des Verfahrens zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich die Mitgliedschaft der betroffenen Person ändern wird», beruhigt das CCSS.

Die Rahmenvereinbarung zur Telearbeit in der Sozialversicherung legt fest, dass «ein Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz in Luxemburg, der mehr als 25 Prozent und weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringt, weiterhin beim CCSS versichert bleibt», betont die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), die für die Bestimmung des Sozialversicherungssystems für deutsche Grenzgänger zuständig ist.

Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) in Belgien berichtet, derzeit etwa 2000 bis 3000 Fälle von Mehrfachbeschäftigung zu bearbeiten. Diese Fälle resultieren aus Meldungen luxemburgischer Unternehmen.

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